Juristen, Lehrer und Sozialwissenschaftler unterwandern das Parlament.
Dem deutschen Bundestag gehören folgende Berufsgruppen an: 143 Juristen (23,30%), 71 Lehrer (11,5%) und 15 Sozialarbeiter und -pädagogen, 10 Soziologen, 6 Sozialwissenschaftler (5,0%) unterwandern das Parlament.[1]
…
Parlament als Hilfsorgan der Regierung
Ein weiteres Verfassungsgebot aus Artikel 20, die Gewaltenteilung, wird schon dadurch unterlaufen, dass Parlamentsabgeordnete gleichzeitig auch Regierungsmitglieder sein dürfen. Damit wird das Parlament zum Hilfsorgan der Regierung.
Die zweite Bedrohung der Gewaltenteilung beruht auf der Zusammensetzung des Bundestages (und der Länderparlamente), wo die Hälfte aller Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst kommt. Dieser Umstand und die Privilegierung der Beamten aus Artikel 33 GG hat im Laufe der Jahrzehnte dazu geführt, dass die Beamtenschaft gewissermaßen einen Staat im Staate mit unentwindbaren Befugnissen bildet, also etwas, das es in einer Demokratie nicht geben sollte.[2]
Justiz als Hilfsorgan der Regierung
Die Justiz wird zum Hilfsorgan der Regierung, wenn Juristen von der Exekutive zur Justiz wechseln.
Beispiel: Christine Hohmann-Dennhardt, Richterin am Bundesverfassungsgericht und ehemalige hessische Justizministerin.
3.1.7.6. Unterwanderung des Parlaments
Coming soon!
Juristen, Lehrer und Sozialwissenschaftler unterwandern das Parlament.
Dem deutschen Bundestag gehören folgende Berufsgruppen an: 143 Juristen (23,30%), 71 Lehrer (11,5%) und 15 Sozialarbeiter und -pädagogen, 10 Soziologen, 6 Sozialwissenschaftler (5,0%) unterwandern das Parlament.[1]
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Parlament als Hilfsorgan der Regierung
Ein weiteres Verfassungsgebot aus Artikel 20, die Gewaltenteilung, wird schon dadurch unterlaufen, dass Parlamentsabgeordnete gleichzeitig auch Regierungsmitglieder sein dürfen. Damit wird das Parlament zum Hilfsorgan der Regierung.
Die zweite Bedrohung der Gewaltenteilung beruht auf der Zusammensetzung des Bundestages (und der Länderparlamente), wo die Hälfte aller Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst kommt. Dieser Umstand und die Privilegierung der Beamten aus Artikel 33 GG hat im Laufe der Jahrzehnte dazu geführt, dass die Beamtenschaft gewissermaßen einen Staat im Staate mit unentwindbaren Befugnissen bildet, also etwas, das es in einer Demokratie nicht geben sollte.[2]
Justiz als Hilfsorgan der Regierung
Die Justiz wird zum Hilfsorgan der Regierung, wenn Juristen von der Exekutive zur Justiz wechseln.
Beispiel: Christine Hohmann-Dennhardt, Richterin am Bundesverfassungsgericht und ehemalige hessische Justizministerin.