Frauenhäuser, Jugendämter und Sozialämter sind lokale Institutionen, da ist die Chance hoch, dass sich die Mitarbeiterinnen schon von der Schule kennen, aus der Nachbarschaft oder vom gemeinsamen Studium. Außerdem kennt man sich von Vorträgen und Weiterbildungen zu den Themen „Häusliche Gewalt“ und Gender Mainstreaming.[1] Noch wichtiger ist die praktische, gut eingespielte Zusammenarbeit. Das Frauenhaus ist ein wichtiger rechtsfreier Raum, mit dem scheidungswillige Ehefrauen den Merksatz „Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ durchsetzen können. In symbiotischer Zusammenarbeit attestiert das Frauenhaus eine „Gefahrenlage“ für Frau und Kind und liefert dem Jugendamt damit die Vorlage, das rechtsbrecherische Handeln (§ 169 StGB) des Frauenhauses zu legalisieren.
Gegen diese konzertierte Aktion sind Väter in aller Regel machtlos. Dies gilt um so mehr, als Männer meist im Vertrauen auf den Rechtsstaat keine Ahnung von den Prozessen haben, die gut eingespielt hinter den Kulissen ablaufen. Das Sozialamt wiederum wird darüber informiert,
dass sich eine Kindesmutter mit ihren Kindern in sozialer Notlage befände, die sie aus eigener Kraft nicht beheben könne,
dass diese Kindesmutter einen offenkundigen Rechtsanspruch gegen einen nachgewiesenermaßen zahlungsunwilligen Kindesvater habe,
dass sie Hilfe zum Lebensunterhalt brauche.
Allein das Schreiben eines Anwalts oder von der Frauenhausmitarbeiterin begründet beim Sozialamt schon die Vermutung der Rechtmäßigkeit des Sachverhaltes. Auf diese Weise wird der Rechtsbruch gesichert und der Versorgungsanspruch der Familienzerstörerin durchgesetzt. Ein Vater wird so sehr schnell vor vollendete Tatsachen gestellt, die sich nur schwer und selten rückgängig machen lassen. Erstens ist der Mann meistens noch vollkommen ahnungslos, wenn die Frau gut informiert und bestens vorbereitet die eheliche Wohnung verlässt oder bei der Polizei anruft, um „einen Fall von häuslicher Gewalt“ zu melden. Zweitens sind die wenigen Handlungsmöglichkeiten schon verstrichen, bis der Mann überhaupt begriffen hat, was gespielt wird. Während er noch im Vertrauen auf rechtsstaatliche Prinzipien sich um Konfliktlösung und Klärung bemüht, wird er von Jugendamt und anderen Behörden – auf Zeit spielend – mit hinhaltenden Versprechungen ruhiggestellt wird.[2] Ungeduldig werdende Väter werden auch mit Drohungen „es nicht noch schlimmer zu machen“ und – verschärfend – „wenn Sie weiterhin sich so unkooperativ verhalten sehen Sie ihre Kinder nicht wieder“ gefügig gemacht.
Zudem rotieren die Mitarbeiterinnen der drei genannten Institutionen. Das bedeutet, eine Sachbearbeiterin im Sozialamt kann vormals Mitarbeiterin in einem Frauenhaus gewesen sein, eine Mitarbeiterin im Jugendamt kann durchaus früher mal im Sozialamt tätig gewesen sein. All das ergibt ein sehr dicht gewebtes Netzwerk, das zugunsten der Frau aktiviert wird, während der Mann in aller Regel als Einzelkämpfer diesem gegenüber steht. Die Chancenlosigkeit der Väter ist also nicht überraschend und erklärt sich nicht allein aus einer sexistischen Rechtsprechung.
[1] Zum Beispiel: „Das Kooperationsprojekt ‚Häusliche Gewalt‘ besteht seit 2003. Mitglieder sind alle Einrichtungen, die mit Frauen und Kindern im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes hier in Paderborn zu tun haben. […] An dem Kooperationsprojekt arbeiten mit: die Jugendämter von Stadt und Kreis, die Kreispolizeibehörde, die Frauenberatungsstelle Lilith, die Beratungsstelle Belladonna, das Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Paderborn, die Gleichstellungsstellen der Stadt und des Kreises Paderborn, das autonome Frauenhaus Paderborn sowie das Frauenhaus Salzkotten.“, in: Hilfsangebote bei häuslicher Gewalt, Wochenspiegel Paderborn am 24. März 2010; „Berichterstattung dieser Art füllt wie eine Flut ganze Zeitungen mit Artikeln auf. Sie erzeugt ein Grundrauschen, an das man sich so gewöhnt, dass man es ohne Widerspruch hinnimmt.“, in: TrennungsFAQ-Forum: P am 27. März 2010 – 11:23 Uhr
[2] Ein großes Problem für betroffene Väter ist oft das „Nicht-Wahrhaben-Wollen“. Bis sie auf hilfreiche Ratgeber wie TrennungsFAQ stoßen, vergeht meist (zuviel) wertvolle Zeit. Nicht selten bewirken dort erteilte Ratschläge und Hinweise auf Abwehrreaktionen. Bis diese (durch eigenes Erleben) als richtig erkannt werden, vergeht noch mehr Zeit und nicht selten ist dann durch die (gut informierte und vernetzte) Gegenseite eine Situation herbeigeführt worden, die nicht mehr korrigierbar ist. Als Ergebnis haben rund 50 % der Väter ein Jahr nach der Trennung keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern.
3.1.7.1. Frauenhaus-Jugendamt-Sozialamt
Frauenhäuser, Jugendämter und Sozialämter sind lokale Institutionen, da ist die Chance hoch, dass sich die Mitarbeiterinnen schon von der Schule kennen, aus der Nachbarschaft oder vom gemeinsamen Studium. Außerdem kennt man sich von Vorträgen und Weiterbildungen zu den Themen „Häusliche Gewalt“ und Gender Mainstreaming.[1] Noch wichtiger ist die praktische, gut eingespielte Zusammenarbeit. Das Frauenhaus ist ein wichtiger rechtsfreier Raum, mit dem scheidungswillige Ehefrauen den Merksatz „Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ durchsetzen können. In symbiotischer Zusammenarbeit attestiert das Frauenhaus eine „Gefahrenlage“ für Frau und Kind und liefert dem Jugendamt damit die Vorlage, das rechtsbrecherische Handeln (§ 169 StGB) des Frauenhauses zu legalisieren.
Gegen diese konzertierte Aktion sind Väter in aller Regel machtlos. Dies gilt um so mehr, als Männer meist im Vertrauen auf den Rechtsstaat keine Ahnung von den Prozessen haben, die gut eingespielt hinter den Kulissen ablaufen. Das Sozialamt wiederum wird darüber informiert,
Allein das Schreiben eines Anwalts oder von der Frauenhausmitarbeiterin begründet beim Sozialamt schon die Vermutung der Rechtmäßigkeit des Sachverhaltes. Auf diese Weise wird der Rechtsbruch gesichert und der Versorgungsanspruch der Familienzerstörerin durchgesetzt. Ein Vater wird so sehr schnell vor vollendete Tatsachen gestellt, die sich nur schwer und selten rückgängig machen lassen. Erstens ist der Mann meistens noch vollkommen ahnungslos, wenn die Frau gut informiert und bestens vorbereitet die eheliche Wohnung verlässt oder bei der Polizei anruft, um „einen Fall von häuslicher Gewalt“ zu melden. Zweitens sind die wenigen Handlungsmöglichkeiten schon verstrichen, bis der Mann überhaupt begriffen hat, was gespielt wird. Während er noch im Vertrauen auf rechtsstaatliche Prinzipien sich um Konfliktlösung und Klärung bemüht, wird er von Jugendamt und anderen Behörden – auf Zeit spielend – mit hinhaltenden Versprechungen ruhiggestellt wird.[2] Ungeduldig werdende Väter werden auch mit Drohungen „es nicht noch schlimmer zu machen“ und – verschärfend – „wenn Sie weiterhin sich so unkooperativ verhalten sehen Sie ihre Kinder nicht wieder“ gefügig gemacht.
Zudem rotieren die Mitarbeiterinnen der drei genannten Institutionen. Das bedeutet, eine Sachbearbeiterin im Sozialamt kann vormals Mitarbeiterin in einem Frauenhaus gewesen sein, eine Mitarbeiterin im Jugendamt kann durchaus früher mal im Sozialamt tätig gewesen sein. All das ergibt ein sehr dicht gewebtes Netzwerk, das zugunsten der Frau aktiviert wird, während der Mann in aller Regel als Einzelkämpfer diesem gegenüber steht. Die Chancenlosigkeit der Väter ist also nicht überraschend und erklärt sich nicht allein aus einer sexistischen Rechtsprechung.