Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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3.4.5.3. Die Helferlüge

Die Helferlüge besteht in der Verbreitung der Vorstellung, dass ein Jugendamt schwachen Familien hilft und Hilfe zur Selbsthilfe leistet. In ihrem Umfeld hat die Wohlfahrts­büro­kratie einen Helfer­typus geschaffen, der Trennungen fördert, wo immer er Chancen dazu sieht, und Scheidungs­waisen schafft.

Siehe auch: Die HelferInnen­industrie


Schilder wie dieses hängen an tristen Korridor­wänden und in Dienstzimmern jener Innenstadt­klötze, die sich euphemistisch «Jugend­ämter» nennen: «Zur Beachtung! Nicht­sorge­berechtigten Eltern­teilen dürfen die Jugend­ämter nur Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen geben.» Dazwischen dann die üblichen Plakate von «Wildwasser» und Co.: «Jedes vierte Mädchen wird vom Vater, Onkel oder Nachbarn sexuell mißbraucht …»

Gut möglich, daß einem verzweifelten Trennungs­vater Folgendes passiert. Suchend irrt er durch die Linoleum­gänge, bis ihm eine Schmetterlings­brille über den Weg huscht, die aus Versehen die Wahrheit stottert: «Eigentlich sind wir nur für Frauen da …» Und es kann sein, daß dieser männliche Besucher dann brüllt: Nein, ihr Schwummen! Eigentlich seid ihr verdammt noch mal für die ganze Familie da, also auch für Männer, vor allem aber für die Kinder.

Doch die Wirklichkeit ist anders. Jugendämter sind in der Praxis Mütter­ämter geworden. Was die sozial­pädagogischen Seminare in den siebziger Jahren an lila Brei und Brotbeutel­revolutionärinnen in Birkenstock­sandalen ausgewürgt haben, verstopft nun die Planstellen der Sozial- und Jugend­behörden. Und die fühlen sich fast ausschließlich nur noch für das Wohl von Frauen zuständig.

Zuständig für Teebeutel, Kummermienen und das weibliche Solidar­schicksal, das sie, die Angestelltinnen, mit der überwältigenden Mehrheit von allein­sorge­berechtigten Müttern verbindet in einer vermümmelten Allianz gegen den Feind: den Mann.

Viele von ihnen sind selber allein­erziehende Mütter. 75 Prozent aller geschiedenen Frauen sind es. Für Jugend­ämter scheint diese Horrorzahl in Wahrheit eine Erfolgsquote zu sein. «Frauen schaffen es alleine», mit ein wenig Hilfe­stellung des Amtes natürlich. Und dieses Amt wird alles tun, um dafür zu sorgen, daß die Quote nicht gefährdet wird, etwa durch jene Frauen, die sich hilfesuchend an die Behörde wenden, weil sie ihre Ehen retten wollen und noch nicht soweit sind, daß sie ihren Mann bis aufs Messer bekämpfen.

Jugend­amts­mit­arbeiter haben eine seltene Allmacht, und sie sind korrumpiert durch diese Macht. Sie können Gott spielen. Sie sind Zwerge mit Riesen­knüppeln und entscheiden etwa darüber, ob der Umgang eines Vaters mit seinem Kind dem «Kindeswohl dienlich» ist oder nicht.

Sie sind der Transmissions­riemen der Gerichte in die soziale Wirklichkeit. Sie können Kindes­weg­nahmen anordnen. Sie können mit ihren Gutachtern für Mißbrauchs­beschuldigungen sorgen. Sie können sogar Einweisungen in geschlossene Anstalten veranlassen. Und sie können, wenn der Alte mal wieder knapp mit der Kohle ist, eine Umgangs­sperre mit den Kindern verhängen.

Jemand, der über ein solches Arsenal an sozialen Druck­möglich­keiten verfügt, müßte weise sein wie Buddha und klug wie Einstein. Doch der Aus­bildungs­stand der durch­schnitt­lichen Jugend­amts­mit­arbeiterin geht über Gewerkschafts­ausweis, Frauen­kalender und die genaue Kenntnis des Kantinenplans der laufenden Woche selten hinaus.

«Ich kenne so viele Einzel­schicksale, so viele verschiedene Jugendämter, wo in der Person der Vertreter sich Inkompetenz, Willkür, Naivität bis hin zur Dummheit paaren, und das Ganze eingebunden in eine einzige Macht.» Das sagte kein radikalisierter Väter-Punk, sondern der renommierte Professor Dr. Uwe Jopt im TV-Magazin «Report».

Der Jugendamtsalltag ist männerfeindlicher Dienst nach Vorschrift. Er besteht aus absurden Akten­vermerken wie dem des Nürnberger Sozialamts: «Der Vater ist nicht bekannt, aber er ist ungeeignet zur Kindessorge.»

Zwischendurch allerdings begeben sie sich auf Treibjagd, die Jugendamtler. Wie im berühmten Wormser Massenprozeß, dem «größten Kinderschänderprozeß aller Zeiten», den sie gemeinsam mit der feministischen Organisation «Wildwasser» angezettelt haben. Damals waren Dutzende von Eltern des Kindes­miß­brauchs angeklagt worden. Ihre Kinder wurden in Blitz­aktionen in Heime oder zu Pflege­eltern verbracht.

Mittlerweile sind alle Angeklagten freigesprochen. Doch wenn eine Planstellen­inhaberin sich darauf versteift, daß sie recht hat, dann bleibt sie dabei: dreizehn Eltern warten noch immer darauf, daß ihre Kinder zu ihnen zurückkehren.

Die Jugend­amts­mit­arbeiter sehen das mit dem Freispruch der Eltern nämlich anders: «Wir betrachten es als eine Unterstellung, daß wir den Kindern das Mißbrauchs­geschehen erst eingeimpft hätten – uns gegenüber haben sie sich anders geäußert.» Im übrigen sei eine Zusammen­führung der zerrütteten Familien nicht mehr nötig – die hätten sich mittlerweile doch sowieso ausein­ander­gelebt. Und in den Heimen seien die Kinder gut aufgehoben.

Solche Wahn­kampagnen sind dann die Highlights, Skandale, über die sogar die Presse berichtet. Dann gibt es öffentlich Schelte für bestimmte Jugendämter, doch die bleiben ungerührt. Heimlich schwärmen sie sogar davon und sonnen sich in der öffentlichen Ablehnung, und sie bilden Wagen­burgen und haben das Gefühl eigener Bedeutung. Offen unrecht­mäßige Aktionen wie in Worms sind eine Art Elends-Kamikaze für manche Sitzriesen in den Ämtern, um auf sich aufmerksam zu machen – wirr wie Sportflieger Mathias Rust, der einst auf dem Roten Platz landete.

Rust allerdings gefährdete nur sich selber, die Jugend­amts­mit­arbeiter aber entrechten Väter, zerstören die Familien, zersetzen die Rechts­sicherheit und damit die Gesellschaft. Das alles besorgen sie mit der täglichen Routine­barbarei aus Stempel­kissen, Phrasen und Fehlurteilen.

Wie im Fall Detlev W., der sich vergeblich um das Sorgerecht seines zweiten Kindes bemühte. Das erste Kind hatte seine Frau einst in einem Anfall von Depressionen getötet. Sie blieb straffrei. Das Jugendamt entschied jetzt dennoch gegen Detlev W. als Sorge­berechtigten.

Selbst den Kindes­umgang erschwert es dem Vater. Er darf seinen Sohn, um den er verständlicher Weise Angst hat, nur in der Wohnung seiner Schwieger­eltern besuchen. Das Jugendamt erkannte bei ihm auf «Fluchtgefahr». Der erwiesener­maßen labilen Kinds­töterin kommt das entgegen; denn ihr Kind ist ständig in der ihr vertrauten Umgebung.

Es ist das Akten­geraschel der untersten Kategorie, mit dem die Mitarbeiter der Sozial­bürokratie ihren Arbeitstag vertreiben, jeweils gespickt mit der eigenen Gehässigkeit und Schäbigkeit, die nur in diesem Milieu überlebt. Jugendamts­arbeit – das ist für fast jeden familiären Krisenfall ein 3-Phasen-Schritt in die Katastrophe.

Erste Phase: Eine Mutter hat Ärger mit dem Vater und wendet sich an eine der Mitarbeiterinnen, die angeblich die Männer kennt und schon so viel Elend gesehen hat. Womöglich ist sie selbst Allein­erziehende – willkommen im Club.

Beratung? Besänftigung? Womöglich Ein­lenkungs­versuche, Paar­gespräche? Keineswegs. Zunächst das Wichtigste, nämlich die Trennung. Gibt es Anzeichen für Gewalt­tätigkeit, für Kindes­miß­brauch? Läßt sich da irgendetwas konstatieren? Na bitte. Schon eine Andeutung genügt, und das Jugendamt verschafft Mutter und Kind einen geheimen Aufenthaltsort, meist einen Platz in einem Frauenhaus, denn Gefahr ist im Verzuge.

Natürlich liegt hier bereits Beihilfe zur Kindes­entziehung nach § 235 StGB vor. Doch das wurde noch nie gegen ein Jugendamt angewandt. Und das bei rund 20000 Fällen im Jahr, in denen der Vater von der Arbeit in eine halbleergeräumte Wohnung zurückkehrt.

Rund 80 Prozent der Belegungen in Frauen­häusern, schätzen Insider, fallen mittlerweile auf Simulantinnen – einst als Schutz vor prügelnden Ehemännern mit großem propagandistischen und finanziellen Aufwand in vielen Stadtbezirken gegründet, sind sie heute bessere Übergangs­hotels für die Vorbereitung auf Sorgerechts- und Unterhalts­aus­einander­setzungen.

Sind Frau und Kind erst einmal derart in der Obhut einer Behörde, werden anhand eines in Tausenden von Verfahren bewährten Katalogs Gründe gesucht, die eine alleinige Sorgerechts­entscheidung der Mutter befürworten lassen. Väter werden selten befragt. Sollte sich doch einer der Kerle vorwagen, ist darauf zu achten, alle Behauptungen der Mutter für glaubwürdig zu halten und alle Einwendungen des Vaters mit gesundem Zweifel zu behandeln. Widerspricht der Vater vehement, so könnte man ihm womöglich die eine oder andere Entgleisung entlocken und seine «Aggressivität» aktenkundig machen. Richter – man kennt sich – mögen solche Typen überhaupt nicht.

Zweite Phase: Statt Frau und Mann an einen Tisch zu bringen und Versöhnungs­möglichkeiten zum Besten der Kinder zu unterbreiten, bestärke man die Frau in der Rolle des Opfers. Dann macht man sie auf ihre Erpressungs­chancen im Umgangsrecht aufmerksam. Ein widerborstiger Vater kann leicht matt gesetzt werden. Allein die Floskel. «Das Kind muß erst einmal zur Ruhe kommen» erwirkt jene monatelange Unterbrechung des Umgangs, die wichtig ist, um für das bevorstehende Sorge­rechts­verfahren Fakten zu schaffen.

Eine andere beliebte Floskel ist das «Wohl des Kindes», das stets zu berücksichtigen sei. Und oft diene es eben nicht dem Wohl des Kindes, wenn es seinen Papa (an dem es hängt) weiterhin sieht.

Hierzu wieder Professor Jopt: «In der Lebens­wirklichkeit ist die ohnehin ‹schwierige› Formel vom ‹Kindeswohl› längst zu einer inhaltsleeren Worthülse verkommen, zu einer Blanko­vollmacht, mit der alles, aber auch alles, was der gesunde Menschen­verstand sich vorzustellen vermag – nein, selbst auch all das, was sich seiner Vor­stellungs­kraft entzieht –, gerechtfertigt und ‹begründet› wird. Mag dies sinnvoll oder vernünftig sein, mag es fragwürdig erscheinen, oder mag es einem ob der erkennbaren Absurdität die Haare zu Berge stehen lassen.»

Grundsätzlich ist jede Entscheidung zur Ausgrenzung eines Vaters, die mit dem Kindeswohl begründet wird, eine Perversion des Wortes. Es hat sich mittlerweile bis in die Gesetzestexte hinein herumgesprochen, daß Kinder ihren Vater brauchen. Sie haben ein Anrecht auf ihn, selbst wenn sich die Mutter nicht mehr mit ihm verstehen sollte.

Es gibt nur eine einzige Ausnahme, die einen geregelten Umgang verbietet – sollte der Vater Gewalt gegen das Kind ausüben. Jugend­mitarbeiter wissen das. Deshalb werden Zigtausende von Fällen jedes Jahr damit begründet, nur um der Mutter die Alleinverfügung zu sichern und den rechtswidrigen Umgangs­boykott zu legitimieren.

Zigtausende von Vätern sehen sich so in ihrem Kummer über den Verlust des Kindes zusätzlich als Gewalt­täter beschuldigt, sozusagen aus Gründen eines Junktims. Da sie keine Gewalt­täter sind, hätten sie Recht auf ihr Kind. Deshalb müssen sie zu Gewalt­tätern gemacht werden, um diesen Anspruch zu annullieren. Ein Junktim, das den Rechts­bruch mit der Falsch­beschuldigung so eng verknüpft, daß viele Väter erst gar nicht um das Sorgerecht kämpfen.

Die Beschuldigung alleine genügt; denn der Richter entscheidet aufgrund der «freien Beweis­führung». Das heißt, er kann Gegen­zeugen einfach ignorieren, was in der Praxis oft geschieht. Ein klarer Verfassungs­bruch, da es in diesen Fällen um grundrechts­relevante Eingriffe geht. Geahndet wird er nie.

Mit dem Kindeswohl haben diese Bürokraten­schikanen längst nichts mehr zu tun. Dennoch, mit dem «Kindeswohl» können Jugend­amts­mit­arbeiter nicht nur den simplen Umgangs­boykott legitimieren. Mit dem gleichen Freibrief können auch Entführungen inszeniert, Hexenjagden veranstaltet und Polizei­truppen in Bewegung gesetzt werden.

Etwa jene Streife, die bei Landwirt B. in der Nähe Detmolds vorfuhr, um die beiden vier und sechs Jahre alten Kinder abzuholen. B. hatte das alleinige Sorgerecht, weil seine Frau zu dem 600 Kilometer entfernt lebenden Liebhaber gezogen war. Nun war es ihr wieder zuerkannt worden, doch keiner hatte den Landwirt über den Beschluß informiert. Die drei Vollstrecker gingen ins Haus, weckten die Kinder und nahmen sie gegen die Proteste des Vaters noch im Schlafanzug mit. Draußen übergaben sie die weinenden Geschwister dem Liebhaber der Mutter – sie selber war zu Hause geblieben.

Bisweilen kommt die Mutter auch mit, wie bei jenem anderen Streifen­einsatz zum «Wohle des Kindes». Der acht­einhalb­jährige Klaus war immer wieder zu seinem nicht sorge­berechtigten Papa geflohen, weil er von der Mutter regelmäßig geschlagen wurde. Der Einsatz­beamte in seinem Protokoll: «Klaus steckte sich hinter mir und zitterte am ganzen Körper, und wir hatten deutlich den Eindruck, daß Klaus Angst vor seiner Mutter hatte.

Das «Kindeswohl» ist wahrscheinlich das zynischste Lügenwort, das sich ein deutscher Justiz- und Behörden­apparat seit über fünfzig Jahren hat einfallen lassen. Eine Worthülse, um noch das größte Verbrechen gegen Kinder zu decken. Ausgerüstet mit diesem Schreckenswort bereiten die Jugend­amts­mit­arbeiter die «Opfer»-Mutter auf den nächsten Schritt vor: die Offensive.

Phase drei besteht im erfolgreichen Abschluß des Sorge­rechts­prozesses und der nun erforderlichen Unterhaltsklage, für die das Jugendamt selbst­ver­ständ­lich bewährte Anwalts­adressen zur Verfügung stellt.

Der Vater wird kämpfen; vor allem will er nach wie vor sein Kind sehen. Nun wird die Mutter zu spielen lernen. Erst wenn alle finanziellen Forderungen erfüllt sind, wird sie womöglich einen störungsfreien Umgang ermöglichen. Vielleicht aber auch selbst dann nicht, einfach weil es ihr nicht in den Kram paßt. Schließlich hat sie mittlerweile gelernt, wie reibungslos ein Umgangs­boykott durchgeführt werden kann – dank des gutein­gespielten Teams vom Jugendamt. Mittlerweile gibt es gedruckte Leitfäden zur Umgangs­vereitelung, die Frauenbüros zirkulieren lassen.

Es soll keinesfalls verschwiegen werden, daß es auch Jugend­ämter gibt, die gute Arbeit leisten. Eines davon ist in München, das Trennungswilligen generell die gemeinsame Sorge vorschlägt, Konflikt­beratung betreibt und tatsächlich zum Wohl des Kindes arbeitet. Ergebnis: 40 Prozent der Eltern dort sorgen auch nach der Trennung gemeinsam und liegen damit einsam über dem Bundes­durch­schnitt. Beweis dafür, wie positiv Jugendämter tatsächlich wirken könnten zum Wohle der Kinder. Wenn sie wollten.

Doch das Gros ist eine triste, lebens­feindliche, verdrossene Planstellen­schwemme mit Pensions­anspruch. Gutmeinende, gar idealistische Helfer halten dieses Milieu nicht lange aus. Sie steigen aus und brechen ihr Schweigen. Aussteiger, die sich der Zeitschrift ex anvertraut haben, berichten von Ritualen der Hilfs­ver­weigerung für Väter, von Floskelsprache, von Akten­fälschungen, Umdatierungen und von verschwitztem Corpsgeist.

So sorgt der Plan­stellen­leiter in der Regel dafür, daß Beschwerden über Mitarbeiter meist von den betreffenden Mitarbeitern selber beantwortet werden. Eine übergeordnete Beschwerde­stelle gibt es ohnehin nicht – Jugendämter arbeiten ohne Fachaufsicht. Es gibt nur rein formal eine Rechts­aufsicht.

Ein durchaus lustiges Milieu. Stirbt ein Vater, wird schon mal eine Flasche geköpft, weil es nun einen Stänkerer weniger gibt und damit eine Akte geschlossen werden kann. Flaschen werden im übrigen auch ohne direkte Anlässe geköpft – der Anteil von Alkoholikern und Tabletten­süchtigen ist hoch.

«Die meisten», so ein Aussteiger, «haben den Schritt zur Familien­bildung, oft auch nur zur Paarbildung, selbst nie geschafft, führen sich in ihrem Beruf aber als Übereltern auf, die stets wissen, wie eine Familie zu funktionieren hat.»

Fast unnötig zu sagen, daß ein hoher Prozentsatz von Heimkindern von Allein­erziehenden aus der Helfer­industrie stammt. Jeder neuen «Kundin» wird sozusagen das Fangnetz der eigenen Lebens­nieder­lage übergeworfen, der eigenen Beziehungs­skepsis und vor allem der eigenen verschlagenen Sozial­staats­mentalität. Wo gibt es etwas zu holen? Im Zweifel immer beim Mann.

Jugendämter sind die Hölle des sozial­demokratischen Wohl­fahrts­elends. So erscheinen sie eine Art Endlagerung für alles, was unbegabt, arbeits­unlustig, verquasselt und früh­vergreist, von festen Arbeits­zeiten, festem Gehalt und festen Feindbilde träumt.

Daß der Stuttgarter Sozial­bürger­meisterin, die auch die Dienstherrin über die Jugend­ämter ist, im vergangenen Jahr eine Bomben­drohung zugestellt wurde, ist ein kleines Wunder. Das Wunder besteht darin, daß sie nur diese einzige Bomben­drohung erhalten hatte und nicht jeden Tag eine. Und daß tatsächlich noch keine Bomben in Jugendämtern wie dem von Düsseldorf-Eller gezündet wurden, zeigt einmal mehr, wie groß die Langmut der Elends­klientel ist, die sich von diesem Haufen inkompetenter Planstellen­inhaber(innen) drangsalieren läßt.

Diese sind selbst dann noch tückisch, wenn ein Vater seine Kapitulation unterschreibt. Zermürbt von den Katz-und-Maus-Spielen der Mutter – sie hatte sich selbst an die vereinbarten vierzehntägigen Besuchs­zeiten von drei Stunden nicht gehalten –, gab ein Arzt auf. Er hatte seinem Anwalt einen Zeitungs­ausschnitt geschickt, in dem von einem Amokläufer im Gerichts­saal die Rede war. So möchte er nicht enden, schrieb der Arzt an seinen Rechtsvertreter, er wolle das gerichtliche Gezerre um seine Kinder nicht mehr fortsetzen.

Eine Kopie dieser Kapitulations­erklärung hatte er dem Jugendamt geschickt. Das reagierte prompt: Wegen des beigefügten Zeitungs­ausschnittes wurde der Arzt angeklagt, «einen anderen mit der Begehung eines gegen ihn gerichteten Verbrechens bedroht zu haben».

Tatsächlich gestand die Sozial­bürger­meisterin, daß es öfter Morddrohungen gäbe, nicht nur gegen sie, sondern auch den Jugend­amts­leiter und die Mitarbeiter. Tätlichkeiten seien mittlerweile an der Tagesordnung. Es brodelt. Es kracht. Und bald wird der Zorn überkochen.

Schon vor geraumer Zeit bildeten sich Initiativen von Jugendamts­geschädigten, die Widerstand organisierten. Sie dokumentierten Hunderte von Fällen von Amtsmißbrauch. Sie begleiten Betroffene bei ihren Gängen zum Jugendamt, reichen Beschwerden nicht nur an den nächsten Vorgesetzten weiter, sondern an Landes­jugend­ämter, die Minister für Justiz und Familie, die Kinder­kommission des Deutschen Bundestages, Bundes­tags­abgeordnete, den Bundes­präsidenten. In einigen wenigen Fällen hat die Beschwerde­schwemme Erfolg. Das berüchtigte Jugendamt in Wuppertal zum Beispiel wurde geschlossen.

Die Arbeit von Jugend­ämtern ist mittlerweile Gegenstand von Symposien. Auf der Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll Ende November 1996 («Kindeswohl – Dilemma und Praxis der Jugend­ämter») sprachen Betroffene, übten Referenten massive Kritik am System der «professionellen Helfer», forderten Fachleute strengere Kontrollen, verbesserte Ausbildung, Qualitäts­aufsicht.

Da bürokratische Allmacht im Wesen immer reaktionär ist, egal wie links die Phrasen sind, in die sie sich hüllen, übte Katharina Rutschky linke Kritik an den Jugendämtern, ja an den Kartellen von Wohlfahrts- und Frauen­bürokratie insgesamt: «Es wird Zeit, daß wir lernen, in Analogie zum militärisch-industriellen Komplex und zur Diktatur der Ökonomie den pädagogisch-therapeutischen Sozial­staats­komplex und die Diktatur seiner Experten als Bedrohung zu erkennen.»

Dazu gehören, nach Ansicht der Sozial­wissen­schaftlerin, nicht nur die sichtbaren Trümmer­berge der jugend­amtlichen Tätigkeit, sondern auch der subversive Sumpf der Helfer im Umfeld: «Die unfrisierte Bilanz der ganzen Notrufe und Frauen­zu­fluchts­ein­richtungen steht aus.»

Mittlerweile hat sich ein staatlich gefördertes feministisches Tunnel­system ausgebreitet, das wirkungsvoll und unbemerkt von der Öffentlichkeit operiert. An dieses System sind dann interne Strategie­papiere gerichtet wie jenes, das Margot von Renesse, die Mutter der «Kind­schafts­rechts­reform», verfaßt hat.

Sie verspricht noch mehr Kompetenzen für Jugendämter, noch weitere staatliche Einmischungen in die Situation trennungs­williger Eltern, selbst solcher, die ohne staatliche Destruktionen einvernehmliche Lösungen finden. Diese etwa haben in Zukunft Auskunfts­pflicht gegenüber dem Familien­gericht – es soll «nicht dem Zufall überlassen (bleiben), ob es (das Gericht, der Staat) etwas dazu erfährt». Der Status der Allein­erziehenden, so Renesse, werde weiter aufgewertet. Mit Hinweis auf das Kindeswohl könne die Bürokratie auch in Zukunft das gemeinsame Sorgerecht aufheben.

Die Wohlfahrts­büro­kratie hat einen Helfer­typus kreiert, der Probleme schafft, statt sie zu lösen. Der auf Trennungen spezialisierte Helfer wird Trennungen befördern, wo immer er Chancen dazu sieht. Viele Frauen sind erst in Strategie­beratungen durch Jugendämter auf den eskalierenden, bösen, bürokratischen Kampf gegen ihren Mann eingeschworen worden. Wenn das alle tun, denken sie sich, wenn es sogar die Behörden empfehlen, dann kann es so schlecht und unmoralisch wohl nicht sein.

Einst waren Jugendämter gegründet worden, um humanitär zu wirken, um Schwache zu stützen, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, Wogen zu glätten und mit Augenmaß und Klugheit dort zu intervenieren, wo Gefahren für Kinder drohten.

Heute sorgen Helfer durch ihre Interventionen für weitere Problemfälle, um die sie sich kümmern müssen. Jeder Helfer konkurriert mit anderen Helfer­kraken um seinen Fall. Mittlerweile tauschen sich Helfer nur noch mit anderen Helfern über ihre Helfer­horizonte aus. Die Helfer­industrie ist ein erfolgs­feindliches Paradox: Ihre Auftragslage schwillt an, je mehr sie versagt. Je schlechter sie arbeitet, desto besser ihre Geschäfts­grundlage. Ein Kreislauf, ein Wasserkopf von Helfern, der immer neue Planstellen schafft.

Auch im neuen Kind­schafts­recht fehlen Kontroll­regelungen für die Jugend­ämter. Es gibt weiterhin keine zentralen Beschwerde­möglich­keiten. Weiterhin keine Verpflichtung zur Fortbildung. Weiterhin keine Zulassung konkurrierender freier Träger für Beratungen in Trennungs­konflikten; sie könnten schließlich das Allmachts­monopol der Jugend­ämter gefährden.

Vor allem gibt es auch weiterhin keinerlei Haftung für behördliches Handeln. Auch in Zukunft wird keiner dieser Stempel­kissen-Diktatoren sich persönlich für die Katastrophen verantworten müssen, die er nicht selten verschuldet.

Die Hexenjagd gegen Väter geht weiter.[1]



[1] Matthias Matussek, „Die vaterlose Gesellschaft“, ISBN 3-86150-108-2, S. 146-157