Die JugendamtsmitarbeiterInnen sind allererst Repräsentanten des Jugendamtes, einer staatlichen Behörde. Sie sind damit in ihrer Arbeit von allen Stärken und Schwächen dieser Institution geprägt und limitiert. Die Ursprünge der Jugendämter liegen im Nationalsozialismus und sie dienten Hitler die Bevölkerung und die Familien in seinem Sinne zu formen. Auch heute noch formen Jugendämter Familien, indem sie staatliche Normen durchsetzen. Hierbei wirkt sich nachteilig aus, dass es keine demokratische Kontrolle der Jugendämter gibt. Auch hier gilt:
JugendamtsmitarbeiterInnen sind Behördenmenschen, Bürokraten. Wer erstmal in ihre Fänge gerät, den lassen sie nicht so schnell wieder los. Dazu bestimmt Gutmenschenmentalität oft die Arbeit. Es bestehen ganz eigenen Vorstellungen darüber, was für eine Familie gut ist, und diese Vorstellung wird mit bürokratischer Macht durchgesetzt. Besonders unterprivilegierte Familien, die ansonsten vollkommen intakt sind, können in Schwierigkeiten kommen, wenn JugendamtsmitarbeiterInnen meinen, dass sie nicht ihren Vorstellungen entsprechen, wie eine Familie zu funktionieren habe.
Neben der bürokratischen Macht und dem Gutmenschentum sind JugendamtsmitarbeiterInnen durch eine Ausbildung geprägt, die ihrer Aufgabe nicht angemessen ist. Jede Führungskraft in der Wirtschaft benötigt eine besondere Qualifikation, um Menschen führen zu können. Dafür sind Mitarbeiter der Jugendämter meist nicht zugerüstet. Und wenn dann Konfliktmanagement gefragt ist in Problemfamilien, dann sind die meisten Jugendamtmitarbeiter vollens überfordert. In ihrer Hilflosigkeit setzen sie dann nicht selten mit bürokratischer Macht ihr Programm durch, sei es nun richtig und angemessen, oder nicht. Hier liegt auch die Begründung dafür, warum Jugendamtmitarbeiter scheitern, weil oft nicht oder zu spät reagieren, wo es nötig gewesen wäre. Und es erklärt auch zum Teil die vielen Fälle, wo sie unangemessen reagieren oder massiv in intakte Familien eingreifen.
Die Herausgeber der Antologie von „Kinderherz“ veranstalteten eine Gesprächsrunde, wobei sich einmal mehr zeigte, dass die Positionen der JugendamtsmitarbeiterInnen mit Erfahrungswerten ausgegrenzter Eltern nur bedingt vereinbar sind. „Zu weit voneinander entfernt sind offenbar die (Er)lebenswelten, zu klein die Schritte hin zu einer gleichgestellten Wahrnehmung beider Elternteile und damit Geschlechter.“ Die Auswertung der Gesprächsrunde brachte keine neuen Sichtweisen; die JugendamtsmitarbeiterIn sah sich bedauerlicherweise einem Tribunal ausgesetzt; ein Vorschlag an den Fachdienst für Kinder- und Jugendhilfe sowie Allgemeinen Sozialen Dienst, eine Bürgersprechstunde einzuführen, um die Probleme Betroffener in eine Entwicklung der behördlichen Arbeit einfließen zu lassen, blieb unbeantwortet.[1]
„Ich selbst bin Berufskollege der Leute in diesen Ämtern. Da wird unreflektiert einer Mutter ‚geholfen‘ mit den Kindern, die das gar nicht wollen, in ein Frauenhaus umzuziehen. Die Mutter ist Alkoholikerin, aber die Kolleginnen sind nicht in der Lage, das zu merken. Es hat damals ein halbes Jahr gebraucht, um das wieder gerade zu bügeln. Einer meiner Juniors leidet heute noch unter den Vertrauensbrüchen, die das Jugendamt eingebaut hat. In einem Vermittlungsgespräch in einer anderen Situation zeigte das Jugendamt mit zwei Leuten (!) sich nicht in der Lage, eine Eskalation zu verhindern. Die Situation war nach dem vermittelnden Gespräch schlimmer als vorher, weil sie es nicht hinbekommen haben, den weiblichen Teil zur Einhaltung der einfachsten Regeln eines geordneten Gesprächs zu veranlassen.“ [2]
Behördenmenschen – die menschliche Seite der staatlichen Gewalt
Auf einer leider, nicht mehr verfügbaren, jugendamtkritischen Webseite[3] beschreibt eine Autorin die Erfahrung vieler Betroffener, dass JugendamtsmitarbeiterInnen ihre Familie vollkommen falsch darstellen und auch nachweisbar lügen. – Oft sogar heimlich, hinter dem Rücken der Betroffenen, die davon nur erfahren, wenn sie die Möglichkeit der Akteneinsicht haben, die ziemlich restriktiv ist.
Sie versucht zu klären, müssen Eltern erfahren warum, dass sie nicht gehört werden, ihnen das Wort im Mund umgedreht wird, Belege und Beweise, die sie vorlegen, einfach ignoriert werden.
Warum bekommen Familien den Eindruck, dass JugendamtsmitarbeiterInnen mit ihrer Amtsmacht oft nur ganz persönliche Interessen und Vorstellungen durchsetzen und sich richtig darin verbeißen, die Eltern-Kind-Beziehung zu zerstören?
Für Menschen, die (noch) keine derartigen Erfahrungen mit dem Jugendamt machen mussten, stellen sich die Fragen:
Warum sollte denn ein/e JugendamtsmitarbeiterIn einer Familie Schaden zufügen wollen?
Welche Gründe oder Motive sollte er/sie denn haben, einer ihm/ihr fremden Familie so etwas anzutun?
Im gesamten System Jugendamt wird konsequent und komplett ausgeblendet, dass es auch dort Menschen sind, die handeln und entscheiden. Es sind Menschen, die ihre eigene Geschichte, ihre Bedürfnisse, Interessen und Ideologien mitbringen. Mit der angeblichen „Fachlichkeit“– sofern vorhanden mit Hinweis auf ein Sozialpädagogik-Studium (FH) – wird der massive Einfluss dieser persönlichen Faktoren kaschiert und geleugnet.
Die persönliche Geschichte
Alle Menschen werden geboren, haben eine mehr oder weniger glückliche Kindheit, werden erwachsen und gestalten beruflich wie privat mehr oder weniger erfolgreich ihr eigenes Leben als Erwachsene. Alle Menschen haben also eigene, ganz persönliche Erfahrungen mit Kindheit, die regelmäßig auch emotional befrachtet sind. Im Arbeitsbereich der Jugendämter sind – wie in keinem anderen – die Beschäftigten immer auch persönlich emotional beteiligt an ihrem beruflichen Tun. Denn die Familiensituationen, mit denen sie in Kontakt kommen, sprechen in ihrer eigenen Psyche auch immer eigene Erfahrungen an – gute wie schlechte.
Wenn nun also eine JugendamtsmitarbeiterIn unter einer überdominanten Mutter gelitten hat – und vielleicht immer noch leidet, weil sie nie den Mut gefunden hat, sich zu wehren – und eine Mutter wendet sich an sie mit der Bitte um Hilfe bei pubertären Konflikten und der/die Jugendliche beschwert sich über zu wenige Freiheiten und zu enge Grenzen der Mutter: Wie objektiv kann diese JugendamtsbeamtIn sein? Wie selektiv wird sie die Familiensituation wahrnehmen? Wird ihre Interpretation möglicherweise mehr ihre eigene Befindlichkeit widerspiegeln als die der Betroffenen? Welchen missionarischen Eifer wird sie entwickeln, um andere Jugendliche vermeintlich vor dem zu bewahren, was sie für sich selbst nie lösen konnte?
Eine andere JugendamtsmitarbeiterIn hat darunter gelitten, dass ihre Mutter als unzufriedene Hausfrau manchmal wenig aufbauend, dafür aber sehr umklammernd war. Andere wiederum schreiben bestimmte Probleme der Tatsache zu, dass ihre Mutter immer berufstätig war. In einem anderen Fall wird eine JugendamtsmitarbeiterIn, die selbst Opfer von sexuellem Missbrauch war, mit einem Fall befasst, bei dem vage Verdächtigungen diesbezüglich erhoben werden. Andere litten sehr unter einem Elternteil, der zuviel trank. Andere hatten den Tod eines nahen Verwandten zu beklagen, der drogensüchtig war und jeden Halt verlor, als seine nächste Bezugsperson sich von ihm trennte. Die Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen.
Wenn die Amtsperson in ihrer eigenen Kindheit erlebte, dass sie in bestimmten Situationen hilflos war und nicht genügend wahrgenommen wurde – und wer hat so etwas nicht erlebt? –, wird sie nunmehr Kinder anderer Familien dazu benützen, ihre eigenen Erfahrungen zu kompensieren? Die Tatsache, dass sehr häufig von Betroffenen beklagt wird, dass eine Sachverhaltsaufklärung nicht stattfindet und vielmehr die Amtsperson meist aufgrund subjektiver Meinungen und Einschätzungen handelt, ist ein Indiz für die Richtigkeit dieser These. Denn wer auf dem Hintergrund eigener Erfahrungen handelt, handelt in dem Glauben, bereits alles zu wissen und braucht deshalb nichts mehr von denen zu wissen, um die es wirklich geht. Alles, was die Eltern, Verwandte, Freunde, Ärzte dann vorbringen, sind in den Augen der Amtsperson nur Schutzbehauptungen, von denen sie sich nicht beeinflussen lässt, denn sie weiß es besser.
Was für JugendamtsmitarbeiterInnen gilt, gilt natürlich auch für alle anderen Menschen, die über das Schicksal von Kindern befinden, also auch für RichterInnen. Zitat aus einem Gerichtsbeschluss: „Für einen Außenstehenden erscheint daher die Versorgung der Kinder in Ordnung, wie sie auch von Verwandten, Bekannten und dem Pfarrer wahrgenommen wird.“
Alle Menschen, die seit vielen Jahren die Familie kennen und ihr nahe stehen, werden als „Außenstehende“ bezeichnet. Ihre Erfahrungen und ihr Wissen über die Familie werden als „unerheblich“ eingestuft. Keine Außenstehenden sind in dieser Weltsicht dagegen Jugendamt und Gericht, die eine Familie zwar erst kurz und ausschnittsweise kennen, aber schon alles besser wissen. Auf diese Weise wird die jahrelange Kenntnis und Erfahrung von vielen Personen mit der Familie einfach weggewischt und durch eine fremde Sichtweise ersetzt. Als „Außenstehende“ gelten alle, die der Meinung der RichterIn widersprechen. „Nicht Außenstehende“ sind alle, die diese Meinung unterstützen.
Über die Motive einer solchen subjektiven Ausübung richterlicher und bürokratischer Macht kann nur spekuliert werden. Augenfällig ist allerdings, dass solche Vorgehensweisen nicht dem Wohl des Kindes dienen, mit dem diese Personen von Amts wegen zu tun haben. Allzu oft identifizieren sich auch Amtspersonen vorrangig mit sich selbst, ihren eigenen kindlichen Erfahrungen und ihrem Groll gegen die eigenen Eltern. Dieser fatale psychische Vorgang wird vielen Familien zum Verhängnis.
Jeder hat schon einmal diese Situation erlebt: Kaum hat das Gegenüber einen Satz gesagt, läuft in uns ein innerer Film ab oder wir reagieren besonders betroffen und emotional, oft ohne genau zu wissen, warum. Und dann wollen wir unserem Gegenüber partout davon überzeugen, bestimmte Dinge zu tun oder zu lassen, ohne die konkrete Situation des Gegenübers genau zu kennen. Doch während in solchen Situationen es immer dem Gegenüber vorbehalten bleibt, die Entscheidung für sich zu treffen, können sich Amtspersonen über den Willen ihres Gegenübers einfach hinwegsetzen. Sie müssen nicht überzeugen, sie reagieren auch nicht emotional, schon gar nicht äußerlich. Die eigenen Emotionen – die offiziell ja in der Arbeit nichts zu suchen haben und deshalb weder gezeigt noch thematisiert werden dürfen – sind tabu. Gleichwohl bestimmen sie weitgehend die Reaktions- und Handlungsweisen. Es ist auffällig, dass viele Betroffene sich darüber beklagen, wie JugendamtsmitarbeiterInnen geradezu allergisch auf emotionale Reaktionen der Eltern reagieren und diese umgehend gegen die Eltern verwenden. Letztlich geht es dabei um den Selbstschutz der Amtsperson, die sich von den Emotionen betroffener Eltern bedroht fühlt.[4] Deshalb erwarten diese Amtspersonen, dass Eltern, denen gerade das Kind entrissen wurde, sich darüber mit den Urhebern dieses Gewaltaktes genauso sachlich unterhalten können, als handelte es sich um ein gestohlenes Auto.
Gerade an diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig es ist, die Familienhilfe, an die sich Familien hilfesuchend wenden können und das staatliche Wächteramt, das auch mit Amtsmacht Kinder zu ihrem Schutz aus Familien herausholt, institutionell zu treffen.[5]
Es darf bezweifelt werden, dass die meisten zur Sachlichkeit fähig wären, wenn sie dem uneinsichtigen Dieb ihres Autos gegenüberstehen, der es partout nicht rausrücken will oder sogar vor ihren Augen demoliert. Umso weniger sind Eltern in der Lage, ihre Kinder emotionslos den Händen fremder Leuten zu überlassen, die ihre Kinder nicht lieben, die deren Leid und Wünsche ignorieren und ihnen damit voraussichtlich bleibende psychische Schäden zufügen. Dabei verfügt jeder Autobesitzer über umfangreiche rechtliche Mittel, mit denen er den Dieb zur Rechenschaft ziehen und sein Auto zurückerhalten kann. Eltern haben diese Möglichkeiten nicht. Autos ist es egal, in welcher Garage sie stehen. Kindern ist es nicht egal, wo sie leben und welche Menschen sie umgeben. Ein Auto ist ersetzbar, das Kind nicht. Trotzdem ist immer wieder absolutes Unverständnis gegenüber den Emotionen und der Verzweiflung der Eltern und auch der Kinder zu beobachten. Diese Kälte und Gefühllosigkeit gegenüber dem Leid von Kindern und Eltern muss wahrgenommen werden.
Alle Menschen haben in ihrer Kindheit Verletzungen erlebt, die sie mehr oder weniger konstruktiv verarbeiten konnten. Viele gehen mit einem mehr oder weniger bewussten Groll auf bestimmte Ereignisse in ihrer Kindheit und auf ihre Eltern durchs Leben. Andere, die auf eine – subjektiv empfundene – glückliche Kindheit zurückblicken, werden ihre eigenen Erfahrungen zum Maßstab für andere Familiensituationen machen. Solche persönlichen Erfahrungen werden in der Regel einen großen Einfluss auf die Einschätzungen und das Handeln der Amtsperson haben, sowohl im Hinblick auf Untätigkeit (Wegschaubehörde) als auch im Hinblick auf voreilige, vermeidbare und unbegründete Kindesentzüge (Kinderklaubehörde). Dieser Einfluss liegt als ein permanenter Schatten über der Arbeit der Amtsperson, der jedoch an keiner Stelle jemals zur Sprache kommt und trotzdem unbewusst sein Werk verrichtet. Es wird getan, was die Amtsperson aufgrund ihrer subjektiven Kriterien in diesem „Fall“ für richtig erachtet, ohne Rücksicht auf die subjektiven und objektiven Bedürfnisse des Kindes. Denn die Amtsperson liebt das betroffene Kind nicht, fühlt nicht mit ihm, hat keine Beziehung zu ihm, sondern denkt und handelt (ohne „verbotene“ Gefühle zuzulassen) nach ihrem eigenen inneren Muster. Beliebige Faktoren aus der eigenen Biographie der Amtsperson können so in die eine oder andere Richtung Kindern und Familien zum Verhängnis werden.
Bedürfnisse und Interessen
Menschen haben verschiedene Charaktereigenschaften, psychische Befindlichkeiten, Bedürfnisse und Wahrnehmungen. Es gibt Menschen, die Lust dabei empfinden, andere zu quälen. Es gibt Menschen mit Minderwertigkeitskomplexen, die diese durch Machtausübung und Geltungssucht kompensieren. Es gibt unsichere und angstbesetzte Menschen, die einfache und sichere „Lösungen“ brauchen. Es gibt Menschen, die in ihrer geistigen und emotionalen Intelligenz minderbemittelt sind. Es gibt Menschen, die ihre Arbeit lieben und andere, die sie nur als Last empfinden. Und selbstverständlich gibt es auch all das in den Jugendämtern.
Hinzu kommt, dass die Berufswünsche von Menschen sehr stark von diesen eigenen Bedürfnissen geprägt sind. Was sind die Motivationen, Sozialpädagogik (FH) zu studieren und im Jugendamt zu arbeiten? Wie sehr beeinflussen hier eigene traumatische Erfahrungen aus der Kindheit, die im Studium und im Beruf aufgearbeitet werden sollen? Wie groß wird dann der missionarische Eifer, andere Kinder auf der Grundlage der eigenen Vorstellungen zu „retten“. Und wie groß wird der Dünkel, aufgrund des Studiums generell alles besser zu wissen, als die Eltern, die mit dieser Amtsperson in Kontakt kommen?
Daneben spielt oft auch Selbstschutz eine große Rolle. Die JugendamtsmitarbeiterIn ist überfordert und will dies kaschieren, selbstverständlich auch, um die eigene Position und die mögliche Karriere nicht zu gefährden. Und so werden Fakten und Realitäten ignoriert, nach einfachen Schemen gehandelt und alles abgewehrt, was zusätzlichen gedanklichen und bürokratischen Arbeitsaufwand bescheren könnte. Und so ist der Kindesentzug (Kinderklaubehörde) – neben der Untätigkeit (Wegschaubehörde) – die einfachste, arbeitssparendste und sicherste Methode ist, einen Fall zu „erledigen“. Die Tatsache, dass Kindesentzug auch die schädlichste und teuerste Maßnahme ist, bleibt dabei für eine Behörde unerheblich.
Dem missionarischen Typ geht es auch um die selbstdefinierte „Rettung“, für die er sich mit voller Überzeugung auch gegen massiven Widerstand von Eltern und Kindern einsetzt (Gesetze hin oder her). Dem überforderten und unlustigen Typ geht es darum, den Arbeitsaufwand niedrig zu halten und den Fall vom Tisch zu kriegen. Dem karriere-orientierten Typ geht es darum, sich bei möglichst geringem Aufwand zu profilieren. Daneben spielt das Bedürfnis nach persönlicher Absicherung eine große Rolle. Schließlich kann man sich ja bei keiner Familie sicher sein, ob dem Kind dort nicht doch mal was zustößt. Die „potentielle Gefahr Eltern“ wird durch eine Heimunterbringung ein für alle mal ausgeschaltet. Und man muss sich auch keine Gedanken mehr über geeignete und effektive Hilfen machen. Solchen Lösungen wird das Schicksal und die Zukunft des Kindes dann untergeordnet.
Die Gefährdung der Kinder durch das Heim oder eine andere Fremdunterbringung wird in dieser Sichtweise nicht berücksichtigt. Und die Amtsperson muss sich niemals vorwerfen lassen, untätig geblieben zu sein, denn Untätigkeit ist der schwerwiegendste Vorwurf, der eine Behörde gemacht wird. Für Schäden, die Kinder in Heimen erleiden, ist das Jugendamt nicht verantwortlich.
Ideologien
Die jeweils zuständigen MitarbeiterInnen des Jugendamtes haben in der Regel studiert – Sozialpädagogik (FH) oder ähnliche Fachrichtungen. Zumindest ist das anzunehmen. Vorgeschrieben ist ein solches Studium für diese Tätigkeit nicht (vgl. § 72 KJHG). Die Grundlage dafür, dass sich diese Personen als „Fachkräfte“ verstehen, ist jedoch nicht Ausbildung und Studium, sondern der Arbeitsvertrag. „Fachkräfte“ zu sein ist keine Frage der erworbenen Qualifikation, sondern die ihnen vom Amt, der Politik und der Gesellschaft zugeschriebene Funktion. Betroffene haben kaum oder gar keine Möglichkeit, die fachliche und persönliche Kompetenz der JugendamtsmitarbeiterInnen zu überprüfen. Die Kompetenz, über das Wohl und Wehe ganzer Familien zu entscheiden, wird den Amtspersonen praktisch qua Arbeitsvertrag zugeschrieben.
JugendamtsmitarbeiterInnen hängen – wie andere Menschen – mehr oder weniger fundierten Überzeugungen an. Es hängt von der Person ab, wie offen sie ist, diese Überzeugungen hinterfragen zu lassen und sie einer kritischen Prüfung zu unterziehen. In Behörden ist eine solche Bereitschaft nach allgemeiner Erfahrung deutlich unterentwickelt, auch deshalb, weil Selbstkritik der Karriere meist abträglich ist und Fehler sehr einfach durch Machtmittel vertuscht und aufrecht erhalten werden können. Dabei erfahren die MitarbeiterInnen meist umfangreiche Unterstützung aus dem Kollegenkreis (Wagenburgmentalität).
Eine Ideologie ist ein System von Ideen, Vorstellungen, Werturteilen und Begriffen. Wenn nun eine „Fachkraft“ glaubt, es generell besser zu wissen, als die Eltern eines Kindes, dann wird aus Fachlichkeit Ideologie. Wer sein Studium über die Kompetenz der Eltern stellt, die ihr Kind kennen, der denkt und handelt auf der Grundlage seines eigenen Denksystems. Wenn dieses dann noch mit inhaltsleeren pseudo-pädagogischen und pseudo-psychologischen Worthülsen begründet wird, täuscht er nicht nur Wissenschaftlichkeit und Fachlichkeit vor, sondern erliegt auch einer blinden Wissenschaftsgläubigkeit und einem mechanistischen Denken. Die JugendamtsmitarbeiterIn konstruiert dann unreflektierte und starre Schubladen in dem Glauben zu wissen, wie das Kind an sich „funktioniert“ und deshalb auch jedes konkrete Kind, mit dem sie zu tun bekommt. Die Eltern haben in diesem Gedankengebäude nur die Rolle eines Laien ohne die Kompetenz, ihr eigenes Kind selbst einschätzen zu können.
Dieser Dünkel der Besserwisserei und Rechthaberei ist in Jugendämtern leider sehr verbreitet. Die Amtspersonen und auch MitarbeiterInnen der beauftragten Einrichtungen der Jugendhilfe (SozialarbeiterInnen) verstehen sich oft als eine Art Vormund der Eltern oder „Elternerzieher“, ausgestattet mit staatlichen Machtbefugnissen. Dann geht es nicht mehr darum, die eigenen im Studium erworbenen Kompetenzen auf Augenhöhe mit den Kompetenzen der Eltern bezüglich ihres eigenen Kindes zu verbinden und gemeinsam eine Lösung zu finden. Es geht vielmehr darum, den eigenen Anspruch auf „Wahrheit“ – geprägt von den persönlichen Hintergründen der Amtsperson – gegen jeden Widerspruch der Eltern und auch des Kindes durchzusetzen.
In einer solchen Sichtweise geht auch jedes Gespür für die Bedeutung von Beziehung, Liebe und Wurzeln für die Entwicklung eines Kindes und zukünftigen Erwachsenen verloren. Erziehung wird zu einem technischen Vorgang und das Kind zu einem Werkstück. Sind Eltern nach Ansicht der „Fachkraft“ nicht in der Lage, diesen technischen Vorgang nach der von der „Fachkraft“ favorisierten Bedienungsanleitung durchzuführen, dann müssen die Eltern eben entlassen und auf bezahlte Dienstleister (Heime, „Profi-Familien“, andere Pflegefamilien) für die Weiterbearbeitung der „Ware Kind“ zurückgegriffen werden.
Die oben beschriebenen persönlichen Geschichten, Bedürfnisse, Interessen und Ideologien erlangen erst Bedeutung in ihrer Verknüpfung mit unkontrollierter Macht. Es kann einer Familie gleichgültig sein, was eine andere Person von ihrer Erziehung hält, so lange sie nicht die Macht hat, der Familie nach eigenem Gutdünken Vorschriften zu machen oder sogar Eltern und Kind dauerhaft zu trennen. Sobald die Behörde diese Macht geltend macht, ist nicht mehr der Konsens zum Wohl des Kindes das Ziel, sondern es wird ein Konflikt eskaliert, in dem Eltern und Kinder aufgrund der gegebenen Machtverhältnisse verlieren müssen.
Aus diesen Gründen greifen auch Forderungen nach mehr Supervision, die bisher in den Prioritätenlisten meist ganz unten rangiert, zu kurz. So lange die unkontrollierte Macht weiter besteht, wird auch Supervision am Missbrauch dieser Macht wenig ändern. Supervision mutiert dann eher zu einer zusätzlichen Rechtfertigung des Handelns der Amtsperson, die sich ihre Sicht der Dinge vom Supervisor bestätigen lässt. Denn Voraussetzung für eine effektive Supervision ist die Bereitschaft, sich selbst ganz persönlich, die eigenen Motive und Hintergründe hinterfragen zu lassen und offen für Kritik zu sein. Und genau das ist ein Tabu in dem bestehenden Behördensystem. Eine weitere Voraussetzung ist ein Anreiz, gute und kundenorientierte Arbeit zu leisten und auf einseitige Machtausübung zu verzichten. Ein solcher Anreiz ist aber nicht gegeben, wenn die „Nachfrage“ nach einer „Dienstleistung“ auch bei schlechter und ineffizienter Arbeit weitgehend beliebig durch Amtsmacht erzwungen werden kann.
Es besteht eine unheilige Verknüpfung von ideologischem Denken und Macht, die durch die ökonomischen Interessen der HelferInnenindustrie noch verstärkt wird, die zum Verhängnis für Kinder und Eltern wird. Prof. Uwe Jopt beschreibt die bestehende Praxis so:
„Es muss zu tun haben mit dem Geist von Nienstedt und Westermann, die überall vermitteln, dass Eltern verwirkt haben, wenn ihre Kinder in Not geraten sind und dass man dann schauen muss, wie man für diese Kinder schnellstmöglich dauerhaft Ersatzeltern bekommt. Und die leiblichen Eltern stören nur, sind quasi Bedrohung für die weitere Entwicklung des Kindes, die man fernhalten muss. Das spiegelt sich dann in den Maßnahmen der Jugendämter in der Region wieder. Ich finde das menschenverachtend und zynisch.“ (Quelle: ZDF – Mona Lisa)
Diese Praxis führt dazu, dass sein Elternrecht bereits „verwirkt“ hat, wer sich hilfesuchend an JugendamtsmitarbeiterInnen wendet. Das Jugendamt wird zur schrecklichen Falle.
Die meisten Menschen haben keine Ahnung von der unkontrollierten Machtfülle der JugendamtsmitarbeiterInnen. Oder sie glauben, dass von diese Macht nur Gebrauch gemacht wird, um Kindern zu helfen, deren grundlegende Menschenrechte missachtet werden (egal von wem, Eltern oder anderen Personen). Dies ist eine naive Vorstellung.[5]
Erst durch die Frage der Macht wird das Handeln von Jugendämtern zum Skandal. Wer die menschliche Seite ignoriert, die Bediensteten eines Amtes quasi als unfehlbar erklärt, sie mit umfassenden staatlichen Machtbefugnissen ausstattet, sich in fundamentale, persönliche Belange anderer Menschen einzumischen und dabei auf eine demokratische Kontrolle ihres Tuns verzichtet, der macht sich mitschuldig an schwersten Menschenrechtsverletzungen, lebenslangen Schädigungen und Tod von Kindern und Eltern.[3]
Der Familienrichter und der Jugendamtsmitarbeiter
Naiv sind auch die Vorstellungen vieler Bürger über das Verhältnis von Familienrichtern und Jugendamtsmitarbeitern. Hat sich der ahnungslose Bürger gerade eben noch hilfesuchend an das Jugendamt gewandt und wurde durch das Agieren des Jugendamtes schockiert, so wendet er sich nun vertrauensvoll an den Richter in der Erwartung, dass dieser den Jugendamtmitarbeiter in seinen Allmachtsanwandlungen in die Schranken weist. In aller Regel wird der Betrofffen hier ein weiteres Mal enttäuscht werden. FamilienrichterIn und JugendamtmitarbeiterIn arbeiten in aller Regel über viele Jahre vertrauensvoll zusammen und sie werden das gute Arbeitsklima nicht wegen dem Wohl seines Kindes aufs Spiel setzen. Richter sind staatstragend, das ist ihr Auftrag, und so bestätigen sie in aller Regel das Vorgehen des Jugendamtes und decken nicht selten offensichtliche Fehlleistungen. Aber Familienrichter handeln nicht nur staatstragend, sondern haben nur eine juristische Ausbildung und kommen zum Thema Familie wie die Jungfrau zum Kind. So wissen sie in aller Regel nicht, wie zum Wohle des Kindes und zum Wohle der Familie zu entscheiden wäre. Und so treten Familienrichter nicht als Kontrollinstanz gegenüber dem Jugendamt auf, sondern das Jugendamt tritt gegenüber dem Richter als kompetente Instanz auf, die den Familienrichter fachlich berät. Gutachter erweitern das Szenario zu einer Dreieckskonstellation, in der die Eltern als „Außenstehende“ vollkommen ausgebootet werden.
Das Frauenhaus und das Jugendamt
Eine weitere Dreieckskonstellation, mit der meist verlassene Ehemänner konfrontiert sind, besteht in der Trias Frauenhaus-Jugendamt-Sozialamt. Auch hier verstehen es JugendamtmitarbeiterInnen, Väter als Täter, Bösewichter und Missbrauchsverdächtige vollkommen auszugrenzen und kaltzustellen.
Wolfgang Klenner, psychologischer Gerichtssachverständiger in Familiensachen und Emeritus für Psychologie, fasst seine Erfahrungen mit JugendamtmitarbeiterInnen so zusammen:
„Entscheidungen von schicksalhafter Tragweite werden von Behördenmitarbeitern getroffen, die auch bei vorsätzlich verantwortungslosem Handeln nicht haftbar gemacht werden können. Das nennt man einen rechtsfreien Raum.“ [6]
Verknüpfung zwischen Sozialamt, Jugendamt und Frauenhaus aufzeigen, Sorgerechtsentzug, Umgangsboykott, Zwangsadoption von polnischen Kindern
Wolfgang Klenner: „Essay über den Wandel im Selbstverständnis der Sozialarbeit als Kernfach der sozialen Dienste“
[4] So sagte eine aufgeregte Mutter, nachdem sie über einen Unfall ihres Sohnes im Heim erst viel später informiert worden war, zu einem Mitarbeiter dieser städtischen Einrichtung: Sie haben doch auch ein Kind. Wie würden Sie sich fühlen, wenn man das mit Ihnen machen würde? In der Gesprächsnotiz des Mitarbeiters liest sich das dann so: Frau X. wurde sehr persönlich und brachte den Sohn von Herrn Y ins Spiel. Dieser Satz der Mutter wurde also offensichtlich als bedrohlich empfunden und die Formulierung des Mitarbeiters klingt fast so, als hätte die Mutter gedroht, seinem Kind etwas anzutun. Dabei hatte sie nur appelliert, sich doch bitte in ihre Lage zu versetzen. Jede Erwägung oder Identifizierung mit den Gefühlen der Eltern oder auch der Kinder muss abgewehrt werden, um das durchzusetzen, was die Amtsperson auf der Grundlage ihrer eigenen Biographie, Bedürfnisse, Überzeugungen etc. als richtig entschieden hat. Emotionen stören dabei und die eigenen Emotionen der Amtsperson müssen verschlossen bleiben. Aber die Abwehr der Emotionen der Eltern führt zu einem zunehmenden Konfrontationskurs der Amtsperson gegen die Eltern. Die Abwehr der Emotionen des Kindes führt zu grausamen und gefühllosen Maßnahmen. Und das Leugnen und Ignorieren eigener Emotionen der Amtsperson verstärkt deren unbewussten Einfluss in den Entscheidungen und im Handeln.
[5]ab Stellen Sie sich vor, der Steuerberater und der Finanzbeamte seien ein- und dieselbe Person und Sie geben freimütig die Nummernkonten in der Schweiz an, auf denen Sie Ihr Geld deponiert haben.
3.3.7. Jugendamtarbeiterinnen
Die JugendamtsmitarbeiterInnen sind allererst Repräsentanten des Jugendamtes, einer staatlichen Behörde. Sie sind damit in ihrer Arbeit von allen Stärken und Schwächen dieser Institution geprägt und limitiert. Die Ursprünge der Jugendämter liegen im Nationalsozialismus und sie dienten Hitler die Bevölkerung und die Familien in seinem Sinne zu formen. Auch heute noch formen Jugendämter Familien, indem sie staatliche Normen durchsetzen. Hierbei wirkt sich nachteilig aus, dass es keine demokratische Kontrolle der Jugendämter gibt. Auch hier gilt:
JugendamtsmitarbeiterInnen sind Behördenmenschen, Bürokraten. Wer erstmal in ihre Fänge gerät, den lassen sie nicht so schnell wieder los. Dazu bestimmt Gutmenschenmentalität oft die Arbeit. Es bestehen ganz eigenen Vorstellungen darüber, was für eine Familie gut ist, und diese Vorstellung wird mit bürokratischer Macht durchgesetzt. Besonders unterprivilegierte Familien, die ansonsten vollkommen intakt sind, können in Schwierigkeiten kommen, wenn JugendamtsmitarbeiterInnen meinen, dass sie nicht ihren Vorstellungen entsprechen, wie eine Familie zu funktionieren habe.
Neben der bürokratischen Macht und dem Gutmenschentum sind JugendamtsmitarbeiterInnen durch eine Ausbildung geprägt, die ihrer Aufgabe nicht angemessen ist. Jede Führungskraft in der Wirtschaft benötigt eine besondere Qualifikation, um Menschen führen zu können. Dafür sind Mitarbeiter der Jugendämter meist nicht zugerüstet. Und wenn dann Konfliktmanagement gefragt ist in Problemfamilien, dann sind die meisten Jugendamtmitarbeiter vollens überfordert. In ihrer Hilflosigkeit setzen sie dann nicht selten mit bürokratischer Macht ihr Programm durch, sei es nun richtig und angemessen, oder nicht. Hier liegt auch die Begründung dafür, warum Jugendamtmitarbeiter scheitern, weil oft nicht oder zu spät reagieren, wo es nötig gewesen wäre. Und es erklärt auch zum Teil die vielen Fälle, wo sie unangemessen reagieren oder massiv in intakte Familien eingreifen.
Die Herausgeber der Antologie von „Kinderherz“ veranstalteten eine Gesprächsrunde, wobei sich einmal mehr zeigte, dass die Positionen der JugendamtsmitarbeiterInnen mit Erfahrungswerten ausgegrenzter Eltern nur bedingt vereinbar sind. „Zu weit voneinander entfernt sind offenbar die (Er)lebenswelten, zu klein die Schritte hin zu einer gleichgestellten Wahrnehmung beider Elternteile und damit Geschlechter.“ Die Auswertung der Gesprächsrunde brachte keine neuen Sichtweisen; die JugendamtsmitarbeiterIn sah sich bedauerlicherweise einem Tribunal ausgesetzt; ein Vorschlag an den Fachdienst für Kinder- und Jugendhilfe sowie Allgemeinen Sozialen Dienst, eine Bürgersprechstunde einzuführen, um die Probleme Betroffener in eine Entwicklung der behördlichen Arbeit einfließen zu lassen, blieb unbeantwortet.[1]
Behördenmenschen – die menschliche Seite der staatlichen Gewalt
Auf einer leider, nicht mehr verfügbaren, jugendamtkritischen Webseite[3] beschreibt eine Autorin die Erfahrung vieler Betroffener, dass JugendamtsmitarbeiterInnen ihre Familie vollkommen falsch darstellen und auch nachweisbar lügen. – Oft sogar heimlich, hinter dem Rücken der Betroffenen, die davon nur erfahren, wenn sie die Möglichkeit der Akteneinsicht haben, die ziemlich restriktiv ist.
Sie versucht zu klären, müssen Eltern erfahren warum, dass sie nicht gehört werden, ihnen das Wort im Mund umgedreht wird, Belege und Beweise, die sie vorlegen, einfach ignoriert werden.
Warum bekommen Familien den Eindruck, dass JugendamtsmitarbeiterInnen mit ihrer Amtsmacht oft nur ganz persönliche Interessen und Vorstellungen durchsetzen und sich richtig darin verbeißen, die Eltern-Kind-Beziehung zu zerstören?
Für Menschen, die (noch) keine derartigen Erfahrungen mit dem Jugendamt machen mussten, stellen sich die Fragen:
Im gesamten System Jugendamt wird konsequent und komplett ausgeblendet, dass es auch dort Menschen sind, die handeln und entscheiden. Es sind Menschen, die ihre eigene Geschichte, ihre Bedürfnisse, Interessen und Ideologien mitbringen. Mit der angeblichen „Fachlichkeit“– sofern vorhanden mit Hinweis auf ein Sozialpädagogik-Studium (FH) – wird der massive Einfluss dieser persönlichen Faktoren kaschiert und geleugnet.
Die persönliche Geschichte
Alle Menschen werden geboren, haben eine mehr oder weniger glückliche Kindheit, werden erwachsen und gestalten beruflich wie privat mehr oder weniger erfolgreich ihr eigenes Leben als Erwachsene. Alle Menschen haben also eigene, ganz persönliche Erfahrungen mit Kindheit, die regelmäßig auch emotional befrachtet sind. Im Arbeitsbereich der Jugendämter sind – wie in keinem anderen – die Beschäftigten immer auch persönlich emotional beteiligt an ihrem beruflichen Tun. Denn die Familiensituationen, mit denen sie in Kontakt kommen, sprechen in ihrer eigenen Psyche auch immer eigene Erfahrungen an – gute wie schlechte.
Wenn nun also eine JugendamtsmitarbeiterIn unter einer überdominanten Mutter gelitten hat – und vielleicht immer noch leidet, weil sie nie den Mut gefunden hat, sich zu wehren – und eine Mutter wendet sich an sie mit der Bitte um Hilfe bei pubertären Konflikten und der/die Jugendliche beschwert sich über zu wenige Freiheiten und zu enge Grenzen der Mutter: Wie objektiv kann diese JugendamtsbeamtIn sein? Wie selektiv wird sie die Familiensituation wahrnehmen? Wird ihre Interpretation möglicherweise mehr ihre eigene Befindlichkeit widerspiegeln als die der Betroffenen? Welchen missionarischen Eifer wird sie entwickeln, um andere Jugendliche vermeintlich vor dem zu bewahren, was sie für sich selbst nie lösen konnte?
Eine andere JugendamtsmitarbeiterIn hat darunter gelitten, dass ihre Mutter als unzufriedene Hausfrau manchmal wenig aufbauend, dafür aber sehr umklammernd war. Andere wiederum schreiben bestimmte Probleme der Tatsache zu, dass ihre Mutter immer berufstätig war. In einem anderen Fall wird eine JugendamtsmitarbeiterIn, die selbst Opfer von sexuellem Missbrauch war, mit einem Fall befasst, bei dem vage Verdächtigungen diesbezüglich erhoben werden. Andere litten sehr unter einem Elternteil, der zuviel trank. Andere hatten den Tod eines nahen Verwandten zu beklagen, der drogensüchtig war und jeden Halt verlor, als seine nächste Bezugsperson sich von ihm trennte. Die Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen.
Wenn die Amtsperson in ihrer eigenen Kindheit erlebte, dass sie in bestimmten Situationen hilflos war und nicht genügend wahrgenommen wurde – und wer hat so etwas nicht erlebt? –, wird sie nunmehr Kinder anderer Familien dazu benützen, ihre eigenen Erfahrungen zu kompensieren? Die Tatsache, dass sehr häufig von Betroffenen beklagt wird, dass eine Sachverhaltsaufklärung nicht stattfindet und vielmehr die Amtsperson meist aufgrund subjektiver Meinungen und Einschätzungen handelt, ist ein Indiz für die Richtigkeit dieser These. Denn wer auf dem Hintergrund eigener Erfahrungen handelt, handelt in dem Glauben, bereits alles zu wissen und braucht deshalb nichts mehr von denen zu wissen, um die es wirklich geht. Alles, was die Eltern, Verwandte, Freunde, Ärzte dann vorbringen, sind in den Augen der Amtsperson nur Schutzbehauptungen, von denen sie sich nicht beeinflussen lässt, denn sie weiß es besser.
Was für JugendamtsmitarbeiterInnen gilt, gilt natürlich auch für alle anderen Menschen, die über das Schicksal von Kindern befinden, also auch für RichterInnen. Zitat aus einem Gerichtsbeschluss: „Für einen Außenstehenden erscheint daher die Versorgung der Kinder in Ordnung, wie sie auch von Verwandten, Bekannten und dem Pfarrer wahrgenommen wird.“
Alle Menschen, die seit vielen Jahren die Familie kennen und ihr nahe stehen, werden als „Außenstehende“ bezeichnet. Ihre Erfahrungen und ihr Wissen über die Familie werden als „unerheblich“ eingestuft. Keine Außenstehenden sind in dieser Weltsicht dagegen Jugendamt und Gericht, die eine Familie zwar erst kurz und ausschnittsweise kennen, aber schon alles besser wissen. Auf diese Weise wird die jahrelange Kenntnis und Erfahrung von vielen Personen mit der Familie einfach weggewischt und durch eine fremde Sichtweise ersetzt. Als „Außenstehende“ gelten alle, die der Meinung der RichterIn widersprechen. „Nicht Außenstehende“ sind alle, die diese Meinung unterstützen.
Über die Motive einer solchen subjektiven Ausübung richterlicher und bürokratischer Macht kann nur spekuliert werden. Augenfällig ist allerdings, dass solche Vorgehensweisen nicht dem Wohl des Kindes dienen, mit dem diese Personen von Amts wegen zu tun haben. Allzu oft identifizieren sich auch Amtspersonen vorrangig mit sich selbst, ihren eigenen kindlichen Erfahrungen und ihrem Groll gegen die eigenen Eltern. Dieser fatale psychische Vorgang wird vielen Familien zum Verhängnis.
Jeder hat schon einmal diese Situation erlebt: Kaum hat das Gegenüber einen Satz gesagt, läuft in uns ein innerer Film ab oder wir reagieren besonders betroffen und emotional, oft ohne genau zu wissen, warum. Und dann wollen wir unserem Gegenüber partout davon überzeugen, bestimmte Dinge zu tun oder zu lassen, ohne die konkrete Situation des Gegenübers genau zu kennen. Doch während in solchen Situationen es immer dem Gegenüber vorbehalten bleibt, die Entscheidung für sich zu treffen, können sich Amtspersonen über den Willen ihres Gegenübers einfach hinwegsetzen. Sie müssen nicht überzeugen, sie reagieren auch nicht emotional, schon gar nicht äußerlich. Die eigenen Emotionen – die offiziell ja in der Arbeit nichts zu suchen haben und deshalb weder gezeigt noch thematisiert werden dürfen – sind tabu. Gleichwohl bestimmen sie weitgehend die Reaktions- und Handlungsweisen. Es ist auffällig, dass viele Betroffene sich darüber beklagen, wie JugendamtsmitarbeiterInnen geradezu allergisch auf emotionale Reaktionen der Eltern reagieren und diese umgehend gegen die Eltern verwenden. Letztlich geht es dabei um den Selbstschutz der Amtsperson, die sich von den Emotionen betroffener Eltern bedroht fühlt.[4] Deshalb erwarten diese Amtspersonen, dass Eltern, denen gerade das Kind entrissen wurde, sich darüber mit den Urhebern dieses Gewaltaktes genauso sachlich unterhalten können, als handelte es sich um ein gestohlenes Auto.
Gerade an diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig es ist, die Familienhilfe, an die sich Familien hilfesuchend wenden können und das staatliche Wächteramt, das auch mit Amtsmacht Kinder zu ihrem Schutz aus Familien herausholt, institutionell zu treffen.[5]
Es darf bezweifelt werden, dass die meisten zur Sachlichkeit fähig wären, wenn sie dem uneinsichtigen Dieb ihres Autos gegenüberstehen, der es partout nicht rausrücken will oder sogar vor ihren Augen demoliert. Umso weniger sind Eltern in der Lage, ihre Kinder emotionslos den Händen fremder Leuten zu überlassen, die ihre Kinder nicht lieben, die deren Leid und Wünsche ignorieren und ihnen damit voraussichtlich bleibende psychische Schäden zufügen. Dabei verfügt jeder Autobesitzer über umfangreiche rechtliche Mittel, mit denen er den Dieb zur Rechenschaft ziehen und sein Auto zurückerhalten kann. Eltern haben diese Möglichkeiten nicht. Autos ist es egal, in welcher Garage sie stehen. Kindern ist es nicht egal, wo sie leben und welche Menschen sie umgeben. Ein Auto ist ersetzbar, das Kind nicht. Trotzdem ist immer wieder absolutes Unverständnis gegenüber den Emotionen und der Verzweiflung der Eltern und auch der Kinder zu beobachten. Diese Kälte und Gefühllosigkeit gegenüber dem Leid von Kindern und Eltern muss wahrgenommen werden.
Alle Menschen haben in ihrer Kindheit Verletzungen erlebt, die sie mehr oder weniger konstruktiv verarbeiten konnten. Viele gehen mit einem mehr oder weniger bewussten Groll auf bestimmte Ereignisse in ihrer Kindheit und auf ihre Eltern durchs Leben. Andere, die auf eine – subjektiv empfundene – glückliche Kindheit zurückblicken, werden ihre eigenen Erfahrungen zum Maßstab für andere Familiensituationen machen. Solche persönlichen Erfahrungen werden in der Regel einen großen Einfluss auf die Einschätzungen und das Handeln der Amtsperson haben, sowohl im Hinblick auf Untätigkeit (Wegschaubehörde) als auch im Hinblick auf voreilige, vermeidbare und unbegründete Kindesentzüge (Kinderklaubehörde). Dieser Einfluss liegt als ein permanenter Schatten über der Arbeit der Amtsperson, der jedoch an keiner Stelle jemals zur Sprache kommt und trotzdem unbewusst sein Werk verrichtet. Es wird getan, was die Amtsperson aufgrund ihrer subjektiven Kriterien in diesem „Fall“ für richtig erachtet, ohne Rücksicht auf die subjektiven und objektiven Bedürfnisse des Kindes. Denn die Amtsperson liebt das betroffene Kind nicht, fühlt nicht mit ihm, hat keine Beziehung zu ihm, sondern denkt und handelt (ohne „verbotene“ Gefühle zuzulassen) nach ihrem eigenen inneren Muster. Beliebige Faktoren aus der eigenen Biographie der Amtsperson können so in die eine oder andere Richtung Kindern und Familien zum Verhängnis werden.
Bedürfnisse und Interessen
Menschen haben verschiedene Charaktereigenschaften, psychische Befindlichkeiten, Bedürfnisse und Wahrnehmungen. Es gibt Menschen, die Lust dabei empfinden, andere zu quälen. Es gibt Menschen mit Minderwertigkeitskomplexen, die diese durch Machtausübung und Geltungssucht kompensieren. Es gibt unsichere und angstbesetzte Menschen, die einfache und sichere „Lösungen“ brauchen. Es gibt Menschen, die in ihrer geistigen und emotionalen Intelligenz minderbemittelt sind. Es gibt Menschen, die ihre Arbeit lieben und andere, die sie nur als Last empfinden. Und selbstverständlich gibt es auch all das in den Jugendämtern.
Hinzu kommt, dass die Berufswünsche von Menschen sehr stark von diesen eigenen Bedürfnissen geprägt sind. Was sind die Motivationen, Sozialpädagogik (FH) zu studieren und im Jugendamt zu arbeiten? Wie sehr beeinflussen hier eigene traumatische Erfahrungen aus der Kindheit, die im Studium und im Beruf aufgearbeitet werden sollen? Wie groß wird dann der missionarische Eifer, andere Kinder auf der Grundlage der eigenen Vorstellungen zu „retten“. Und wie groß wird der Dünkel, aufgrund des Studiums generell alles besser zu wissen, als die Eltern, die mit dieser Amtsperson in Kontakt kommen?
Daneben spielt oft auch Selbstschutz eine große Rolle. Die JugendamtsmitarbeiterIn ist überfordert und will dies kaschieren, selbstverständlich auch, um die eigene Position und die mögliche Karriere nicht zu gefährden. Und so werden Fakten und Realitäten ignoriert, nach einfachen Schemen gehandelt und alles abgewehrt, was zusätzlichen gedanklichen und bürokratischen Arbeitsaufwand bescheren könnte. Und so ist der Kindesentzug (Kinderklaubehörde) – neben der Untätigkeit (Wegschaubehörde) – die einfachste, arbeitssparendste und sicherste Methode ist, einen Fall zu „erledigen“. Die Tatsache, dass Kindesentzug auch die schädlichste und teuerste Maßnahme ist, bleibt dabei für eine Behörde unerheblich.
Dem missionarischen Typ geht es auch um die selbstdefinierte „Rettung“, für die er sich mit voller Überzeugung auch gegen massiven Widerstand von Eltern und Kindern einsetzt (Gesetze hin oder her). Dem überforderten und unlustigen Typ geht es darum, den Arbeitsaufwand niedrig zu halten und den Fall vom Tisch zu kriegen. Dem karriere-orientierten Typ geht es darum, sich bei möglichst geringem Aufwand zu profilieren. Daneben spielt das Bedürfnis nach persönlicher Absicherung eine große Rolle. Schließlich kann man sich ja bei keiner Familie sicher sein, ob dem Kind dort nicht doch mal was zustößt. Die „potentielle Gefahr Eltern“ wird durch eine Heimunterbringung ein für alle mal ausgeschaltet. Und man muss sich auch keine Gedanken mehr über geeignete und effektive Hilfen machen. Solchen Lösungen wird das Schicksal und die Zukunft des Kindes dann untergeordnet.
Die Gefährdung der Kinder durch das Heim oder eine andere Fremdunterbringung wird in dieser Sichtweise nicht berücksichtigt. Und die Amtsperson muss sich niemals vorwerfen lassen, untätig geblieben zu sein, denn Untätigkeit ist der schwerwiegendste Vorwurf, der eine Behörde gemacht wird. Für Schäden, die Kinder in Heimen erleiden, ist das Jugendamt nicht verantwortlich.
Ideologien
Die jeweils zuständigen MitarbeiterInnen des Jugendamtes haben in der Regel studiert – Sozialpädagogik (FH) oder ähnliche Fachrichtungen. Zumindest ist das anzunehmen. Vorgeschrieben ist ein solches Studium für diese Tätigkeit nicht (vgl. § 72 KJHG). Die Grundlage dafür, dass sich diese Personen als „Fachkräfte“ verstehen, ist jedoch nicht Ausbildung und Studium, sondern der Arbeitsvertrag. „Fachkräfte“ zu sein ist keine Frage der erworbenen Qualifikation, sondern die ihnen vom Amt, der Politik und der Gesellschaft zugeschriebene Funktion. Betroffene haben kaum oder gar keine Möglichkeit, die fachliche und persönliche Kompetenz der JugendamtsmitarbeiterInnen zu überprüfen. Die Kompetenz, über das Wohl und Wehe ganzer Familien zu entscheiden, wird den Amtspersonen praktisch qua Arbeitsvertrag zugeschrieben.
JugendamtsmitarbeiterInnen hängen – wie andere Menschen – mehr oder weniger fundierten Überzeugungen an. Es hängt von der Person ab, wie offen sie ist, diese Überzeugungen hinterfragen zu lassen und sie einer kritischen Prüfung zu unterziehen. In Behörden ist eine solche Bereitschaft nach allgemeiner Erfahrung deutlich unterentwickelt, auch deshalb, weil Selbstkritik der Karriere meist abträglich ist und Fehler sehr einfach durch Machtmittel vertuscht und aufrecht erhalten werden können. Dabei erfahren die MitarbeiterInnen meist umfangreiche Unterstützung aus dem Kollegenkreis (Wagenburgmentalität).
Eine Ideologie ist ein System von Ideen, Vorstellungen, Werturteilen und Begriffen. Wenn nun eine „Fachkraft“ glaubt, es generell besser zu wissen, als die Eltern eines Kindes, dann wird aus Fachlichkeit Ideologie. Wer sein Studium über die Kompetenz der Eltern stellt, die ihr Kind kennen, der denkt und handelt auf der Grundlage seines eigenen Denksystems. Wenn dieses dann noch mit inhaltsleeren pseudo-pädagogischen und pseudo-psychologischen Worthülsen begründet wird, täuscht er nicht nur Wissenschaftlichkeit und Fachlichkeit vor, sondern erliegt auch einer blinden Wissenschaftsgläubigkeit und einem mechanistischen Denken. Die JugendamtsmitarbeiterIn konstruiert dann unreflektierte und starre Schubladen in dem Glauben zu wissen, wie das Kind an sich „funktioniert“ und deshalb auch jedes konkrete Kind, mit dem sie zu tun bekommt. Die Eltern haben in diesem Gedankengebäude nur die Rolle eines Laien ohne die Kompetenz, ihr eigenes Kind selbst einschätzen zu können.
Dieser Dünkel der Besserwisserei und Rechthaberei ist in Jugendämtern leider sehr verbreitet. Die Amtspersonen und auch MitarbeiterInnen der beauftragten Einrichtungen der Jugendhilfe (SozialarbeiterInnen) verstehen sich oft als eine Art Vormund der Eltern oder „Elternerzieher“, ausgestattet mit staatlichen Machtbefugnissen. Dann geht es nicht mehr darum, die eigenen im Studium erworbenen Kompetenzen auf Augenhöhe mit den Kompetenzen der Eltern bezüglich ihres eigenen Kindes zu verbinden und gemeinsam eine Lösung zu finden. Es geht vielmehr darum, den eigenen Anspruch auf „Wahrheit“ – geprägt von den persönlichen Hintergründen der Amtsperson – gegen jeden Widerspruch der Eltern und auch des Kindes durchzusetzen.
In einer solchen Sichtweise geht auch jedes Gespür für die Bedeutung von Beziehung, Liebe und Wurzeln für die Entwicklung eines Kindes und zukünftigen Erwachsenen verloren. Erziehung wird zu einem technischen Vorgang und das Kind zu einem Werkstück. Sind Eltern nach Ansicht der „Fachkraft“ nicht in der Lage, diesen technischen Vorgang nach der von der „Fachkraft“ favorisierten Bedienungsanleitung durchzuführen, dann müssen die Eltern eben entlassen und auf bezahlte Dienstleister (Heime, „Profi-Familien“, andere Pflegefamilien) für die Weiterbearbeitung der „Ware Kind“ zurückgegriffen werden.
Die oben beschriebenen persönlichen Geschichten, Bedürfnisse, Interessen und Ideologien erlangen erst Bedeutung in ihrer Verknüpfung mit unkontrollierter Macht. Es kann einer Familie gleichgültig sein, was eine andere Person von ihrer Erziehung hält, so lange sie nicht die Macht hat, der Familie nach eigenem Gutdünken Vorschriften zu machen oder sogar Eltern und Kind dauerhaft zu trennen. Sobald die Behörde diese Macht geltend macht, ist nicht mehr der Konsens zum Wohl des Kindes das Ziel, sondern es wird ein Konflikt eskaliert, in dem Eltern und Kinder aufgrund der gegebenen Machtverhältnisse verlieren müssen.
Aus diesen Gründen greifen auch Forderungen nach mehr Supervision, die bisher in den Prioritätenlisten meist ganz unten rangiert, zu kurz. So lange die unkontrollierte Macht weiter besteht, wird auch Supervision am Missbrauch dieser Macht wenig ändern. Supervision mutiert dann eher zu einer zusätzlichen Rechtfertigung des Handelns der Amtsperson, die sich ihre Sicht der Dinge vom Supervisor bestätigen lässt. Denn Voraussetzung für eine effektive Supervision ist die Bereitschaft, sich selbst ganz persönlich, die eigenen Motive und Hintergründe hinterfragen zu lassen und offen für Kritik zu sein. Und genau das ist ein Tabu in dem bestehenden Behördensystem. Eine weitere Voraussetzung ist ein Anreiz, gute und kundenorientierte Arbeit zu leisten und auf einseitige Machtausübung zu verzichten. Ein solcher Anreiz ist aber nicht gegeben, wenn die „Nachfrage“ nach einer „Dienstleistung“ auch bei schlechter und ineffizienter Arbeit weitgehend beliebig durch Amtsmacht erzwungen werden kann.
Es besteht eine unheilige Verknüpfung von ideologischem Denken und Macht, die durch die ökonomischen Interessen der HelferInnenindustrie noch verstärkt wird, die zum Verhängnis für Kinder und Eltern wird. Prof. Uwe Jopt beschreibt die bestehende Praxis so:
Diese Praxis führt dazu, dass sein Elternrecht bereits „verwirkt“ hat, wer sich hilfesuchend an JugendamtsmitarbeiterInnen wendet. Das Jugendamt wird zur schrecklichen Falle.
Die meisten Menschen haben keine Ahnung von der unkontrollierten Machtfülle der JugendamtsmitarbeiterInnen. Oder sie glauben, dass von diese Macht nur Gebrauch gemacht wird, um Kindern zu helfen, deren grundlegende Menschenrechte missachtet werden (egal von wem, Eltern oder anderen Personen). Dies ist eine naive Vorstellung.[5]
Erst durch die Frage der Macht wird das Handeln von Jugendämtern zum Skandal. Wer die menschliche Seite ignoriert, die Bediensteten eines Amtes quasi als unfehlbar erklärt, sie mit umfassenden staatlichen Machtbefugnissen ausstattet, sich in fundamentale, persönliche Belange anderer Menschen einzumischen und dabei auf eine demokratische Kontrolle ihres Tuns verzichtet, der macht sich mitschuldig an schwersten Menschenrechtsverletzungen, lebenslangen Schädigungen und Tod von Kindern und Eltern.[3]
Der Familienrichter und der Jugendamtsmitarbeiter
Naiv sind auch die Vorstellungen vieler Bürger über das Verhältnis von Familienrichtern und Jugendamtsmitarbeitern. Hat sich der ahnungslose Bürger gerade eben noch hilfesuchend an das Jugendamt gewandt und wurde durch das Agieren des Jugendamtes schockiert, so wendet er sich nun vertrauensvoll an den Richter in der Erwartung, dass dieser den Jugendamtmitarbeiter in seinen Allmachtsanwandlungen in die Schranken weist. In aller Regel wird der Betrofffen hier ein weiteres Mal enttäuscht werden. FamilienrichterIn und JugendamtmitarbeiterIn arbeiten in aller Regel über viele Jahre vertrauensvoll zusammen und sie werden das gute Arbeitsklima nicht wegen dem Wohl seines Kindes aufs Spiel setzen. Richter sind staatstragend, das ist ihr Auftrag, und so bestätigen sie in aller Regel das Vorgehen des Jugendamtes und decken nicht selten offensichtliche Fehlleistungen. Aber Familienrichter handeln nicht nur staatstragend, sondern haben nur eine juristische Ausbildung und kommen zum Thema Familie wie die Jungfrau zum Kind. So wissen sie in aller Regel nicht, wie zum Wohle des Kindes und zum Wohle der Familie zu entscheiden wäre. Und so treten Familienrichter nicht als Kontrollinstanz gegenüber dem Jugendamt auf, sondern das Jugendamt tritt gegenüber dem Richter als kompetente Instanz auf, die den Familienrichter fachlich berät. Gutachter erweitern das Szenario zu einer Dreieckskonstellation, in der die Eltern als „Außenstehende“ vollkommen ausgebootet werden.
Das Frauenhaus und das Jugendamt
Eine weitere Dreieckskonstellation, mit der meist verlassene Ehemänner konfrontiert sind, besteht in der Trias Frauenhaus-Jugendamt-Sozialamt. Auch hier verstehen es JugendamtmitarbeiterInnen, Väter als Täter, Bösewichter und Missbrauchsverdächtige vollkommen auszugrenzen und kaltzustellen.
Wolfgang Klenner, psychologischer Gerichtssachverständiger in Familiensachen und Emeritus für Psychologie, fasst seine Erfahrungen mit JugendamtmitarbeiterInnen so zusammen:
Verknüpfung zwischen Sozialamt, Jugendamt und Frauenhaus aufzeigen, Sorgerechtsentzug, Umgangsboykott, Zwangsadoption von polnischen Kindern
Jede Erwägung oder Identifizierung mit den Gefühlen der Eltern oder auch der Kinder muss abgewehrt werden, um das durchzusetzen, was die Amtsperson auf der Grundlage ihrer eigenen Biographie, Bedürfnisse, Überzeugungen etc. als richtig entschieden hat. Emotionen stören dabei und die eigenen Emotionen der Amtsperson müssen verschlossen bleiben. Aber die Abwehr der Emotionen der Eltern führt zu einem zunehmenden Konfrontationskurs der Amtsperson gegen die Eltern. Die Abwehr der Emotionen des Kindes führt zu grausamen und gefühllosen Maßnahmen. Und das Leugnen und Ignorieren eigener Emotionen der Amtsperson verstärkt deren unbewussten Einfluss in den Entscheidungen und im Handeln.
„Das Jugendamt im rechtsfreien Raum“ (Wolfgang Klenner im Interview mit Karin Jäckel)