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Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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3.1.7.6. Unterwanderung des Parlaments

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Juristen, Lehrer und Sozial­wissen­schaftler unterwandern das Parlament.

Dem deutschen Bundestag gehören folgende Berufsgruppen an: 143 Juristen (23,30%), 71 Lehrer (11,5%) und 15 Sozial­arbeiter und -pädagogen, 10 Soziologen, 6 Sozial­wissen­schaftler (5,0%) unterwandern das Parlament.[1]

Parlament als Hilfsorgan der Regierung

Ein weiteres Verfassungsgebot aus Artikel 20, die Gewalten­teilung, wird schon dadurch unterlaufen, dass Parlamentsabgeordnete gleichzeitig auch Regierungsmitglieder sein dürfen. Damit wird das Parlament zum Hilfsorgan der Regierung.

Die zweite Bedrohung der Gewalten­teilung beruht auf der Zusammensetzung des Bundestages (und der Länderparlamente), wo die Hälfte aller Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst kommt. Dieser Umstand und die Privilegierung der Beamten aus Artikel 33 GG hat im Laufe der Jahrzehnte dazu geführt, dass die Beamtenschaft gewissermaßen einen Staat im Staate mit unentwindbaren Befugnissen bildet, also etwas, das es in einer Demokratie nicht geben sollte.[2]

Justiz als Hilfsorgan der Regierung

Die Justiz wird zum Hilfsorgan der Regierung, wenn Juristen von der Exekutive zur Justiz wechseln.

Beispiel: Christine Hohmann-Dennhardt, Richterin am Bundes­verfassungs­gericht und ehemalige hessische Justiz­ministerin.



[1] Der Bundestag: Abgeordnete nach Berufen, WGvdL-Forum: Nur zur Information, von welchen Berufgruppen ihr verraten und verkauft werdet
[2] 60 Jahre Grundgesetz. Gibt es überhaupt etwas zu feiern?, Telepolis am 30. Mai 2009