Man könnte auf die Idee kommen, dass Frauenhäuser durch das Wohnungszuweisungsgesetz überflüssig geworden seien und ausgedient wären, aber weit gefehlt.
Zunehmend dienen Frauenhäuser nicht nur als Zufluchtsstätten bei Gewalt, sondern als ganz legitimes Druckmittel gegen den Ehepartner. Vermeintliche „Opfer“ werden von Frauenberatungsstellen und dergleichen bereits bei familiären Streitereien und Problemen ohne jegliche physische Gewaltanwendung in Frauenhäuser eingewiesen.
Oftmals ist die Situation sogar so, dass die Frau selbst gewalttätig ist, ihre Kinder und ihren Ehepartner schlägt bzw. tyrannisiert und dieses den Frauenberatungsstellen bekannt ist, die dann trotzdem die „arme“ Frau in ein Frauenhaus einweisen.[1]
Warum ist dies so? Das hängt zum einen mit einer radikalfeministischen Denkweise der Frauenberatungs- und Hilfsinstitutionen zusammen, zum anderen begründen schlicht finanzielle Überlegungen diese Praktiken.
Frauenhäuser, Frauenhilfs- und Beratungseinrichtungen sind letztendlich alle von Fördergeldern abhängig, die sie von den Städten und Gemeinden sowie vom Staat erhalten. Diese Gelder fließen aber nur bei konkretem Bedarf. Davon hängen auch die Arbeitsplätze der BeraterInnen ab. Fließen die Gelder nicht mehr, so droht dem jeweiligen Frauenhaus oder der Beratungseinrichtung die Schließung. Da die dort tätigen Sozialarbeiterinnen jedoch gerne ihren Job behalten wollen, wird eben dazu übergegangen aus Fällen, die keine berechtigten Frauenhausfälle sind, solche zu konstruieren. Die Fälle werden also so lange hin und her gebogen, es werden dem „Opfer“ vermeintliche ausweglose Situationen in deren Beziehung zum Partner suggeriert, bis es sich dann zu einem Einzug ins Frauenhaus überreden lässt.
Hier versucht sich also ein Teil einer ganzen Industrie, nämlich der Scheidungsindustrie, bestehend aus Sozialarbeiterinnen, ausgebildeten und selbsternannten Beraterinnen, diakonischen Einrichtungen, Jugendämtern, AufklärerInnen von sexueller Gewalt, AnwältInnen und RichterInnen auf den Kosten unschuldiger Ehemänner, Lebenspartner und deren Kindern über Wasser zu halten und sich weiterhin Fälle, Aufträge und somit das wirtschaftliche Überleben zu sichern. Dabei wird die gezielte Vernichtung der betroffenen Familien ganz bewusst und eiskalt kalkulierend in Kauf genommen. Dies ist die äußerst fragwürdige Situation der Frauenhäuser heute.[1]
Frauenhäuser agieren aus dem Verborgenen heraus und entziehen sich öffentlicher Kontrolle. Das widerspricht dem Wesen einer Demokratie und dem eines Rechtsstaats. Frauenhäuser bilden rechtsfreie Räume, weil Kinder gegen den Willen eines sorgeberechtigten Elternteils in Frauenhäuser verbracht und vor diesem versteckt werden. Das ist Entführung, das ist Kindesentziehung. Eine sich als kundig darstellende Frau berichtet, dass die Polizei keine Kinder aus Frauenhäusern heraus holt – selbst wenn eine gerichtliche Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht anderes bestimmt. Es ist ungesetzlich und umgehend zu ändern.
Die Frauenhäuser begründen ihre Existenz mit einer pauschalen Schuldzuweisung, Männer seien Täter und Frauen müssten geschützt werden. Dabei findet im Frauenhaus nicht nur die Frau als Opfer, sondern genau so auch die Frau als Täterin Unterkunft. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, auch dieser Frau therapeutisch zu helfen.[2] Daran zeigt sich einerseits, dass Frauenhaus als Anwerbebüros der HelferInnenindustrie fungieren und andererseits Frauen wie unmündige Wesen behandeln, die straflos zu stellen sind wie Kinder, welche die Folgen ihres Handelns nicht selbst tragen können.
Waren die ersten Frauenhäuser noch mit der guten Absicht und dem naiven Glauben eingerichtet worden, um misshandelten Frauen eine Zufluchtsstätte zu schaffen, so hat die Frauenhausgründerin Erin Pizzey schnell eine andere Realität erkannt und berichtet
„von den ersten 100 Frauen, die bei ihr Zuflucht suchten, 62 mindestens so gewalttätig waren wie ihre Partner, vor denen sie zu fliehen versuchten und zu denen sie immer wieder zurückkehrten aufgrund ihrer Abhängigkeit von Schmerz und Gewalt.“ [3]
So genannte Kampfemanzen der späten 1970er Jahre haben dann aus den Frauenhäusern das gemacht, was sie heute sind: ein staatlich subventioniertes, hocheffizientes System, das Väter von ihren Kindern und Männer von ihren Frauen fernhält. Der Ehemann bzw. Lebenspartner muss noch nicht mal gewalttätig geworden sein. Das nützt ihm allerdings nichts, denn es wird noch immer automatisch angenommen, dass nur Männer/Väter Täter sein können.[4]
Missbrauch öffentlicher Gelder und Existenzberechtigung der Frauenhäuser
Die Exfrau eines Autors hat auch ein Frauenhaus dazu genutzt, ihre egoistischen Ziele auf seine Kosten durchzusetzen. In einem ehrlichen Moment gab sie an, zirka 40 % der Frauen wären wie sie grundlos im Frauenhaus. Danach hat sich der Autor über Frauenhäuser informiert und festgestellt, dass er bei weitem nicht der einzige Betroffene ist. Ein marokkanischer Bekannter hat ähnliches mit seiner marokkanischen Frau erlebt. Sie forderte die Scheidung, weil sie meinte, alleine besser leben zu können und der Staat ja alles finanzieren würde. Auch sie zog sich ins Frauenhaus zurück, wo sie bereitwillig Unterstützung fand. Das Wohnungsamt hat sogar den 170 km entfernten Umzug mit Steuergeldern finanziert. Drei Monate wurde dem Vater sein zweijähriger Sohn vorenthalten. Die stereotype Antwort von Jugendamtmitarbeiterinnen: „Wir können die Frau zu nichts zwingen!“ Und dann noch der Spruch, im Frauenhaus wäre das Kind ja gut aufgehoben. Und dann liest man irritiert „Mann vergeht sich in Mainzer Frauenhaus an einjährigem Mädchen.“[5] Vordergründig stimmt in diesem Fall zwar das Opfer-Täter-Stereotyp wieder, man fragt sich aber schon, wie sich der Vergewaltiger Zutritt verschaffen konnte, wo sich Frauenhäuser als uneinnehmbare Festungen entpuppen, wenn ein Vater nur sein eigenes Kind zu sehen begehrt.
In einem anderen Fall hat eine Thailänderin ihren deutschen Ehemann zehn Jahre lang geschlagen. Als der Mann sich endlich dazu durchringen konnte, sie zu verlassen, ging sie mit zwei Kindern ins Frauenhaus und so wurde aus der Schlägerin ein Opfer. Der Mann ist heute körperlich und psychisch ein Wrack. Die schwarzafrikanische Freundin von Detlef Bräunig ging vom Bodensee in ein 560 Kilometer entferntes Frauenhaus in Köln.[6] Das Umgangsrecht war damit für einen Bauingenieur, der auch samstags Baustellen inspizieren muss, wirkungsvoll verhindert. Die Asylbetrügerin konnte sich ebenfalls mit Hilfe eines Frauenhauses als Opfer inszenieren und einen hohen Unterhaltstitel sichern.
Da die Exfrau des Autors sehr bald die Adresse des Frauenhauses herausrückte, konnte er bei Verabredungen beobachten, wie viele Männer das Frauenhaus umlungerten. Naiverweise ging der Autor zunächst davon aus, dass es sich um Ehemänner und Väter handelte, die ihre Frauen bzw. Kinder zu sehen wünschten. Er wurde von seiner Exfrau aufgeklärt, dass es sich um neue Stecher handelte. Da wurde dem Autor ziemlich schnell klar, dass die Realität nicht mit dem öffentlichen Bild des Zufluchtsorts für misshandelte Frauen übereinstimmt. Echten Opfern, misshandelten Ehefrauen, steht nicht der Sinn danach, sich dem nächstbesten Kerl an den Hals zu werfen. Das machen nur Flittchen, die via Frauenhaus sich ihres überdrüssig gewordenen Ehemannes auf eine bequeme Art entledigen wollen. Und die Frauenhäuser unterstützen diese Frauen und haben noch die Chuzpe, diese in ihren veröffentlichten Statistiken als „Gewaltopfer“ zu präsentieren.
Erin Pizzey, die 1971 das erste Frauenhaus der Welt in London begründete, redet Klartext:
„Es gibt so viele gewalttätige Frauen wie Männer. Aber es steckt viel mehr Geld darin, Männer zu hassen, vor allem in den Vereinigten Staaten – Millionen von Dollar. Es ist politisch gesehen keine gute Idee, das hohe Budget für Frauenhäuser zu bedrohen, indem man sagt, dass nicht alle Frauen dort ausschließlich Opfer sind. So oder so, die Aktivistinnen dort sind nicht da, um Frauen dabei zu helfen, mit dem fertig zu werden, was ihnen widerfahren ist. Sie sind da, um ihre Budgets zu begründen, ihre Konferenzen, ihre Reisen ins Ausland und ihre Stellungnahmen gegen Männer.“ [7]
Feministinnen und Politikerinnen hingegen werden nicht müde zu betonen, Frauenhäuser seien „unverzichtbar“ für arme, unschuldige, von ihren Männern misshandelte Frauen, die Angst um ihr nacktes Leben hätten. In Wahrheit ist manchmal Überschuldung das Motiv, ein Frauenhaus aufzusuchen, ein anderes Mal geht es darum, in anstehenden Sorgerechtsprozessen den günstigen „Opferstatus“ zu erlangen. Der US-Soziologe Murray Straus fand außerdem heraus, dass die Hälfte der von ihm im Frauenhaus befragten Frauen ihren Partner von sich aus angegriffen hatte.[7]
Es ist skandalös, wie mit öffentlichen Geldern Familienzerstörung finanziert und rechtsfreie Räume geschaffen werden. Es ist das Verdienst des Soziologen Gerhard Amendt die Existenzberechtigung der Frauenhäuser in Deutschland öffentlich infrage zu stellen. Amendt hatte seinerseits maßgeblich zur Eröffnung des ersten Frauenhauses in Bremen beigetragen. Damals konnte er sich nicht vorstellen, dass „Frauenhäuser maßgeblich zur feindselig aufgeladenen Polarisierung der Gesellschaft in männliche Gewalttäter und weibliche Friedfertige beitragen“ würden.[8]
Warum gibt es keine Männerhäuser?
Um dieser Frage kurz nachzugehen, muss ist die rechtliche Lage vergegenwärtigt werden. Männerhäuser (es gibt deutschlandweit wohl nur zwei[9]) sind private Initiativen. Das ist in etwa so, als wenn jemand an seine Haustür ein Schild „Männerhaus“ schraubt. Es gilt zunächst nur als persönliche Schrulligkeit, denn eine gesellschaftliche oder rechtliche Bedeutung hat das nicht, Bezuschussung von irgendeiner Seite gibt es erst recht keine.[10]
Anders wird das, wenn dann wirklich mal ein hilfsbedürftiger Vater mit seinen Kindern beim Männerhaus anklopft. Es muss damit gerechnet werden, dass der Vater bereits wegen Entführung zur Fahndung ausgesetzt wurde. Wenn nun der Betreiber dem Einlass begehrenden Vater die Tür öffnet, muss er damit rechnen, wegen Beihilfe belangt zu werden. StGB § 235 (Entziehung Minderjähriger) ist kein Pappenstiel:
„In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.“ (§ 235, Abs. 6 StGB)
Damit sind wir wieder bei der Kindesverschleppung und ihren Folgen in der Praxis. Es kommt schlicht nicht vor, dass eine Frau, die Kinder gegen den Willen des Vaters ins Frauenhaus verschleppt, nach § 235 belangt würde. Der Autor hat selbst erlebt, wie auf der Polizeistation der Beamte sich geweigert hat, eine Anzeige wegen Kindesentführung auch nur aufzunehmen. Der betroffene Vater wird an das Jugendamt verwiesen, dass am Wochenende nicht erreichbar ist und am Montag muss der Vater in der Regel zum Dienst erscheinen, dass heißt, die Jugendamtmitarbeiterinnen haben für den Vater nur Zeit, wenn der keine Zeit hat. Frauenbetreuungsanstalten hingegen stehen rund um die Uhr und auch am Wochenende zur Verfügung. Der Mann muss nun also seinem Arbeitgeber Knall auf Fall um einen freien Tag bitten, da seine Ehefrau weggelaufen sei und er nun zum Jugendamt müsse, um herauszufinden, was mit seinen Kindern sei. Beim Jugendamt wird der Vater dann erstmal einen Kopf kürzer gemacht, er müsse ja „irgendwas“ gemacht haben, eine Frau ginge ja nicht grundlos ins Frauenhaus, und überhaupt gelte der Datenschutz, sei dürfe ihm eigentlich überhaupt nichts sagen. Der Vater ist also gezwungen, um überhaupt irgendetwas zu erfahren, sich wie ein Volltrottel dem Willen und Schikanen des Jugendamtes unterwerfen. Seine Kinder darf er selbstverständlich nicht sehen, das „ginge jetzt erstmal nicht“.
Bei einem Männerhaus stünden sofort Jugendamtmitarbeiter verstärkt mit etlichen Polizisten vor der Tür und würden die Kinder mit Gewalt herauszerren. Alle Widersprüche würden abgewimmelt mit Behördendeutsch, „das müsse alles erstmal geklärt werden, die Kinder kommen mit“. In der Praxis kriegen Frauen einen Heiligenbonus, die natürlich niemals grundlos in ein Frauenhaus gehen würden, und Männer kriegen einen Malus, irgendetwas muss der ja angestellt haben, entweder hat er die Frau geschlagen, oder wenigstens die Kinder entführt. Denn wozu in aller Welt geht ein Vater mit seinen Kindern ins Männerhaus, er könne doch „jederzeit zum Jugendamt kommen“, da würde man ihm helfen und die „Dinge klären“. Nach dieser Denkmeinung braucht es überhaupt keine Männerhäuser, denn erstens sind Männer Täter und keine Opfer, und zweitens könnten Männer jederzeit (kein Problem, Männer müssen ja arbeiten, wenn Jugendamt Sprechstunde hat) ins Jugendamt kommen, wenn eine Frau dann doch mal ein wenig „schwierig“ sein sollte und müssen also keinesfalls in ein Männerhaus gehen, und das schon gar nicht mit Kindern.
So sieht das aus der Sicht eines Vaters aus. Ob die Mutter, wie so oft, eine Schlägerin ist, interessiert in dem Moment niemanden, da gilt erstmal die Unschuldsvermutung und „die Kinder gehören zur/der Mutter“. Der Betreiber eines Männerhauses hat ein hohes Risiko und riskiert wegen „Beihilfe an einer Straftat“ belangt zu werden. Betreiberinnen von Frauenhäusern können sich hingegen sehr sicher sein, dass sie nicht einmal mit einer Anzeige rechnen müssen, und wenn sich ein Vater erdreisten würde, dann kann sie darauf vertrauen, dass der Staatsanwalt die Anzeige nicht zur Anklage bringen wird mit der Begründung „kein öffentliches Interesse“. Wie deutsche Richter denken und handeln, kann in dem betreffenden Abschnitt nachgelesen werden.
Ausländerinnen als neue Kundengruppe
Frauenhäuser berichten über einen hohen Anteil von Ausländerinnen bei ihrer Belegung. Das feministische Erklärungsmodell dafür ist, dass ausländische Männer besonders gewalttätig und ausländische Frauen deshalb besonders schutzwürdig sind. Die Realität ist allerdings so, dass deutsche Frauen kaum noch eines Frauenhauses bedürfen, weil es ihnen mit dem Gewaltschutzgesetz einfach gemacht wurde, sich der Wohnung ihres entsorgten Ehemannes zu bemächtigen. Mit einer taffen Rechtsanwältin kann sie alles weitere regeln, auch ganz ohne Frauenhaus. Wenn also Frauenhäuser ihre Daseinsberechtigung behaupten wollen, dann müssen sie neue Kundinnen anwerben, bevor anhand sinkender Belegungszahlen ihre Existenz in Frage gestellt wird und sie geschlossen werden.
Bestehende Vorurteile begünstigen die feministische Mär vom gewalttätigen ausländischen Mann und der hilflosen ausländischen Frau. Über die tatsächlichen Verhältnisse erfährt die Öffentlichkeit so gut wie nichts.
Unter Migrantinnen hat sich längst rumgesprochen, dass sie mit einem deutschen Mann den Eintritt ins Wohlstandswunderland Deutschland erreichen und dass Frauenhäuser gerne dabei behilflich sind, diesen deutschen Mann wieder loszuwerden, wenn die Aufenthaltsgenehmigung dauerhaft gesichert ist.
In einem Fall hat eine alleinerziehende Mutter als Lateinamerika in ein Frauenhaus geflüchtet, weil der deutsche Ehemann es nicht hinnehmen wollte, dass sie das Geld mit vollen Händen zum Fenster rauswarf, sie aber der Meinung war, der deutsche Ingenieur würde ihr sein Geld willkürlich vorenthalten. Nach einer Weile gab sie ihm die Adresse des Frauenhauses und sie verabredeten sich in ein Straßen-Café. Sie kam in Begleitung einer 18jährigen Libanesin, die ein sechs Monate altes Baby hatte. Das Kind sicherte ihr den Aufenthalt im Wohlstandswunderland Deutschland und nun freute sie sich, geschminkt und gut gelaunt, auf den Disko-Besuch am Samstagabend. Die Frau wirkte weder traumatisiert noch von Gewalterfahrung gezeichnet.
In einem anderen Fall hat eine Thailänderin ihren deutschen Ehemann zehn Jahre lang geprügelt und misshandelt. Als der Mann sich dazu durchringen konnte, sie verlassen zu wollen, schnappte sie sich die beiden Kinder und flüchtete ins Frauenhaus. Und so wurde aus der Täterin ein Opfer. Auch in diesem Fall war die Welt – zumindest im Weltbild der Frauenhausmitarbeiterinnen – wieder in Ordnung.[11]
Die Helferindustrie schlägt Purzelbäume, wenn die „arme“ getrennte Ehefrau aus dem Ausland dort auftaucht. Der betrogene und ausgebeutete deutsche Vater steht grundsätzlich als Einkäufer einer Auslandsbraut da, die er jetzt billig auf Kosten der Allgemeinheit loswerden will, nachdem sie ihm langweilig geworden ist. Noch mehr Härte und Einseitigkeit seitens Richtern und Jugendämtern sind die Folge.[12][13]
Die feministische Deutungshoheit verlangt, diese Frauen als passive Opfer zu sehen und nicht als aktiv handelnde Frauen, die ganz gezielt ihren Vorteil verfolgen und dankbar die weitverzweigten Strukturen der HelferInnenindustrie vor sich nutzen. Dies wird von Frauenhäusern vehement bestritten und wo die Tatsachen nicht mehr zu leugnen sind, mimt man die Ahnungslosen: Man sei getäuscht worden und es sei ein Einzelfall.[14] Schließlich will man sich das gute Geschäft, das sowohl den Frauenhäusern und den Ausländerinnen zum Vorteil gereicht, nicht gefährden.
Schaltzentrale der Familienzerstörung
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sind Schaltzentralen der Familienzerstörung und können als Anwerbeagenturen verstanden werden, die Rechtsanwälte, Jugendämter und andere Teile der HelferInnenindustrie mit neuen „Fällen“ versorgt. Damit das verlässlich und nachhaltig klappt, muss potentiellen „Kundinnen“ das Blaue vom Himmel versprochen werden (das feministische Wolkenkuckucksheim), sie abhängig gemacht werden (von der HelferInnenindustrie) und vor allem ist die Beziehung zum Nochehegatten nachhaltig und unwiderruflich zu beschädigen, damit der Weg zurück versperrt ist. Es sind ganze Netzwerke, die dabei tätig werden, und deren Arbeit ist dermaßen gründlich, dass die Familie jeder Frau, die sich in die Hand dieser Mafia begibt, unrettbar verloren ist. Die Mittel und Wege, die dabei zur Anwendung kommen, wurden vor allem in Kapitel 2 beschrieben.
Die einzig wirksame Gegenstrategie ist, die Frau rechtzeitig aus den Fängen der Familienzerstörer zu befreien. Je eher die HelferInnenindustrie (Jugendamt, Rechtsanwalt, Frauenberaterinnen) das Interesse an der Frau verlieren, desto größer sind die Rettungschancen.
Um die Beziehung zum Nochehegatten irreparabel zu zerstören, wird gezielt die Eskalation gesucht. Ein Mann hat wie jeder Mensch seine Grenzen und Familienzerstörer wissen, dass sie nur lange genug provozieren und eskalieren müssen, um die ertragbare Grenze eines jeden Mannes zu überschreiten.
Zu den erprobten Strategien gehören die Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung, Anzeige wegen Missbrauch des eigenen Kindes oder die „Flucht“ ins Frauenhaus, womit die Ehefrau gemeinsame Kinder sehr wirksam in ihre Verfügungsgewalt als scheinbar rechtens „Erziehende“ bringt und unmittelbar darauf durch einen Anwalt den verlassenen Ehegatten und Kindesvater zur Zahlung eines außerhäuslichen Unterhalts für sich und die Kinder auffordert. Die antwaltliche Aufforderung ist in der Regel mit der Verniedlichung des rechtsbrecherischen Verhaltens der Ehefrau oder aber mit Beschimpfungen, nicht selten auch mit Bedrohungen durch Folgemaßnahmen zu Lasten des Vaters verbunden, was in den seltesten Fällen seine Wirkung verfehlt.
Ist der so düpierte, in seinem grundsätzlichen Rechtsverständnis verletzte und seiner Kinder beraubte Vater und Ehemann dann nicht gewillt, den Unterhalt für seine ehezerstörende – und in vielen Fällen auch ehebrecherische – Ehefrau zu zahlen, so informiert der Anwalt das Sozialamt darüber, dass sich eine Kindesmutter mit ihren Kindern in sozialer Notlage befände, die sie aus eigener Kraft nicht beheben könne, dass diese Kindesmutter einen offenkundigen Rechtsanspruch gegen einen nachgewiesenermaßen zahlungsunwilligen Kindesvater habe, dass sie Hilfe zum Lebensunterhalt brauche.
Allein der anwaltliche Schriftsatz begründet beim Sozialamt schon die Vermutung der Rechtmäßigkeit des Sachverhaltes. Das Sozialamt bewilligt nunmehr – und zwar ohne dass der Kindesvater überhaupt davon weiß – den Lebensunterhalt nach den geltenden Sozialhilfesätzen, gewährt Wohngeld, zusätzliche Sachleistungen usw. und schickt dem unterhaltsverpflichteten Vater eine schlichte Mitteilung über den bereits vollzogenen Bewilligungsakt. Damit nimmt die Familienzerstörung ihren meist unaufhaltsamen Lauf, wie sie unter „Der Rechtsbruch wird gesichert“ beschrieben ist.
Mit Staat und Feminismus gegen die Familie
Die Ausgangslage ist klar: Der Staat ist durch das Grundgesetz zum Schutz von Ehe und Familie verpflichtet. Zum den zentralen Dogmen des Feminismus gehört aber die Überzeugung, dass Ehe und Familie für die institutionelle Unterdrückung der Frau durch den Mann geschaffen wurden. Es ist von daher keine Überraschung, wenn von Feministinnen geführte Frauenhäuser unter dem Vorwand, Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen, vornehmlich Familienzerstörung betreiben. Wenn der Staat also nun Frauenhäuser nicht nur duldet, sondern sogar finanziert und fördert, dass ist das familienpolitisch so, als würde man in der Sicherheitspolitik den Betrieb von Bombenwerkstätten und Ausbildungslager für Terroristen staatlich fördern.
Die Parteilichkeit und der Männerhass können offen gezeigt werden:
„Wir sind parteiisch. Die Sichtweise der Männer interessiert uns nicht.“ [15]
Die politisch gewollte und unter Rechtsbruch geförderte Familienzerstörung wird hier eingefädelt. Das Frauenhaus inszeniert die Frau als Opfer und liefert dem Staat so den nötigen Vorwand, der Frau helfend zur Seite springen zu können. Eine Anwältin sorgt mit ihrem Schriftsatz für einen legalen Anstrich und die Sachbearbeiterin im Sozialamt verwandelt die Parteilichkeit des Frauenhauses endgültig in einen sachlich-neutralen Verwaltungsvorgang. Betroffene Männer werden in diesem scheinlegalistischen Gang der Dinge nicht einmal gehört: Beim Frauenhaus knallt man Ihnen die Tür vor der Nase zu, wenn nicht sogar gleich die Polizei gerufen wird; das Sozialamt erklärt sich für „nicht zuständig“ und schickt eine Rechnung, wonach er (gefälligst) die Kosten für die „Hilfe zum Lebensunterhalt“, die man der Frau gewährt habe, zu begleichen habe; ein Richter wird ihm irgendwann „belehren“, dass es „nicht von Belang sei“, wie die „Ehezerrüttung“ zustande gekommen ist. Sicher ist nur, dass der Mann für die Kosten der Zerstörung seiner Familie auch noch aufzukommen hat, das sei „gesetzlich so vorgeschrieben“.
Sich gegen die Familienzerstörung und den Rechtsbruch zu wehren, ist nicht vorgesehen. Es wird vom Mann verlangt, dass er sich mit seiner Rechtlosigkeit abfindet und sich seiner Rolle als Arbeitssklave und Zahlesel fügt.
Die Abschaffung der Frauenhäuser
Der Staat hat nach Auftrag des Grundgesetzes die Familie zu schützen, Frauenhäuser sind jedoch Treibsätze der Familienzerstörung. Der Staat hat den Rechtsstaat zu garantieren und aufrecht zu erhalten, Frauenhäuser jedoch sind (familienpolitisch) rechtsfreie Räume. Es gibt genügend Gründe, die Frauenhäuser zu schließen. Gerhard Amendt hat dies am 16. Juni 2009 in einem Essay in „Die Welt“ gefordert.[15]
Nach eigenem Selbstverständnis wollen Frauenhäuser (vor allem Frauen, aber auch Kinder) vor (Männer)Gewalt schützen. Praktisch erzeugen sie jedoch Gewalt und eskalieren Aggressionen. Wer schützt die Kinder vor Frauengewalt? Wer bewahrt Kinder vor Müttern, die ihre Kinder vom Vater entfremden? Frauenhäuser
verweigern das Gespräch mit Ehepartnern und Vätern.
operieren aus der Anonymität.
begehen Straftaten, indem sie den de facto Entzug der elterlichen Sorge des Vaters ohne Rechtsgrundlage unterstützen. Die Erfahrung zeigt, dass keine objektive Prüfung in (angemessener Frist) der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen stattfindet.
unterstützen die Beschuldigung des Vaters, um daraus nachträglich eine Rechtmäßigkeit in den Fällen zu konstruieren, in denen kein objektiver Grund für den de facto Entzug der väterlichen Sorge vorlag.
verstehen sich als Partei im Konflikt und unterstützen aktiv die Eskalation des Konflikts, anstatt Mediation und eventuell gütliche Einigung anzustreben.
beauftragen feministische Rechtsanwältinnen und fabrizieren einen Rechtsstreit, ohne je eine Konfliktvermittlung ins Auge gefasst zu haben.
Fazit: Frauenhäuser lösen keine Konflikte, sondern schüren sie und tragen aktiv zur Eskalation bei.[16]
Väteraufbruch für Kinder Schwaben: „Frauenhauslüge – Ein Ratgeber für Männer und Väter“
[9] Das Männerhaus in Berlin musste wegen „privater Insolvenz“ geschlossen werden. Dazu der Berliner Frauensenator: „Nach Einschätzung von Frauensenator Harald Wolf ist die Hauptstadt mittlerweile bundesweit führend in der Bekämpfung häuslicher Gewalt. Sechs Millionen Euro sowie kleinere Sonderprogramme stehen dafür jährlich zur Verfügung. Das Hilfesystem besteht unter anderem aus sechs Frauenhäusern, fünf Beratungsstellen und 40 Zufluchtswohnungen.“, in: Häusliche Gewalt: Mann prügelt seine Frau krankenhausreif, Berliner Morgenpost am 5. August 2008.
[10] Zur Frage nach staatlicher Unterstützung für Männerhäuser äußerte sich der Pressereferent im Bundesfamilienministerium Andreas Aumann sinngemäß: „So etwas sei angesichts endlicher Haushaltsmittel nicht gerechtfertigt.“ Häusliche Gewalt: „Erzählen Sie mal als Mann, dass Ihre Frau Sie geschlagen hat“, Spiegel am 22. Juli 2008; Für Frauen hingegen hat immer genug Geld dazusein: „Der Berliner Senat finanziert 317 Plätze in sechs Frauenhäusern. Trotz Preissteigerungen und Tariferhöhungen erhöht die Stadt den Etat nicht.“, in: Mehr Geld für Frauenhäuser gefordert, Tagesspiegel vom 12. November 2008; Männerrat: Männerhaus
[11] Diese Fälle sind den Autoren aus persönlichen Erfahrungen bekannt.
3.3.2. Frauenhaus
Man könnte auf die Idee kommen, dass Frauenhäuser durch das Wohnungszuweisungsgesetz überflüssig geworden seien und ausgedient wären, aber weit gefehlt.
Zunehmend dienen Frauenhäuser nicht nur als Zufluchtsstätten bei Gewalt, sondern als ganz legitimes Druckmittel gegen den Ehepartner. Vermeintliche „Opfer“ werden von Frauenberatungsstellen und dergleichen bereits bei familiären Streitereien und Problemen ohne jegliche physische Gewaltanwendung in Frauenhäuser eingewiesen.
Oftmals ist die Situation sogar so, dass die Frau selbst gewalttätig ist, ihre Kinder und ihren Ehepartner schlägt bzw. tyrannisiert und dieses den Frauenberatungsstellen bekannt ist, die dann trotzdem die „arme“ Frau in ein Frauenhaus einweisen.[1]
Warum ist dies so? Das hängt zum einen mit einer radikalfeministischen Denkweise der Frauenberatungs- und Hilfsinstitutionen zusammen, zum anderen begründen schlicht finanzielle Überlegungen diese Praktiken.
Frauenhäuser, Frauenhilfs- und Beratungseinrichtungen sind letztendlich alle von Fördergeldern abhängig, die sie von den Städten und Gemeinden sowie vom Staat erhalten. Diese Gelder fließen aber nur bei konkretem Bedarf. Davon hängen auch die Arbeitsplätze der BeraterInnen ab. Fließen die Gelder nicht mehr, so droht dem jeweiligen Frauenhaus oder der Beratungseinrichtung die Schließung. Da die dort tätigen Sozialarbeiterinnen jedoch gerne ihren Job behalten wollen, wird eben dazu übergegangen aus Fällen, die keine berechtigten Frauenhausfälle sind, solche zu konstruieren. Die Fälle werden also so lange hin und her gebogen, es werden dem „Opfer“ vermeintliche ausweglose Situationen in deren Beziehung zum Partner suggeriert, bis es sich dann zu einem Einzug ins Frauenhaus überreden lässt.
Hier versucht sich also ein Teil einer ganzen Industrie, nämlich der Scheidungsindustrie, bestehend aus Sozialarbeiterinnen, ausgebildeten und selbsternannten Beraterinnen, diakonischen Einrichtungen, Jugendämtern, AufklärerInnen von sexueller Gewalt, AnwältInnen und RichterInnen auf den Kosten unschuldiger Ehemänner, Lebenspartner und deren Kindern über Wasser zu halten und sich weiterhin Fälle, Aufträge und somit das wirtschaftliche Überleben zu sichern. Dabei wird die gezielte Vernichtung der betroffenen Familien ganz bewusst und eiskalt kalkulierend in Kauf genommen. Dies ist die äußerst fragwürdige Situation der Frauenhäuser heute.[1]
Frauenhäuser agieren aus dem Verborgenen heraus und entziehen sich öffentlicher Kontrolle. Das widerspricht dem Wesen einer Demokratie und dem eines Rechtsstaats. Frauenhäuser bilden rechtsfreie Räume, weil Kinder gegen den Willen eines sorgeberechtigten Elternteils in Frauenhäuser verbracht und vor diesem versteckt werden. Das ist Entführung, das ist Kindesentziehung. Eine sich als kundig darstellende Frau berichtet, dass die Polizei keine Kinder aus Frauenhäusern heraus holt – selbst wenn eine gerichtliche Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht anderes bestimmt. Es ist ungesetzlich und umgehend zu ändern.
Die Frauenhäuser begründen ihre Existenz mit einer pauschalen Schuldzuweisung, Männer seien Täter und Frauen müssten geschützt werden. Dabei findet im Frauenhaus nicht nur die Frau als Opfer, sondern genau so auch die Frau als Täterin Unterkunft. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, auch dieser Frau therapeutisch zu helfen.[2] Daran zeigt sich einerseits, dass Frauenhaus als Anwerbebüros der HelferInnenindustrie fungieren und andererseits Frauen wie unmündige Wesen behandeln, die straflos zu stellen sind wie Kinder, welche die Folgen ihres Handelns nicht selbst tragen können.
Waren die ersten Frauenhäuser noch mit der guten Absicht und dem naiven Glauben eingerichtet worden, um misshandelten Frauen eine Zufluchtsstätte zu schaffen, so hat die Frauenhausgründerin Erin Pizzey schnell eine andere Realität erkannt und berichtet
So genannte Kampfemanzen der späten 1970er Jahre haben dann aus den Frauenhäusern das gemacht, was sie heute sind: ein staatlich subventioniertes, hocheffizientes System, das Väter von ihren Kindern und Männer von ihren Frauen fernhält. Der Ehemann bzw. Lebenspartner muss noch nicht mal gewalttätig geworden sein. Das nützt ihm allerdings nichts, denn es wird noch immer automatisch angenommen, dass nur Männer/Väter Täter sein können.[4]
Missbrauch öffentlicher Gelder und Existenzberechtigung der Frauenhäuser
Die Exfrau eines Autors hat auch ein Frauenhaus dazu genutzt, ihre egoistischen Ziele auf seine Kosten durchzusetzen. In einem ehrlichen Moment gab sie an, zirka 40 % der Frauen wären wie sie grundlos im Frauenhaus. Danach hat sich der Autor über Frauenhäuser informiert und festgestellt, dass er bei weitem nicht der einzige Betroffene ist. Ein marokkanischer Bekannter hat ähnliches mit seiner marokkanischen Frau erlebt. Sie forderte die Scheidung, weil sie meinte, alleine besser leben zu können und der Staat ja alles finanzieren würde. Auch sie zog sich ins Frauenhaus zurück, wo sie bereitwillig Unterstützung fand. Das Wohnungsamt hat sogar den 170 km entfernten Umzug mit Steuergeldern finanziert. Drei Monate wurde dem Vater sein zweijähriger Sohn vorenthalten. Die stereotype Antwort von Jugendamtmitarbeiterinnen: „Wir können die Frau zu nichts zwingen!“ Und dann noch der Spruch, im Frauenhaus wäre das Kind ja gut aufgehoben. Und dann liest man irritiert „Mann vergeht sich in Mainzer Frauenhaus an einjährigem Mädchen.“[5] Vordergründig stimmt in diesem Fall zwar das Opfer-Täter-Stereotyp wieder, man fragt sich aber schon, wie sich der Vergewaltiger Zutritt verschaffen konnte, wo sich Frauenhäuser als uneinnehmbare Festungen entpuppen, wenn ein Vater nur sein eigenes Kind zu sehen begehrt.
In einem anderen Fall hat eine Thailänderin ihren deutschen Ehemann zehn Jahre lang geschlagen. Als der Mann sich endlich dazu durchringen konnte, sie zu verlassen, ging sie mit zwei Kindern ins Frauenhaus und so wurde aus der Schlägerin ein Opfer. Der Mann ist heute körperlich und psychisch ein Wrack. Die schwarzafrikanische Freundin von Detlef Bräunig ging vom Bodensee in ein 560 Kilometer entferntes Frauenhaus in Köln.[6] Das Umgangsrecht war damit für einen Bauingenieur, der auch samstags Baustellen inspizieren muss, wirkungsvoll verhindert. Die Asylbetrügerin konnte sich ebenfalls mit Hilfe eines Frauenhauses als Opfer inszenieren und einen hohen Unterhaltstitel sichern.
Da die Exfrau des Autors sehr bald die Adresse des Frauenhauses herausrückte, konnte er bei Verabredungen beobachten, wie viele Männer das Frauenhaus umlungerten. Naiverweise ging der Autor zunächst davon aus, dass es sich um Ehemänner und Väter handelte, die ihre Frauen bzw. Kinder zu sehen wünschten. Er wurde von seiner Exfrau aufgeklärt, dass es sich um neue Stecher handelte. Da wurde dem Autor ziemlich schnell klar, dass die Realität nicht mit dem öffentlichen Bild des Zufluchtsorts für misshandelte Frauen übereinstimmt. Echten Opfern, misshandelten Ehefrauen, steht nicht der Sinn danach, sich dem nächstbesten Kerl an den Hals zu werfen. Das machen nur Flittchen, die via Frauenhaus sich ihres überdrüssig gewordenen Ehemannes auf eine bequeme Art entledigen wollen. Und die Frauenhäuser unterstützen diese Frauen und haben noch die Chuzpe, diese in ihren veröffentlichten Statistiken als „Gewaltopfer“ zu präsentieren.
Erin Pizzey, die 1971 das erste Frauenhaus der Welt in London begründete, redet Klartext:
Feministinnen und Politikerinnen hingegen werden nicht müde zu betonen, Frauenhäuser seien „unverzichtbar“ für arme, unschuldige, von ihren Männern misshandelte Frauen, die Angst um ihr nacktes Leben hätten. In Wahrheit ist manchmal Überschuldung das Motiv, ein Frauenhaus aufzusuchen, ein anderes Mal geht es darum, in anstehenden Sorgerechtsprozessen den günstigen „Opferstatus“ zu erlangen. Der US-Soziologe Murray Straus fand außerdem heraus, dass die Hälfte der von ihm im Frauenhaus befragten Frauen ihren Partner von sich aus angegriffen hatte.[7]
Es ist skandalös, wie mit öffentlichen Geldern Familienzerstörung finanziert und rechtsfreie Räume geschaffen werden. Es ist das Verdienst des Soziologen Gerhard Amendt die Existenzberechtigung der Frauenhäuser in Deutschland öffentlich infrage zu stellen. Amendt hatte seinerseits maßgeblich zur Eröffnung des ersten Frauenhauses in Bremen beigetragen. Damals konnte er sich nicht vorstellen, dass „Frauenhäuser maßgeblich zur feindselig aufgeladenen Polarisierung der Gesellschaft in männliche Gewalttäter und weibliche Friedfertige beitragen“ würden.[8]
Warum gibt es keine Männerhäuser?
Um dieser Frage kurz nachzugehen, muss ist die rechtliche Lage vergegenwärtigt werden. Männerhäuser (es gibt deutschlandweit wohl nur zwei[9]) sind private Initiativen. Das ist in etwa so, als wenn jemand an seine Haustür ein Schild „Männerhaus“ schraubt. Es gilt zunächst nur als persönliche Schrulligkeit, denn eine gesellschaftliche oder rechtliche Bedeutung hat das nicht, Bezuschussung von irgendeiner Seite gibt es erst recht keine.[10]
Anders wird das, wenn dann wirklich mal ein hilfsbedürftiger Vater mit seinen Kindern beim Männerhaus anklopft. Es muss damit gerechnet werden, dass der Vater bereits wegen Entführung zur Fahndung ausgesetzt wurde. Wenn nun der Betreiber dem Einlass begehrenden Vater die Tür öffnet, muss er damit rechnen, wegen Beihilfe belangt zu werden. StGB § 235 (Entziehung Minderjähriger) ist kein Pappenstiel:
Damit sind wir wieder bei der Kindesverschleppung und ihren Folgen in der Praxis. Es kommt schlicht nicht vor, dass eine Frau, die Kinder gegen den Willen des Vaters ins Frauenhaus verschleppt, nach § 235 belangt würde. Der Autor hat selbst erlebt, wie auf der Polizeistation der Beamte sich geweigert hat, eine Anzeige wegen Kindesentführung auch nur aufzunehmen. Der betroffene Vater wird an das Jugendamt verwiesen, dass am Wochenende nicht erreichbar ist und am Montag muss der Vater in der Regel zum Dienst erscheinen, dass heißt, die Jugendamtmitarbeiterinnen haben für den Vater nur Zeit, wenn der keine Zeit hat. Frauenbetreuungsanstalten hingegen stehen rund um die Uhr und auch am Wochenende zur Verfügung. Der Mann muss nun also seinem Arbeitgeber Knall auf Fall um einen freien Tag bitten, da seine Ehefrau weggelaufen sei und er nun zum Jugendamt müsse, um herauszufinden, was mit seinen Kindern sei. Beim Jugendamt wird der Vater dann erstmal einen Kopf kürzer gemacht, er müsse ja „irgendwas“ gemacht haben, eine Frau ginge ja nicht grundlos ins Frauenhaus, und überhaupt gelte der Datenschutz, sei dürfe ihm eigentlich überhaupt nichts sagen. Der Vater ist also gezwungen, um überhaupt irgendetwas zu erfahren, sich wie ein Volltrottel dem Willen und Schikanen des Jugendamtes unterwerfen. Seine Kinder darf er selbstverständlich nicht sehen, das „ginge jetzt erstmal nicht“.
Bei einem Männerhaus stünden sofort Jugendamtmitarbeiter verstärkt mit etlichen Polizisten vor der Tür und würden die Kinder mit Gewalt herauszerren. Alle Widersprüche würden abgewimmelt mit Behördendeutsch, „das müsse alles erstmal geklärt werden, die Kinder kommen mit“. In der Praxis kriegen Frauen einen Heiligenbonus, die natürlich niemals grundlos in ein Frauenhaus gehen würden, und Männer kriegen einen Malus, irgendetwas muss der ja angestellt haben, entweder hat er die Frau geschlagen, oder wenigstens die Kinder entführt. Denn wozu in aller Welt geht ein Vater mit seinen Kindern ins Männerhaus, er könne doch „jederzeit zum Jugendamt kommen“, da würde man ihm helfen und die „Dinge klären“. Nach dieser Denkmeinung braucht es überhaupt keine Männerhäuser, denn erstens sind Männer Täter und keine Opfer, und zweitens könnten Männer jederzeit (kein Problem, Männer müssen ja arbeiten, wenn Jugendamt Sprechstunde hat) ins Jugendamt kommen, wenn eine Frau dann doch mal ein wenig „schwierig“ sein sollte und müssen also keinesfalls in ein Männerhaus gehen, und das schon gar nicht mit Kindern.
So sieht das aus der Sicht eines Vaters aus. Ob die Mutter, wie so oft, eine Schlägerin ist, interessiert in dem Moment niemanden, da gilt erstmal die Unschuldsvermutung und „die Kinder gehören zur/der Mutter“. Der Betreiber eines Männerhauses hat ein hohes Risiko und riskiert wegen „Beihilfe an einer Straftat“ belangt zu werden. Betreiberinnen von Frauenhäusern können sich hingegen sehr sicher sein, dass sie nicht einmal mit einer Anzeige rechnen müssen, und wenn sich ein Vater erdreisten würde, dann kann sie darauf vertrauen, dass der Staatsanwalt die Anzeige nicht zur Anklage bringen wird mit der Begründung „kein öffentliches Interesse“. Wie deutsche Richter denken und handeln, kann in dem betreffenden Abschnitt nachgelesen werden.
Ausländerinnen als neue Kundengruppe
Frauenhäuser berichten über einen hohen Anteil von Ausländerinnen bei ihrer Belegung. Das feministische Erklärungsmodell dafür ist, dass ausländische Männer besonders gewalttätig und ausländische Frauen deshalb besonders schutzwürdig sind. Die Realität ist allerdings so, dass deutsche Frauen kaum noch eines Frauenhauses bedürfen, weil es ihnen mit dem Gewaltschutzgesetz einfach gemacht wurde, sich der Wohnung ihres entsorgten Ehemannes zu bemächtigen. Mit einer taffen Rechtsanwältin kann sie alles weitere regeln, auch ganz ohne Frauenhaus. Wenn also Frauenhäuser ihre Daseinsberechtigung behaupten wollen, dann müssen sie neue Kundinnen anwerben, bevor anhand sinkender Belegungszahlen ihre Existenz in Frage gestellt wird und sie geschlossen werden.
Bestehende Vorurteile begünstigen die feministische Mär vom gewalttätigen ausländischen Mann und der hilflosen ausländischen Frau. Über die tatsächlichen Verhältnisse erfährt die Öffentlichkeit so gut wie nichts.
Unter Migrantinnen hat sich längst rumgesprochen, dass sie mit einem deutschen Mann den Eintritt ins Wohlstandswunderland Deutschland erreichen und dass Frauenhäuser gerne dabei behilflich sind, diesen deutschen Mann wieder loszuwerden, wenn die Aufenthaltsgenehmigung dauerhaft gesichert ist.
In einem Fall hat eine alleinerziehende Mutter als Lateinamerika in ein Frauenhaus geflüchtet, weil der deutsche Ehemann es nicht hinnehmen wollte, dass sie das Geld mit vollen Händen zum Fenster rauswarf, sie aber der Meinung war, der deutsche Ingenieur würde ihr sein Geld willkürlich vorenthalten. Nach einer Weile gab sie ihm die Adresse des Frauenhauses und sie verabredeten sich in ein Straßen-Café. Sie kam in Begleitung einer 18jährigen Libanesin, die ein sechs Monate altes Baby hatte. Das Kind sicherte ihr den Aufenthalt im Wohlstandswunderland Deutschland und nun freute sie sich, geschminkt und gut gelaunt, auf den Disko-Besuch am Samstagabend. Die Frau wirkte weder traumatisiert noch von Gewalterfahrung gezeichnet.
In einem anderen Fall hat eine Thailänderin ihren deutschen Ehemann zehn Jahre lang geprügelt und misshandelt. Als der Mann sich dazu durchringen konnte, sie verlassen zu wollen, schnappte sie sich die beiden Kinder und flüchtete ins Frauenhaus. Und so wurde aus der Täterin ein Opfer. Auch in diesem Fall war die Welt – zumindest im Weltbild der Frauenhausmitarbeiterinnen – wieder in Ordnung.[11]
Die Helferindustrie schlägt Purzelbäume, wenn die „arme“ getrennte Ehefrau aus dem Ausland dort auftaucht. Der betrogene und ausgebeutete deutsche Vater steht grundsätzlich als Einkäufer einer Auslandsbraut da, die er jetzt billig auf Kosten der Allgemeinheit loswerden will, nachdem sie ihm langweilig geworden ist. Noch mehr Härte und Einseitigkeit seitens Richtern und Jugendämtern sind die Folge.[12][13]
Die feministische Deutungshoheit verlangt, diese Frauen als passive Opfer zu sehen und nicht als aktiv handelnde Frauen, die ganz gezielt ihren Vorteil verfolgen und dankbar die weitverzweigten Strukturen der HelferInnenindustrie vor sich nutzen. Dies wird von Frauenhäusern vehement bestritten und wo die Tatsachen nicht mehr zu leugnen sind, mimt man die Ahnungslosen: Man sei getäuscht worden und es sei ein Einzelfall.[14] Schließlich will man sich das gute Geschäft, das sowohl den Frauenhäusern und den Ausländerinnen zum Vorteil gereicht, nicht gefährden.
Schaltzentrale der Familienzerstörung
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sind Schaltzentralen der Familienzerstörung und können als Anwerbeagenturen verstanden werden, die Rechtsanwälte, Jugendämter und andere Teile der HelferInnenindustrie mit neuen „Fällen“ versorgt. Damit das verlässlich und nachhaltig klappt, muss potentiellen „Kundinnen“ das Blaue vom Himmel versprochen werden (das feministische Wolkenkuckucksheim), sie abhängig gemacht werden (von der HelferInnenindustrie) und vor allem ist die Beziehung zum Nochehegatten nachhaltig und unwiderruflich zu beschädigen, damit der Weg zurück versperrt ist. Es sind ganze Netzwerke, die dabei tätig werden, und deren Arbeit ist dermaßen gründlich, dass die Familie jeder Frau, die sich in die Hand dieser Mafia begibt, unrettbar verloren ist. Die Mittel und Wege, die dabei zur Anwendung kommen, wurden vor allem in Kapitel 2 beschrieben.
Die einzig wirksame Gegenstrategie ist, die Frau rechtzeitig aus den Fängen der Familienzerstörer zu befreien. Je eher die HelferInnenindustrie (Jugendamt, Rechtsanwalt, Frauenberaterinnen) das Interesse an der Frau verlieren, desto größer sind die Rettungschancen.
Um die Beziehung zum Nochehegatten irreparabel zu zerstören, wird gezielt die Eskalation gesucht. Ein Mann hat wie jeder Mensch seine Grenzen und Familienzerstörer wissen, dass sie nur lange genug provozieren und eskalieren müssen, um die ertragbare Grenze eines jeden Mannes zu überschreiten.
Zu den erprobten Strategien gehören die Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung, Anzeige wegen Missbrauch des eigenen Kindes oder die „Flucht“ ins Frauenhaus, womit die Ehefrau gemeinsame Kinder sehr wirksam in ihre Verfügungsgewalt als scheinbar rechtens „Erziehende“ bringt und unmittelbar darauf durch einen Anwalt den verlassenen Ehegatten und Kindesvater zur Zahlung eines außerhäuslichen Unterhalts für sich und die Kinder auffordert. Die antwaltliche Aufforderung ist in der Regel mit der Verniedlichung des rechtsbrecherischen Verhaltens der Ehefrau oder aber mit Beschimpfungen, nicht selten auch mit Bedrohungen durch Folgemaßnahmen zu Lasten des Vaters verbunden, was in den seltesten Fällen seine Wirkung verfehlt.
Ist der so düpierte, in seinem grundsätzlichen Rechtsverständnis verletzte und seiner Kinder beraubte Vater und Ehemann dann nicht gewillt, den Unterhalt für seine ehezerstörende – und in vielen Fällen auch ehebrecherische – Ehefrau zu zahlen, so informiert der Anwalt das Sozialamt darüber, dass sich eine Kindesmutter mit ihren Kindern in sozialer Notlage befände, die sie aus eigener Kraft nicht beheben könne, dass diese Kindesmutter einen offenkundigen Rechtsanspruch gegen einen nachgewiesenermaßen zahlungsunwilligen Kindesvater habe, dass sie Hilfe zum Lebensunterhalt brauche.
Allein der anwaltliche Schriftsatz begründet beim Sozialamt schon die Vermutung der Rechtmäßigkeit des Sachverhaltes. Das Sozialamt bewilligt nunmehr – und zwar ohne dass der Kindesvater überhaupt davon weiß – den Lebensunterhalt nach den geltenden Sozialhilfesätzen, gewährt Wohngeld, zusätzliche Sachleistungen usw. und schickt dem unterhaltsverpflichteten Vater eine schlichte Mitteilung über den bereits vollzogenen Bewilligungsakt. Damit nimmt die Familienzerstörung ihren meist unaufhaltsamen Lauf, wie sie unter „Der Rechtsbruch wird gesichert“ beschrieben ist.
Mit Staat und Feminismus gegen die Familie
Die Ausgangslage ist klar: Der Staat ist durch das Grundgesetz zum Schutz von Ehe und Familie verpflichtet. Zum den zentralen Dogmen des Feminismus gehört aber die Überzeugung, dass Ehe und Familie für die institutionelle Unterdrückung der Frau durch den Mann geschaffen wurden. Es ist von daher keine Überraschung, wenn von Feministinnen geführte Frauenhäuser unter dem Vorwand, Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen, vornehmlich Familienzerstörung betreiben. Wenn der Staat also nun Frauenhäuser nicht nur duldet, sondern sogar finanziert und fördert, dass ist das familienpolitisch so, als würde man in der Sicherheitspolitik den Betrieb von Bombenwerkstätten und Ausbildungslager für Terroristen staatlich fördern.
Die Parteilichkeit und der Männerhass können offen gezeigt werden:
Die politisch gewollte und unter Rechtsbruch geförderte Familienzerstörung wird hier eingefädelt. Das Frauenhaus inszeniert die Frau als Opfer und liefert dem Staat so den nötigen Vorwand, der Frau helfend zur Seite springen zu können. Eine Anwältin sorgt mit ihrem Schriftsatz für einen legalen Anstrich und die Sachbearbeiterin im Sozialamt verwandelt die Parteilichkeit des Frauenhauses endgültig in einen sachlich-neutralen Verwaltungsvorgang. Betroffene Männer werden in diesem scheinlegalistischen Gang der Dinge nicht einmal gehört: Beim Frauenhaus knallt man Ihnen die Tür vor der Nase zu, wenn nicht sogar gleich die Polizei gerufen wird; das Sozialamt erklärt sich für „nicht zuständig“ und schickt eine Rechnung, wonach er (gefälligst) die Kosten für die „Hilfe zum Lebensunterhalt“, die man der Frau gewährt habe, zu begleichen habe; ein Richter wird ihm irgendwann „belehren“, dass es „nicht von Belang sei“, wie die „Ehezerrüttung“ zustande gekommen ist. Sicher ist nur, dass der Mann für die Kosten der Zerstörung seiner Familie auch noch aufzukommen hat, das sei „gesetzlich so vorgeschrieben“.
Sich gegen die Familienzerstörung und den Rechtsbruch zu wehren, ist nicht vorgesehen. Es wird vom Mann verlangt, dass er sich mit seiner Rechtlosigkeit abfindet und sich seiner Rolle als Arbeitssklave und Zahlesel fügt.
Die Abschaffung der Frauenhäuser
Der Staat hat nach Auftrag des Grundgesetzes die Familie zu schützen, Frauenhäuser sind jedoch Treibsätze der Familienzerstörung. Der Staat hat den Rechtsstaat zu garantieren und aufrecht zu erhalten, Frauenhäuser jedoch sind (familienpolitisch) rechtsfreie Räume. Es gibt genügend Gründe, die Frauenhäuser zu schließen. Gerhard Amendt hat dies am 16. Juni 2009 in einem Essay in „Die Welt“ gefordert.[15]
Nach eigenem Selbstverständnis wollen Frauenhäuser (vor allem Frauen, aber auch Kinder) vor (Männer)Gewalt schützen. Praktisch erzeugen sie jedoch Gewalt und eskalieren Aggressionen. Wer schützt die Kinder vor Frauengewalt? Wer bewahrt Kinder vor Müttern, die ihre Kinder vom Vater entfremden? Frauenhäuser
Fazit: Frauenhäuser lösen keine Konflikte, sondern schüren sie und tragen aktiv zur Eskalation bei.[16]
Matthias Matussek: „Die vaterlose Gesellschaft. Briefe, Berichte, Essays“, Rowohlt 1999, ISBN 3-499-60816-2, S. 233ff.