„Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines ‚Frauenrabatts’ erkannt. […] Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben. […] Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken.“ (Ulrich Vultejus [1])
„Judges have been told to treat female criminals more leniently than men when deciding sentences. New guidelines declare that women suffer disadvantages and courts should ‚bear these matters in mind‘. The rules say women criminals often have poor mental health or are poorly educated, have not committed violence and have children to look after.“ (Daily Mail [2])
Die gesellschaftliche Festlegung des Mannes auf die Täter- und die Frau auf die Opferrolle, führt nicht nur dazu, dass männliche Opfer nicht ernst genommen werden, sondern auch zu einer Diskriminierung im umgekehrten Fall, nämlich was die Bestrafung von Täterinnen angeht. Sicherlich spielt hier zudem der Aspekt der Ritterlichkeit hinein, wonach man eben Frauen möglichst nichts tut – auch wenn es sich um Verbrecherinnen handelt. Stuttgarter Sozialwissenschaftler, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg mit allen vor den Jugendgerichten der Stadt verhandelten Fällen beschäftigt hatten, kamen zu einem eindeutigen Ergebnis: Frauen werden für ein und dasselbe Delikt deutlich gnädiger bestraft als Männer. Dieses Prinzip erstreckte sich über die gesamte Bandbreite des Strafgesetzbuchs vom Fahren ohne Führerschein bis zu Körperverletzung und Raub. Überdurchschnittlich häufig endeten die Hauptverhandlungen mit außergewöhnlich geringen Strafen oder gar der völligen Einstellung des Verfahrens. Auch bei nachweislich schweren Delikten kamen Frauen mit leichteren Strafen davon als die Männer. Das galt auch für mehrfach vorbestrafte Wiederholungstäterinnen. Als die Soziologen die Richter auf diese Ungleichbehandlung ansprachen, ernteten sie jedoch nur Verwunderung. Denen erschien es nämlich ganz selbstverständlich, Frauen vor Gericht weniger hart anzufassen, unter anderem mit dem Argument, diese besäßen weniger kriminelle Energie.
„Der Opferstatus sichert auch kriminellen Frauen Schutz und Strafrabatte.“
Strafrabatt für Sexualverbrecherinnen
WorldNetDaily berichtete von einer Highschool-Aushilfslehrerin aus Utah, die an einem 17jährigen Schüler Oralsex ausführte, und die dafür keinerlei Gefängnisstrafe wird absitzen müssen. Ein Mann wäre für dieselbe Straftat sehr wahrscheinlich ins Gefängnis gewandert. Der Richter bemerkte in seiner Urteilsbegründung:
„Wenn dies ein 29jähriger Mann wäre und eine 17jährige Frau, wäre ich dazu geneigt eine Gefängnisstrafe zu verhängen.“ [3]
Diese Besserbeurteilung von Frauen erstreckt sich allerdings nicht nur auf Richter, sondern auch auf Lehrer und andere Erzieher, Polizisten, Behördenvertreter, Firmenrepräsentanten, Sozialarbeiter und Geistliche. Nicht zuletzt sind es die eigenen Väter, die bei ihren Töchtern eher ein Auge, oder auch zwei, zudrücken und Jungen härter bestrafen als Mädchen.[4] Wenn Frauen aber seltender und weniger hart bestraft werden, treten sie natürlich auch nicht so stark in den Strafstatistiken in Erscheinung. Es ist also ein klassischer Zirkelschluss, wenn daraus eine geringere kriminelle Energie abgeleitet wird.[5]
Strafrabatt bei Kapitalverbrechen
In einem Beitrag über Kinder chinesischer Strafgefangener berichtete Phoenix von einer Mutter, die nach zehn Jahren aus dem Gefängnis entlassen wurde. Sie hatte ihren Ehemann ermordet. Über einen Vater hingegen hieß es, er sei zum Tode verurteilt, weil er seine Ehefrau ermordet hatte.[6] In Großbritannien muss eine 29-Jährige für sieben Jahre ins Gefängnis, weil sie versucht hatte, ihre kleine Tochter zu verkaufen. Ein 48jähriger Mann hingegen, der bei dem geplanten Verkauf des Kindes als Vermittler agierte, wurde zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt.[7] Die Frau erhält für die gleiche Tat „23 % zu wenig“.
In Belgien hatte der Kinderschänder Marc Dutroux Anfang 1995 und 1996 sechs Mädchen in seine Gewalt gebracht, vergewaltigt und elend zugrunde gehen lassen. Seine damalige Frau Michelle Martin, dreifache Mutter, war umfangreich an seinen Taten beteiligt und wurde wegen Gefangennahme der Mädchen verurteilt. Vor allem wurde ihr zur Last gelegt, dass sie zwei der Opfer in einem Kellerverlies verhungern ließ, während Dutroux wegen eines anderen Delikts in Untersuchungshaft saß. Sie versperrte eigenhändig die Tür, hinter der die beiden achtjährigen Mädchen qualvoll starben. Während der Mann Dutroux eine lebenslange Haftstrafe erhielt ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung, wurde die Frau Martin zu 30 Jahren Haft verurteilt, aber nach sechszehn Jahren vorzeitig entlassen.[8]
Das US-amerikanische Justizsystem verurteilte 87 Prozent der Männer, die wegen Mord an ihrer Frau angeklagt waren, aber nur 70 Prozent der Frauen, bei denen der Fall umgekehrt lag. Dieser Befund ist nicht verwunderlich, weil eine landesweite Umfrage des US-Justizministeriums gezeigt hat, dass 41 Prozent der Amerikaner es weniger schlimm finden, wenn eine Frau ihren Ehemann ermordet als umgekehrt. Bei Paaren, denen Kapitalverbrechen wie Mord oder Totschlag zur Last gelegt wurden, kamen 16 Prozent der Frauen mit Bewährung davon, aber nur 1,6 Prozent der Männer. Generell haben Frauen bei jedem Verbrechen in Verbindung mit Mord dreimal so oft lediglich eine Bewährungsstrafe zu befürchten wie Männer. Kommen sie schließlich doch ins Gefängnis, dann durchschnittlich für sechs Jahre im Vergleich zu 16,5 Jahren bei männlichen Tätern.[4] In Spanien dürfen Männer für Gewalt in der Ehe härter bestraft werden als Frauen. Nach einem Urteil des spanischen Verfassungsgerichts verstößt dieses Prinzip nicht gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung.[9] Auch in Großbritannien werden bei Ermordung des Ehepartners viermal so viele Frauen wie Männer freigesprochen, und die verurteilten Frauen kommen fünfmal so häufig wie Männer auf Bewährung davon. Trotz dieser Befunde wird von feministischen Kreisen hartnäckig das Gerücht verbreitet, dass „patriarchale“ Gerichte Frauen benachteiligen würden.[4] Feministischer Humor sagt dazu:
„Was ist ein Mann im Knast? Artgerechte Haltung!“ [10]
In Deutschland hat EMMA-Herausgeberin Alice Schwarzer öffentlich verkündet, dass sie mehrere Männer geohrfeigt habe, von denen sie wusste, dass sie nicht zurückschlagen würden. Sie hat auch die Selbstjustiz einer Frau bejubelt, die ihrem Mann im Schlaf den Penis abgeschnitten hatte. „Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr“, schrieb sie, „Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!“ [11] Sie bekam statt einer Strafanzeige wegen Gewaltverherrlichung zweimal das Bundesverdienstkreuz verliehen und darf regelmäßig in Talkshows auftreten.
„Männliche Schutzreflexe und feministisches Rechtsverständnis schaffen ein Sonderrecht für Frauen.“
Feministisches Rechtsverständnis
Dass diese Verirrungen im Rechtsgefühl keine Ausnahme sind, zeigt folgender Fall aus England: In London hat die Inderin Kiranjit Ahluwalia ihren Mann nach jahrelanger häuslicher Gewalt im Schlaf mit Napalm überschüttet und angezündet. Eine Frauenorganisation half ihr dabei, sich als Ikone gegen häusliche Gewalt zu stilisieren. Die lebenslange Haftstrafe wurde 1992 aufgehoben und die Frau des Premierministers Blair überreichte ihr 2001 einen Preis bei der ersten Preisverleihung für asiatische Frauen.[12] Es ist indes unvorstellbar, dass ein Mann mit 3 Jahren und 5 Monaten Haft für einen vergleichbaren Mord an eine Frau davonkommt. Ein von langer Hand geplanter (Napalmherstellung) und heimtückischer (im Schlaf angezündet) Mord kann als „Akt der Selbstverteidigung“ durchgehen, wenn die Täterin eine Frau und das Opfer ein Mann ist. Im vorstehenden Beispiel wird die Mörderin sogar noch zum Vorbild für den „Kampf asiatischer Frauen gegen häusliche Gewalt“ erhoben, das „andere dazu zu ermutigt, nicht länger zu schweigen“.
In Sittensen (bei Hamburg) hatte die Freundin einer jungen Frau ein Verhältnis mit einem wohlhabenden Rentner. Sie war mehrfach in seinem Haus zu Besuch. Dabei machte sie Fotos und durchstöberte Kontoauszüge. Sie hatte auch die Idee zu dem Überfall und führte die jugendlichen Räuber zu dem Grundstück. Einen der Räuber erschoss der alte Mann, der zudem gehbehindert ist, in Notwehr. Die anderen vier wurden wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die 21 Jahre alte Anstifterin hingegen erhielt nur eine Bewährungsstrafe. „Moralisch ursächlich für den Tod ist nicht der Nebenkläger, sondern die männlichen Angeklagten“, betonte der Richter.[13]
Frauen lassen Straftaten von Männern begehen und sind „moralisch nicht verantwortlich“.
Wer davon ausgeht, in einem Rechtsstaat zu leben, der nach dem Gleichheitsprinzip sowohl für Männer als auch für Frauen gilt, ist über diese Rechtspraxis möglicherweise verwundert. Nadine Lantzsch ist die Erklärung zu verdanken, dass das „Rechtsstaatlichkeitsprinzip von weißen europäischen Männern in mächtigen Positionen erfunden“ wurde. Antje Schrupp klärt darüber auf, dass es eine „Unvereinbarkeit zwischen Frauen und dem Prinzip des Rechtsstaats“ gibt.[14]
„Ganz objektiv ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit eines, das vor allem dazu erfunden wurde, um Konflikte unter Männern zu regeln. […] Würde es nur Frauen geben, bräuchten wir keine Justiz.“ [15]
Für die „Lebenspraxis von Frauen“ soll die „Männerjustiz“ nicht zuständig sein, weshalb Antje Schrupp ein „Bekenntnis zum Rechtsstaat“ ablehnt. Unverblümter kann man kaum ausdrücken, dass nach feministischem Rechtsverständnis die Strafgerichtsbarkeit ausschließlich dafür da ist, Männer zu verurteilen.[16]
Unter diesem Gedankenhorizont liest sich das Strafgesetzbuch ganz anders:
§ 26 StGB Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat. [17]
Da steht ganz klar „Anstifter“ und nicht Anstifterin. Damit erklärt sich dann auch, warum die 21 Jahre alte Anstifterin in dem oben vorgestellten Beispiel nur eine Bewährungsstrafe erhielt: Frauen werden vom § 26 StGB gar nicht angesprochen.
Frauen und Unterhaltspflichtverletzung
Die Verzerrungen, die sich bei der Leistung von Unterhaltszahlungen ergeben, können vor diesem Hintergrund nicht überraschen. öffentlich werden dabei Frauen nur als berechtigte Empfängerinnen von Unterhalt dargestellt, während Männer als Rabenväter diffamiert werden, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkämen. Tatsächlich leisten nach Angaben des Kinderschutzbund etwa 9 von 10 unterhaltspflichtigen Männern Unterhalt, aber von 10 unterhaltspflichtigen Frauen leisten nur 4 Unterhalt.[18] Zu der Frage, wie diese Tatsache rechtstatsächlich behandelt wird, berichtet Brigitte Zypries, dass am 31. März 2008 in Deutschland zwei Frauen und 273 Männer wegen Verletzung der Unterhaltspflicht eine Freiheitsstrafe verbüßen.[19]
Frauen und Kindstötung
Mordende Mütter werden von der Justiz mit Samthandschuhen angefasst und zu lächerlichen Bewährungsstrafen verurteilt. Wegen der Tötung ihres Neugeborenen ist eine zur Tatzeit 17 Jahre alte Frau aus Lüneburg zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die junge Frau, die ihren Säugling im Januar 2008 in ihrer Wohnung erstickt hatte, begründete ihre Tat damit, sie sei „mit der Situation überfordert“ gewesen.
Es ist die Frage aufzuwerfen, wie wohl ein männlicher Mörder für die gleiche Tat bestraft worden wäre. Tatsächlich gibt es sogar einen Extraparagraphen in Österreich (§ 79 StGB [20]), in dem ausdrücklich geregelt ist, dass Frauen besonders milde zu bestrafen sind, wenn sie ihr (nichteheliches) Kind töten – natürlich wegen der „psychischen Zwangslage der Mutter“. In Deutschland wurde der Paragraph mit der privilegierten Tötung des nichtehelichen Kindes durch die Mutter 1998 aufgehoben. (§ 217 StGB[21]) Das ändert nichts daran, dass es keine entsprechenden Sonderparagraphen für Väter gab oder gibt. Man bekommt eine Vorstellung davon, weshalb mehr Männer als Frauen in den Haftanstalten einsitzen.[22]
Die nächsten Beispiele handeln von dem Strafmaß bei Tötung von jeweils zwei Kindern. Eine Studentin nahm ihren Zwillingen das Leben, weil sie sich mutmaßlich ihre Lebensplanung nicht durch die Kinder habe verderben wollen. Auch die Richter wollten der Täterin nicht „jede Zukunftschance verbauen“. Das Urteil lautet auf „Totschlag in einem minderschweren Fall“, das Strafmaß beträgt drei Jahre und zwei Monate. Da die siebenmonatige Untersuchungshaft angerechnet wird, kann die Kindsmörderin die restliche Freiheitsstrafe im offenen Vollzug verbüßen.[23]
In einem anderen Fall wurden ein knapp zweijähriger Sohn und eine fünfjährige Stieftochter im Schlaf erstochen. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung wegen Totschlags mit der Begründung teilweise auf, dass die Tötung eines schlafenden Kindes heimtückisch und damit Mord statt Totschlag sein kann. Wie kommt es zu diesen extrem gegensätzlichen Urteilen? Die Lösung des Rätsels ist einfach: natürlich war es in diesem Fall der Vater und nicht die Mutter. Die Mutter hätte sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, denn eine gesunde Mutter tötet schließlich ihre Kinder nicht. Der Vater wurde vom Mühlhäuser Landgericht wegen zweifachen Totschlags zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Gegen den Richterspruch hatten die Ehefrau des Angeklagten und ein überlebendes Kind Revision eingelegt.[24] Ein Déjà-vu-Erlebnis, denn auch bei den Beispielen mit der „gesteigerten Erwerbsobliegenheit“ fallen die Urteile je nach Geschlecht des/der Angeklagten sehr unterschiedlich aus.
Richter Josef Bauer vom Landgericht Chemnitz erkannte sehr wohl, dass eine 19jährige Mutter ihr Baby aus egoistischen Motiven hinterhältig ermordet hat. Trotzdem äußerte er bei der Urteilsbegründung die Meinung, dass die Babymörderin „in dem Sinn keine Kriminelle“ sei.[25]
In der Schweiz hat eine Italienerin ihren Ehemann erschlagen, mimt danach auf Opfer und kommt damit durch. Gemäß Anlageschrift schlug sie den 38jährigen Schweizer mindestens zehnmal mit dem Bügeleisen auf den Kopf. Das Gericht, bestehend aus drei Frauen, sorgte zusammen mit der Staatsanwältin und der Verteidigerin dafür, dass die Totschlägerin keinen Tag hinter Gitter muss. Der Urteilsspruch lautet auf zweiundzwanzig Monate mit Bewährung.[26]
HIV und ungeschützter Sex
Ein HIV-infizierter Mann schlief ohne Kondom mit seinen Freundinnen. Die „Opfer“ hatten sich nicht mit dem Erreger der Immunschwächekrankheit AIDS angesteckt. Der 41-Jährige wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs zu acht Jahren Haft verurteilt.[27]
Die Sängerin Nadja Benaissa ist mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ für die HIV-Infektion ihres Exfreundes verantwortlich. Beide hätten einen sehr seltenen Virus-Typ, der erstmals in Westafrika nachgewiesen worden sei. Auch der Subtyp des AIDS-Erregers stimme bei der Angeklagten und dem 34jährigen Künstlerbetreuer überein. Dieser hatte 2007 von seiner Infektion erfahren und Benaissa 2008 angezeigt und damit das Verfahren ins Rollen gebracht. Außerdem hatte sie mit zwei weiteren Männern ungeschützt Sex und ihnen ihre Infektion verschwiegen. Das Amtsgericht Darmstadt kam zu der Überzeugung, dass sie das männliche Opfer „bewusst und fahrlässig“ mit dem Virus ansteckte.
Die HIV-infizierte Frau, die nachweislich ihren Sexpartner mit AIDS infiziert hat, kommt um eine Gefängnisstrafe herum. Sie muss lediglich 300 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Aids-Hilfe-Einrichtung leisten. Das Urteil legt der Sängerin auf, sich umgehend einer psychologischen Behandlung „zur Aufarbeitung ihrer Vergangenheit“ zu unterziehen. Während der Urteilsbegründung begann die 28-Jährige zu weinen.[28]
Haftaufschub für Frauen
In Samara muss eine vierfache Mutter ihre dreijährige Haftstrafe wegen Betrugs erst in zwölf Jahren antreten. In Irkutsk hat ein Gericht die Tochter eines hochrangigen Beamten zu drei Jahren Haft verurteilt und die Verbüßung der Strafe wegen eines neugeborenen Kindes bis 2024, also bis zum 14. Geburtstag des Kindes, ausgesetzt.[29]
Wenn eine Frau mal nicht an einer Anklage vorbeikommt, das Verfahren gegen sie nicht eingestellt wird, die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird oder Haftaufschub gewährt wird, dann gibt es immer noch einen besonderen Frauen-Knast.
Besserstellung von Frauen vor Gericht
Das renommierte juristische Magazin „Los Angeles Daily Journal“ veröffentlichte am 1. August 2001 einen Artikel des Rechtsanwaltes Marc Angelucci, in dem dieser anhand verschiedener Studien zusammenstellt, welchen Einfluss die Geschlechtszugehörigkeit auf das Urteil in einem Gerichtsprozess hat. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das Geschlecht im Justizsystem eine weit diskriminierende Rolle spielt als etwa die Rasse:
Wenn bei einem Mord der Täter männlich statt weiblich ist, steigt für ihn die Wahrscheinlichkeit der Todesstrafe um mehr als das Zwanzigfache.
Bei exakt demselben Verbrechen steigert eine männliche Täterschaft die Wahrscheinlichkeit auf eine Haftstrafe um 165 Prozent. Wenn ein Schwarzer der Täter ist, steigert das die Wahrscheinlichkeit einer Haftstrafe um 19 Prozent.
Ist das Mordopfer weiblich, verlängert das die Haftzeit des Täters um 40,6 Prozent. Ist das Opfer weiß statt schwarz, verlängert das die Haftzeit des Täters um 26,8 Prozent.
Die lange Zeit vertretene feministische Theorie, dass vor allem Frauen im Rechtssystem zu kurz kommen, erscheint bei näherer Überprüfung nicht nur unhaltbar, sondern nachgerade albern. Wenn für dasselbe Verbrechen Männer ins Gefängnis wandern und Frauen auf Bewährung freikommen, reagieren darauf Frauenrechtlerinnen mit der Klage, dass die Frauen diskriminiert würden, weil sie längere Bewährungsfristen erhielten. Dringend notwendige Task Forces oder Kommissionen, welche die juristische Benachteiligung von Männern untersuchten, gibt es bislang jedoch nicht.[30]
Richter in Spanien dürfen Männer für Häusliche Gewalt härter bestrafen als Frauen. Nach dem spanischen Gesetz können Männer bei gewaltsamen Angriffen auf ihre Ehefrau oder Partnerin mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Wenn dagegen eine Frau die Angreiferin ist, beträgt die Höchststrafe nur drei Jahre. Das Verfassungsgericht billigte diese ungleiche Regelung, weil die Gewalttaten von Männern schlimmere Folgen hätten. Männergewalt in einer Partnerschaft gehe immer mit dem „machismo“ einher, betonten die Richter. Sie sei der Ausdruck einer Dominanz des Mannes über die Frau und besonders verwerflich, weil die Frau sich in einer schwächeren Position befinde. Der Gesetzgeber habe diesen Artikel eingeführt, um solche Art der Gewalt zu bekämpfen.[9]
Bei Frauen wird weniger häufig Anklage erhoben und häufiger Verfahren eingestellt
Warum eine Mutter, die bei einem Familiendrama ihre Kinder erstach, dennoch auf freiem Fuß blieb.
Die Mutter, die ihre beiden Kinder kurz vor Weihnachten 2003 in Geesthacht erstochen hat, wurde nicht bestraft. Das Verfahren wegen Totschlags wurde von der Lübecker Staatsanwaltschaft eingestellt. Der Oberstaatsanwalt befand, dass die Rechtslage nicht zulasse, dass diese Frau ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Klinik komme.
Die 32-Jährige hatte am 10. Dezember 2003 in der Wohnung ihrer Mutter ein Blutbad angerichtet. Mit einem Tranchiermesser metzelte sie ihre Tochter (15 Monate) und ihren Sohn (sechs Jahre) nieder. Danach rammte sie sich selbst mehrfach das Messer in die Brust. Die Frau überlebte und lag mehrere Tage im Koma.
Die Frau, die mit Mann und Kindern bei Lübeck lebte, war nach einem Ehekrach zu ihrer Mutter geflüchtet. Grund des Streits war das ständige Misstrauen der Frau. Die Eifersucht hatte nach Einschätzung von Gutachtern „krankhafte Züge“. Psychologen hielten es für möglich, dass die Frau im Rachewahn zum Messer griff, um ihren Mann bis an sein Lebensende zu bestrafen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass bei der Frau zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung vorlag. Das Strafgesetzbuch lässt der Staatsanwaltschaft hier keine Wahl: „Ohne Schuld handelt, wer … wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung … unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ In solchen Fällen sei ein Täter „schuldunfähig“, muss also weder Strafprozess noch Gefängnis fürchten. So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.
Einen solchen „Wegschluss“ hatte die Staatsanwaltschaft verworfen, weil die wichtigste Voraussetzung dafür fehle: Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr. Damit war der Fall für die Staatsanwaltschaft abgeschlossen.[31]
In dem vorstehenden Fall wurde so ziemlich alles aufgeboten, um die Frau vor Anklage, Strafe, Gefängnisstrafe oder Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zu schützen. Eine gängige Begründung ist, die Mutter sei doch schon genug gestraft durch den Verlust ihrer Kinder.
An diesem Beispiel wird verschiedenes deutlich:
Zunächst einmal entsteht der Eindruck, dass Kinder der Besitz der Mutter sind, den sie unter Umständen auch straffrei umbringen kann. Es besteht ein Déjà-vu zum Begründen von Unterhaltsansprüchen und beim Kampf ums Kind. Der in diesem Zusammenhang von Rechtsanwälten gegebener Rat lautet: „Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“
Dieser Eindruck verfestigt sich, wenn man bedenkt, dass ja auch der Vater seine Kinder verloren hat. Die Begründung, die Mutter sei doch schon genug durch den Verlust ihrer Kinder gestraft, ist absurd. Bedeutet das doch, dass die Täterin und der unbeteiligte Vater dieselbe Strafe erhielten. Dieses Argument, dass auf eine Bestrafung gleichermaßen einer Täterin und eines Unbeteiligten hinauslaufen würde, spottet jeder Rechtsstaatlichkeit. Es sei denn … In einer Betrachtungsweise, welche die Kinder exklusiv der Mutter als Besitz zurechnet und den Vater außer der Zeugung und den Unterhaltszuwendungen keinerlei tiefere Bedeutung beimisst, sieht das natürlich ganz anders aus. Unter diesen Voraussetzungen leidet die sorgende Mutter natürlich unverhältnismäßig mehr als der Vater, der sich ja eh nie wirklich um die Kinder gekümmert hat.
Derselbe Einwand, der Vater wäre ja schon genug gestraft durch den Verlust seiner Kinder, würde einen Mann nicht vor Strafe schützen, wenn er seine Kinder getötet haben würde. Davon ist tatsächlich kein einziger Fall bekannt geworden. Das ist auch verständlich, denn welcher Staatsanwalt würde schon eine Demonstration vom örtlichen Frauenhaus vor seinem Fenster haben wollen?
Die Funktionsweise der HelferInnenindustrie, die so bereitwillig sich schützend vor die Mutter stellt und aus einer Tätern de facto ein Opfer macht, ist kritisch zu hinterfragen.
Wenn eine Frau ihre beiden Kinder ersticht, wie kommt dann ein Gutachter, der die Frau zum Tatzeitpunkt gar nicht kennengelernt hat, dazu zu behauptet, die Frau hätte „zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung“ gehabt? Woher will der Gutachter das wissen, wenn er zum Tatzeitpunkt gar nicht zugegen war? Das Gutachten dürfte schwerlich nach wissenschaftlich belastbaren Kriterien erstellt worden sein. Es hat eher den Anschein, dass die ideologische Überzeugung von der naturguten Mutter, die ihren Kindern nie etwas antun würde, maßgeblich geprägt. Wie wäre wohl das Gutachten ausgefallen, wenn dem Gutachter das Geschlecht der Täterin verschwiegen oder als der Vater als Täter angeben worden wäre. Es sieht ganz so aus, als wäre das Geschlecht der Täterin von größerer Bedeutung als die objektiven Gesamtumstände.
Die Gutachtermeinung „Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit.“ und „Es gibt keine Wiederholungsgefahr.“ ist wirklich absurd. Eine Frau, die ihre beiden Kinder absticht und die ihre Persönlichkeitsstruktur beibehält, ist immer in Gefahr der Wiederholungstat. Bekanntlich geht das bei einer Frau recht leicht, sie muss nur schwanger werden und dann das nächste Kind abstechen. Was sind das für Gutachter, die einen solch einfachen Zusammenhang nicht erkennen können oder wollen? Davon, dass die Mutter gleich nach der Tat sterilisiert worden und so eine Wiederholungsgefahr an den eigenen Kindern ausgeschlossen sei, war aus den Berichten nicht zu entnehmen.
Jeder andere, der weniger Tötungsabsicht als diese Mutter hatte, würde des Mordes angeklagt oder zumindest wegen fahrlässiger Tötung:
Beim Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall waren 15 Menschen ums Leben gekommen. Im Strafprozess wurden zwei Jahre nach dem Dacheinsturz zwei Architekten und zwei Bauingenieure wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.[32]
Wenn sogar „zwei Architekten und zwei Bauingenieure“ angeklagt werden können, die im Gegensatz zu der Mutter mit Sicherheit nicht die Absicht hatten, andere Menschen zu töten, dann fragt man sich, warum das nicht auch bei der tötenden Mutter der Fall ist. Wenigstens eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung wäre zu erheben, hat es doch die Mutter mit Sicherheit unterlassen, sich rechtzeitig professionelle Hilfe bei der Bewältigung ihrer Lebensprobleme zu holen, durch die der Tötung der zwei Kinder hätte verhindert werden können.
Aber das hieße ja, eine Frau als verantwortlich anzusehen und gerade das ist gesellschaftlich bis hin in die männlich dominierten Staatsanwaltschaften noch lange keine Selbstverständlichkeit. Dort geht man häufig noch immer unausgesprochen davon aus, dass Frauen eigentlich doch nicht so recht bei Verstand wären, von daher wären sie – so wie Kinder – logischerweise auch nicht strafmündig.
Vielleicht hat man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft auch gedacht, die Mutter wäre schon genug damit gestraft, dass sie ihre eigenen Kinder abgestochen hat. Wenn dem so wäre, müsste man nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz auch tötende Väter nach vollzogener Tat in die Freiheit entlassen. Uns ist aber kein einziger Fall bekannt, wo dies einmal geschehen ist, denn welcher Staatsanwalt will schon eine Demonstration vom örtlichen Frauenhaus vor seinem Fenster haben.[33]
[4]Arne Hoffmann: „Sind Frauen die besseren Menschen? Plädoyer für einen selbstbewussten Mann.“, Schwarzkopf & Schwarzkopf 2001, ISBN 3-89602-382-9a) S. 157f. b) S. 160 c) S. 161
[5] Dieser Zirkelschluss gehört allerdings zum rhetorischen Repertoire des Feminismus: „Von allen Inhaftierten in Deutschland sind lediglich 5 Prozent Frauen, bei den rechtskräftig Verurteilten sind es 16 Prozent. Was die schweren oder ‚gemeingefährlichen‘ Verbrechen angeht, so betrifft das Rechtssystem also praktisch ausschließlich Männer. Man könnte es auch zugespitzt so sagen: Würde es nur Frauen geben, bräuchten wir keine Justiz.“, „Einige Gedanken zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit“ von Antje Schrupp
2.7.4. Gemindertes Strafmaß für Frauen
Die gesellschaftliche Festlegung des Mannes auf die Täter- und die Frau auf die Opferrolle, führt nicht nur dazu, dass männliche Opfer nicht ernst genommen werden, sondern auch zu einer Diskriminierung im umgekehrten Fall, nämlich was die Bestrafung von Täterinnen angeht. Sicherlich spielt hier zudem der Aspekt der Ritterlichkeit hinein, wonach man eben Frauen möglichst nichts tut – auch wenn es sich um Verbrecherinnen handelt. Stuttgarter Sozialwissenschaftler, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg mit allen vor den Jugendgerichten der Stadt verhandelten Fällen beschäftigt hatten, kamen zu einem eindeutigen Ergebnis: Frauen werden für ein und dasselbe Delikt deutlich gnädiger bestraft als Männer. Dieses Prinzip erstreckte sich über die gesamte Bandbreite des Strafgesetzbuchs vom Fahren ohne Führerschein bis zu Körperverletzung und Raub. Überdurchschnittlich häufig endeten die Hauptverhandlungen mit außergewöhnlich geringen Strafen oder gar der völligen Einstellung des Verfahrens. Auch bei nachweislich schweren Delikten kamen Frauen mit leichteren Strafen davon als die Männer. Das galt auch für mehrfach vorbestrafte Wiederholungstäterinnen. Als die Soziologen die Richter auf diese Ungleichbehandlung ansprachen, ernteten sie jedoch nur Verwunderung. Denen erschien es nämlich ganz selbstverständlich, Frauen vor Gericht weniger hart anzufassen, unter anderem mit dem Argument, diese besäßen weniger kriminelle Energie.
Strafrabatt für Sexualverbrecherinnen
WorldNetDaily berichtete von einer Highschool-Aushilfslehrerin aus Utah, die an einem 17jährigen Schüler Oralsex ausführte, und die dafür keinerlei Gefängnisstrafe wird absitzen müssen. Ein Mann wäre für dieselbe Straftat sehr wahrscheinlich ins Gefängnis gewandert. Der Richter bemerkte in seiner Urteilsbegründung:
Diese Besserbeurteilung von Frauen erstreckt sich allerdings nicht nur auf Richter, sondern auch auf Lehrer und andere Erzieher, Polizisten, Behördenvertreter, Firmenrepräsentanten, Sozialarbeiter und Geistliche. Nicht zuletzt sind es die eigenen Väter, die bei ihren Töchtern eher ein Auge, oder auch zwei, zudrücken und Jungen härter bestrafen als Mädchen.[4] Wenn Frauen aber seltender und weniger hart bestraft werden, treten sie natürlich auch nicht so stark in den Strafstatistiken in Erscheinung. Es ist also ein klassischer Zirkelschluss, wenn daraus eine geringere kriminelle Energie abgeleitet wird.[5]
Strafrabatt bei Kapitalverbrechen
In einem Beitrag über Kinder chinesischer Strafgefangener berichtete Phoenix von einer Mutter, die nach zehn Jahren aus dem Gefängnis entlassen wurde. Sie hatte ihren Ehemann ermordet. Über einen Vater hingegen hieß es, er sei zum Tode verurteilt, weil er seine Ehefrau ermordet hatte.[6] In Großbritannien muss eine 29-Jährige für sieben Jahre ins Gefängnis, weil sie versucht hatte, ihre kleine Tochter zu verkaufen. Ein 48jähriger Mann hingegen, der bei dem geplanten Verkauf des Kindes als Vermittler agierte, wurde zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt.[7] Die Frau erhält für die gleiche Tat „23 % zu wenig“.
In Belgien hatte der Kinderschänder Marc Dutroux Anfang 1995 und 1996 sechs Mädchen in seine Gewalt gebracht, vergewaltigt und elend zugrunde gehen lassen. Seine damalige Frau Michelle Martin, dreifache Mutter, war umfangreich an seinen Taten beteiligt und wurde wegen Gefangennahme der Mädchen verurteilt. Vor allem wurde ihr zur Last gelegt, dass sie zwei der Opfer in einem Kellerverlies verhungern ließ, während Dutroux wegen eines anderen Delikts in Untersuchungshaft saß. Sie versperrte eigenhändig die Tür, hinter der die beiden achtjährigen Mädchen qualvoll starben. Während der Mann Dutroux eine lebenslange Haftstrafe erhielt ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung, wurde die Frau Martin zu 30 Jahren Haft verurteilt, aber nach sechszehn Jahren vorzeitig entlassen.[8]
Das US-amerikanische Justizsystem verurteilte 87 Prozent der Männer, die wegen Mord an ihrer Frau angeklagt waren, aber nur 70 Prozent der Frauen, bei denen der Fall umgekehrt lag. Dieser Befund ist nicht verwunderlich, weil eine landesweite Umfrage des US-Justizministeriums gezeigt hat, dass 41 Prozent der Amerikaner es weniger schlimm finden, wenn eine Frau ihren Ehemann ermordet als umgekehrt. Bei Paaren, denen Kapitalverbrechen wie Mord oder Totschlag zur Last gelegt wurden, kamen 16 Prozent der Frauen mit Bewährung davon, aber nur 1,6 Prozent der Männer. Generell haben Frauen bei jedem Verbrechen in Verbindung mit Mord dreimal so oft lediglich eine Bewährungsstrafe zu befürchten wie Männer. Kommen sie schließlich doch ins Gefängnis, dann durchschnittlich für sechs Jahre im Vergleich zu 16,5 Jahren bei männlichen Tätern.[4] In Spanien dürfen Männer für Gewalt in der Ehe härter bestraft werden als Frauen. Nach einem Urteil des spanischen Verfassungsgerichts verstößt dieses Prinzip nicht gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung.[9] Auch in Großbritannien werden bei Ermordung des Ehepartners viermal so viele Frauen wie Männer freigesprochen, und die verurteilten Frauen kommen fünfmal so häufig wie Männer auf Bewährung davon. Trotz dieser Befunde wird von feministischen Kreisen hartnäckig das Gerücht verbreitet, dass „patriarchale“ Gerichte Frauen benachteiligen würden.[4] Feministischer Humor sagt dazu:
In Deutschland hat EMMA-Herausgeberin Alice Schwarzer öffentlich verkündet, dass sie mehrere Männer geohrfeigt habe, von denen sie wusste, dass sie nicht zurückschlagen würden. Sie hat auch die Selbstjustiz einer Frau bejubelt, die ihrem Mann im Schlaf den Penis abgeschnitten hatte. „Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr“, schrieb sie, „Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!“ [11] Sie bekam statt einer Strafanzeige wegen Gewaltverherrlichung zweimal das Bundesverdienstkreuz verliehen und darf regelmäßig in Talkshows auftreten.
Feministisches Rechtsverständnis
Dass diese Verirrungen im Rechtsgefühl keine Ausnahme sind, zeigt folgender Fall aus England: In London hat die Inderin Kiranjit Ahluwalia ihren Mann nach jahrelanger häuslicher Gewalt im Schlaf mit Napalm überschüttet und angezündet. Eine Frauenorganisation half ihr dabei, sich als Ikone gegen häusliche Gewalt zu stilisieren. Die lebenslange Haftstrafe wurde 1992 aufgehoben und die Frau des Premierministers Blair überreichte ihr 2001 einen Preis bei der ersten Preisverleihung für asiatische Frauen.[12] Es ist indes unvorstellbar, dass ein Mann mit 3 Jahren und 5 Monaten Haft für einen vergleichbaren Mord an eine Frau davonkommt. Ein von langer Hand geplanter (Napalmherstellung) und heimtückischer (im Schlaf angezündet) Mord kann als „Akt der Selbstverteidigung“ durchgehen, wenn die Täterin eine Frau und das Opfer ein Mann ist. Im vorstehenden Beispiel wird die Mörderin sogar noch zum Vorbild für den „Kampf asiatischer Frauen gegen häusliche Gewalt“ erhoben, das „andere dazu zu ermutigt, nicht länger zu schweigen“.
In Sittensen (bei Hamburg) hatte die Freundin einer jungen Frau ein Verhältnis mit einem wohlhabenden Rentner. Sie war mehrfach in seinem Haus zu Besuch. Dabei machte sie Fotos und durchstöberte Kontoauszüge. Sie hatte auch die Idee zu dem Überfall und führte die jugendlichen Räuber zu dem Grundstück. Einen der Räuber erschoss der alte Mann, der zudem gehbehindert ist, in Notwehr. Die anderen vier wurden wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die 21 Jahre alte Anstifterin hingegen erhielt nur eine Bewährungsstrafe. „Moralisch ursächlich für den Tod ist nicht der Nebenkläger, sondern die männlichen Angeklagten“, betonte der Richter.[13]
Wer davon ausgeht, in einem Rechtsstaat zu leben, der nach dem Gleichheitsprinzip sowohl für Männer als auch für Frauen gilt, ist über diese Rechtspraxis möglicherweise verwundert. Nadine Lantzsch ist die Erklärung zu verdanken, dass das „Rechtsstaatlichkeitsprinzip von weißen europäischen Männern in mächtigen Positionen erfunden“ wurde. Antje Schrupp klärt darüber auf, dass es eine „Unvereinbarkeit zwischen Frauen und dem Prinzip des Rechtsstaats“ gibt.[14]
Für die „Lebenspraxis von Frauen“ soll die „Männerjustiz“ nicht zuständig sein, weshalb Antje Schrupp ein „Bekenntnis zum Rechtsstaat“ ablehnt. Unverblümter kann man kaum ausdrücken, dass nach feministischem Rechtsverständnis die Strafgerichtsbarkeit ausschließlich dafür da ist, Männer zu verurteilen.[16]
Unter diesem Gedankenhorizont liest sich das Strafgesetzbuch ganz anders:
§ 26 StGB
Anstiftung
Da steht ganz klar „Anstifter“ und nicht Anstifterin. Damit erklärt sich dann auch, warum die 21 Jahre alte Anstifterin in dem oben vorgestellten Beispiel nur eine Bewährungsstrafe erhielt: Frauen werden vom § 26 StGB gar nicht angesprochen.
Frauen und Unterhaltspflichtverletzung
Die Verzerrungen, die sich bei der Leistung von Unterhaltszahlungen ergeben, können vor diesem Hintergrund nicht überraschen. öffentlich werden dabei Frauen nur als berechtigte Empfängerinnen von Unterhalt dargestellt, während Männer als Rabenväter diffamiert werden, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkämen. Tatsächlich leisten nach Angaben des Kinderschutzbund etwa 9 von 10 unterhaltspflichtigen Männern Unterhalt, aber von 10 unterhaltspflichtigen Frauen leisten nur 4 Unterhalt.[18] Zu der Frage, wie diese Tatsache rechtstatsächlich behandelt wird, berichtet Brigitte Zypries, dass am 31. März 2008 in Deutschland zwei Frauen und 273 Männer wegen Verletzung der Unterhaltspflicht eine Freiheitsstrafe verbüßen.[19]
Frauen und Kindstötung
Mordende Mütter werden von der Justiz mit Samthandschuhen angefasst und zu lächerlichen Bewährungsstrafen verurteilt. Wegen der Tötung ihres Neugeborenen ist eine zur Tatzeit 17 Jahre alte Frau aus Lüneburg zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die junge Frau, die ihren Säugling im Januar 2008 in ihrer Wohnung erstickt hatte, begründete ihre Tat damit, sie sei „mit der Situation überfordert“ gewesen.
Es ist die Frage aufzuwerfen, wie wohl ein männlicher Mörder für die gleiche Tat bestraft worden wäre. Tatsächlich gibt es sogar einen Extraparagraphen in Österreich (§ 79 StGB [20]), in dem ausdrücklich geregelt ist, dass Frauen besonders milde zu bestrafen sind, wenn sie ihr (nichteheliches) Kind töten – natürlich wegen der „psychischen Zwangslage der Mutter“. In Deutschland wurde der Paragraph mit der privilegierten Tötung des nichtehelichen Kindes durch die Mutter 1998 aufgehoben. (§ 217 StGB [21]) Das ändert nichts daran, dass es keine entsprechenden Sonderparagraphen für Väter gab oder gibt. Man bekommt eine Vorstellung davon, weshalb mehr Männer als Frauen in den Haftanstalten einsitzen.[22]
Die nächsten Beispiele handeln von dem Strafmaß bei Tötung von jeweils zwei Kindern. Eine Studentin nahm ihren Zwillingen das Leben, weil sie sich mutmaßlich ihre Lebensplanung nicht durch die Kinder habe verderben wollen. Auch die Richter wollten der Täterin nicht „jede Zukunftschance verbauen“. Das Urteil lautet auf „Totschlag in einem minderschweren Fall“, das Strafmaß beträgt drei Jahre und zwei Monate. Da die siebenmonatige Untersuchungshaft angerechnet wird, kann die Kindsmörderin die restliche Freiheitsstrafe im offenen Vollzug verbüßen.[23]
In einem anderen Fall wurden ein knapp zweijähriger Sohn und eine fünfjährige Stieftochter im Schlaf erstochen. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung wegen Totschlags mit der Begründung teilweise auf, dass die Tötung eines schlafenden Kindes heimtückisch und damit Mord statt Totschlag sein kann.
Wie kommt es zu diesen extrem gegensätzlichen Urteilen? Die Lösung des Rätsels ist einfach: natürlich war es in diesem Fall der Vater und nicht die Mutter. Die Mutter hätte sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, denn eine gesunde Mutter tötet schließlich ihre Kinder nicht.
Der Vater wurde vom Mühlhäuser Landgericht wegen zweifachen Totschlags zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Gegen den Richterspruch hatten die Ehefrau des Angeklagten und ein überlebendes Kind Revision eingelegt.[24]
Ein Déjà-vu-Erlebnis, denn auch bei den Beispielen mit der „gesteigerten Erwerbsobliegenheit“ fallen die Urteile je nach Geschlecht des/der Angeklagten sehr unterschiedlich aus.
Richter Josef Bauer vom Landgericht Chemnitz erkannte sehr wohl, dass eine 19jährige Mutter ihr Baby aus egoistischen Motiven hinterhältig ermordet hat. Trotzdem äußerte er bei der Urteilsbegründung die Meinung, dass die Babymörderin „in dem Sinn keine Kriminelle“ sei.[25]
In der Schweiz hat eine Italienerin ihren Ehemann erschlagen, mimt danach auf Opfer und kommt damit durch. Gemäß Anlageschrift schlug sie den 38jährigen Schweizer mindestens zehnmal mit dem Bügeleisen auf den Kopf. Das Gericht, bestehend aus drei Frauen, sorgte zusammen mit der Staatsanwältin und der Verteidigerin dafür, dass die Totschlägerin keinen Tag hinter Gitter muss. Der Urteilsspruch lautet auf zweiundzwanzig Monate mit Bewährung.[26]
HIV und ungeschützter Sex
Ein HIV-infizierter Mann schlief ohne Kondom mit seinen Freundinnen. Die „Opfer“ hatten sich nicht mit dem Erreger der Immunschwächekrankheit AIDS angesteckt. Der 41-Jährige wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs zu acht Jahren Haft verurteilt.[27]
Die Sängerin Nadja Benaissa ist mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ für die HIV-Infektion ihres Exfreundes verantwortlich. Beide hätten einen sehr seltenen Virus-Typ, der erstmals in Westafrika nachgewiesen worden sei. Auch der Subtyp des AIDS-Erregers stimme bei der Angeklagten und dem 34jährigen Künstlerbetreuer überein. Dieser hatte 2007 von seiner Infektion erfahren und Benaissa 2008 angezeigt und damit das Verfahren ins Rollen gebracht. Außerdem hatte sie mit zwei weiteren Männern ungeschützt Sex und ihnen ihre Infektion verschwiegen. Das Amtsgericht Darmstadt kam zu der Überzeugung, dass sie das männliche Opfer „bewusst und fahrlässig“ mit dem Virus ansteckte.
Die HIV-infizierte Frau, die nachweislich ihren Sexpartner mit AIDS infiziert hat, kommt um eine Gefängnisstrafe herum. Sie muss lediglich 300 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Aids-Hilfe-Einrichtung leisten. Das Urteil legt der Sängerin auf, sich umgehend einer psychologischen Behandlung „zur Aufarbeitung ihrer Vergangenheit“ zu unterziehen. Während der Urteilsbegründung begann die 28-Jährige zu weinen.[28]
Haftaufschub für Frauen
In Samara muss eine vierfache Mutter ihre dreijährige Haftstrafe wegen Betrugs erst in zwölf Jahren antreten. In Irkutsk hat ein Gericht die Tochter eines hochrangigen Beamten zu drei Jahren Haft verurteilt und die Verbüßung der Strafe wegen eines neugeborenen Kindes bis 2024, also bis zum 14. Geburtstag des Kindes, ausgesetzt.[29]
Wenn eine Frau mal nicht an einer Anklage vorbeikommt, das Verfahren gegen sie nicht eingestellt wird, die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird oder Haftaufschub gewährt wird, dann gibt es immer noch einen besonderen Frauen-Knast.
Besserstellung von Frauen vor Gericht
Das renommierte juristische Magazin „Los Angeles Daily Journal“ veröffentlichte am 1. August 2001 einen Artikel des Rechtsanwaltes Marc Angelucci, in dem dieser anhand verschiedener Studien zusammenstellt, welchen Einfluss die Geschlechtszugehörigkeit auf das Urteil in einem Gerichtsprozess hat. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das Geschlecht im Justizsystem eine weit diskriminierende Rolle spielt als etwa die Rasse:
Richter in Spanien dürfen Männer für Häusliche Gewalt härter bestrafen als Frauen. Nach dem spanischen Gesetz können Männer bei gewaltsamen Angriffen auf ihre Ehefrau oder Partnerin mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Wenn dagegen eine Frau die Angreiferin ist, beträgt die Höchststrafe nur drei Jahre. Das Verfassungsgericht billigte diese ungleiche Regelung, weil die Gewalttaten von Männern schlimmere Folgen hätten. Männergewalt in einer Partnerschaft gehe immer mit dem „machismo“ einher, betonten die Richter. Sie sei der Ausdruck einer Dominanz des Mannes über die Frau und besonders verwerflich, weil die Frau sich in einer schwächeren Position befinde. Der Gesetzgeber habe diesen Artikel eingeführt, um solche Art der Gewalt zu bekämpfen.[9]
Bei Frauen wird weniger häufig Anklage erhoben und häufiger Verfahren eingestellt
Warum eine Mutter, die bei einem Familiendrama ihre Kinder erstach, dennoch auf freiem Fuß blieb.
Die Mutter, die ihre beiden Kinder kurz vor Weihnachten 2003 in Geesthacht erstochen hat, wurde nicht bestraft. Das Verfahren wegen Totschlags wurde von der Lübecker Staatsanwaltschaft eingestellt. Der Oberstaatsanwalt befand, dass die Rechtslage nicht zulasse, dass diese Frau ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Klinik komme.
Die 32-Jährige hatte am 10. Dezember 2003 in der Wohnung ihrer Mutter ein Blutbad angerichtet. Mit einem Tranchiermesser metzelte sie ihre Tochter (15 Monate) und ihren Sohn (sechs Jahre) nieder. Danach rammte sie sich selbst mehrfach das Messer in die Brust. Die Frau überlebte und lag mehrere Tage im Koma.
Die Frau, die mit Mann und Kindern bei Lübeck lebte, war nach einem Ehekrach zu ihrer Mutter geflüchtet. Grund des Streits war das ständige Misstrauen der Frau. Die Eifersucht hatte nach Einschätzung von Gutachtern „krankhafte Züge“. Psychologen hielten es für möglich, dass die Frau im Rachewahn zum Messer griff, um ihren Mann bis an sein Lebensende zu bestrafen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass bei der Frau zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung vorlag. Das Strafgesetzbuch lässt der Staatsanwaltschaft hier keine Wahl: „Ohne Schuld handelt, wer … wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung … unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ In solchen Fällen sei ein Täter „schuldunfähig“, muss also weder Strafprozess noch Gefängnis fürchten. So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.
Einen solchen „Wegschluss“ hatte die Staatsanwaltschaft verworfen, weil die wichtigste Voraussetzung dafür fehle: Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr. Damit war der Fall für die Staatsanwaltschaft abgeschlossen.[31]
In dem vorstehenden Fall wurde so ziemlich alles aufgeboten, um die Frau vor Anklage, Strafe, Gefängnisstrafe oder Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zu schützen. Eine gängige Begründung ist, die Mutter sei doch schon genug gestraft durch den Verlust ihrer Kinder.
An diesem Beispiel wird verschiedenes deutlich:
Die Funktionsweise der HelferInnenindustrie, die so bereitwillig sich schützend vor die Mutter stellt und aus einer Tätern de facto ein Opfer macht, ist kritisch zu hinterfragen.
Wenn eine Frau ihre beiden Kinder ersticht, wie kommt dann ein Gutachter, der die Frau zum Tatzeitpunkt gar nicht kennengelernt hat, dazu zu behauptet, die Frau hätte „zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung“ gehabt? Woher will der Gutachter das wissen, wenn er zum Tatzeitpunkt gar nicht zugegen war? Das Gutachten dürfte schwerlich nach wissenschaftlich belastbaren Kriterien erstellt worden sein. Es hat eher den Anschein, dass die ideologische Überzeugung von der naturguten Mutter, die ihren Kindern nie etwas antun würde, maßgeblich geprägt. Wie wäre wohl das Gutachten ausgefallen, wenn dem Gutachter das Geschlecht der Täterin verschwiegen oder als der Vater als Täter angeben worden wäre. Es sieht ganz so aus, als wäre das Geschlecht der Täterin von größerer Bedeutung als die objektiven Gesamtumstände.
Die Gutachtermeinung „Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit.“ und „Es gibt keine Wiederholungsgefahr.“ ist wirklich absurd. Eine Frau, die ihre beiden Kinder absticht und die ihre Persönlichkeitsstruktur beibehält, ist immer in Gefahr der Wiederholungstat. Bekanntlich geht das bei einer Frau recht leicht, sie muss nur schwanger werden und dann das nächste Kind abstechen. Was sind das für Gutachter, die einen solch einfachen Zusammenhang nicht erkennen können oder wollen? Davon, dass die Mutter gleich nach der Tat sterilisiert worden und so eine Wiederholungsgefahr an den eigenen Kindern ausgeschlossen sei, war aus den Berichten nicht zu entnehmen.
Jeder andere, der weniger Tötungsabsicht als diese Mutter hatte, würde des Mordes angeklagt oder zumindest wegen fahrlässiger Tötung:
Wenn sogar „zwei Architekten und zwei Bauingenieure“ angeklagt werden können, die im Gegensatz zu der Mutter mit Sicherheit nicht die Absicht hatten, andere Menschen zu töten, dann fragt man sich, warum das nicht auch bei der tötenden Mutter der Fall ist. Wenigstens eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung wäre zu erheben, hat es doch die Mutter mit Sicherheit unterlassen, sich rechtzeitig professionelle Hilfe bei der Bewältigung ihrer Lebensprobleme zu holen, durch die der Tötung der zwei Kinder hätte verhindert werden können.
Aber das hieße ja, eine Frau als verantwortlich anzusehen und gerade das ist gesellschaftlich bis hin in die männlich dominierten Staatsanwaltschaften noch lange keine Selbstverständlichkeit. Dort geht man häufig noch immer unausgesprochen davon aus, dass Frauen eigentlich doch nicht so recht bei Verstand wären, von daher wären sie – so wie Kinder – logischerweise auch nicht strafmündig.
Vielleicht hat man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft auch gedacht, die Mutter wäre schon genug damit gestraft, dass sie ihre eigenen Kinder abgestochen hat. Wenn dem so wäre, müsste man nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz auch tötende Väter nach vollzogener Tat in die Freiheit entlassen. Uns ist aber kein einziger Fall bekannt, wo dies einmal geschehen ist, denn welcher Staatsanwalt will schon eine Demonstration vom örtlichen Frauenhaus vor seinem Fenster haben.[33]
vgl. auch Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt., Hamburger Abendblatt am 3. September 2004
Michael Klonovsky: Gesellschaft: Das geschwächte Geschlecht, Focus am 4. Oktober 2008, Seite 126f.,
Gesellschaft: Das geschwächte Geschlecht, Gesellschaft: Das geschwächte Geschlecht
Unterhalt-Zahlungsmoral
Antifeminismus-Blog: Kindesmörderin kommt davon – wie üblich