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für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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2.7.4. Gemindertes Strafmaß für Frauen

„Ich bin in Straf­verfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierig­keiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines ‚Frauen­rabatts’ erkannt. […] Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben. […] Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken.“ (Ulrich Vultejus [1])

„Judges have been told to treat female criminals more leniently than men when deciding sentences.
New guidelines declare that women suffer disadvantages and courts should ‚bear these matters in mind‘. The rules say women criminals often have poor mental health or are poorly educated, have not committed violence and have children to look after.“
(Daily Mail [2])


Die gesellschaftliche Festlegung des Mannes auf die Täter- und die Frau auf die Opferrolle, führt nicht nur dazu, dass männliche Opfer nicht ernst genommen werden, sondern auch zu einer Diskriminierung im umgekehrten Fall, nämlich was die Bestrafung von Täterinnen angeht. Sicherlich spielt hier zudem der Aspekt der Ritter­lichkeit hinein, wonach man eben Frauen möglichst nichts tut – auch wenn es sich um Verbrecherinnen handelt. Stuttgarter Sozial­wissen­schaftler, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg mit allen vor den Jugend­gerichten der Stadt verhandelten Fällen beschäftigt hatten, kamen zu einem eindeutigen Ergebnis: Frauen werden für ein und dasselbe Delikt deutlich gnädiger bestraft als Männer. Dieses Prinzip erstreckte sich über die gesamte Bandbreite des Straf­gesetz­buchs vom Fahren ohne Führer­schein bis zu Körper­verletzung und Raub. Über­durch­schnittlich häufig endeten die Haupt­ver­handlungen mit außergewöhnlich geringen Strafen oder gar der völligen Einstellung des Verfahrens. Auch bei nachweislich schweren Delikten kamen Frauen mit leichteren Strafen davon als die Männer. Das galt auch für mehrfach vorbestrafte Wieder­holungs­täterinnen. Als die Soziologen die Richter auf diese Ungleich­behand­lung ansprachen, ernteten sie jedoch nur Verwunderung. Denen erschien es nämlich ganz selbst­ver­ständ­lich, Frauen vor Gericht weniger hart anzufassen, unter anderem mit dem Argument, diese besäßen weniger kriminelle Energie.

„Der Opferstatus sichert auch kriminellen Frauen Schutz und Strafrabatte.“

zurückStrafrabatt für Sexualverbrecherinnen

WorldNetDaily berichtete von einer Highschool-Aushilfs­lehrerin aus Utah, die an einem 17jährigen Schüler Oralsex ausführte, und die dafür keinerlei Gefängnis­strafe wird absitzen müssen. Ein Mann wäre für dieselbe Straftat sehr wahrscheinlich ins Gefängnis gewandert. Der Richter bemerkte in seiner Urteils­begründung:

„Wenn dies ein 29jähriger Mann wäre und eine 17jährige Frau, wäre ich dazu geneigt eine Gefängnis­strafe zu verhängen.“ [3]

Diese Besser­beurteilung von Frauen erstreckt sich allerdings nicht nur auf Richter, sondern auch auf Lehrer und andere Erzieher, Polizisten, Behördenvertreter, Firmen­repräsentanten, Sozial­arbeiter und Geistliche. Nicht zuletzt sind es die eigenen Väter, die bei ihren Töchtern eher ein Auge, oder auch zwei, zudrücken und Jungen härter bestrafen als Mädchen.[4] Wenn Frauen aber seltender und weniger hart bestraft werden, treten sie natürlich auch nicht so stark in den Straf­statistiken in Erscheinung. Es ist also ein klassischer Zirkel­schluss, wenn daraus eine geringere kriminelle Energie abgeleitet wird.[5]

zurückStrafrabatt bei Kapitalverbrechen

In einem Beitrag über Kinder chinesischer Strafgefangener berichtete Phoenix von einer Mutter, die nach zehn Jahren aus dem Gefängnis entlassen wurde. Sie hatte ihren Ehemann ermordet. Über einen Vater hingegen hieß es, er sei zum Tode verurteilt, weil er seine Ehefrau ermordet hatte.[6] In Großbritannien muss eine 29-Jährige für sieben Jahre ins Gefängnis, weil sie versucht hatte, ihre kleine Tochter zu verkaufen. Ein 48jähriger Mann hingegen, der bei dem geplanten Verkauf des Kindes als Vermittler agierte, wurde zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt.[7] Die Frau erhält für die gleiche Tat „23 % zu wenig“.

In Belgien hatte der Kinderschänder Marc Dutroux Anfang 1995 und 1996 sechs Mädchen in seine Gewalt gebracht, vergewaltigt und elend zugrunde gehen lassen. Seine damalige Frau Michelle Martin, dreifache Mutter, war umfangreich an seinen Taten beteiligt und wurde wegen Gefangennahme der Mädchen verurteilt. Vor allem wurde ihr zur Last gelegt, dass sie zwei der Opfer in einem Kellerverlies verhungern ließ, während Dutroux wegen eines anderen Delikts in Unter­suchungs­haft saß. Sie versperrte eigenhändig die Tür, hinter der die beiden achtjährigen Mädchen qualvoll starben. Während der Mann Dutroux eine lebenslange Haftstrafe erhielt ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung, wurde die Frau Martin zu 30 Jahren Haft verurteilt, aber nach sechszehn Jahren vorzeitig entlassen.[8]

Das US-amerikanische Justizsystem verurteilte 87 Prozent der Männer, die wegen Mord an ihrer Frau angeklagt waren, aber nur 70 Prozent der Frauen, bei denen der Fall umgekehrt lag. Dieser Befund ist nicht verwunderlich, weil eine landesweite Umfrage des US-Justiz­ministeriums gezeigt hat, dass 41 Prozent der Amerikaner es weniger schlimm finden, wenn eine Frau ihren Ehemann ermordet als umgekehrt. Bei Paaren, denen Kapital­verbrechen wie Mord oder Totschlag zur Last gelegt wurden, kamen 16 Prozent der Frauen mit Bewährung davon, aber nur 1,6 Prozent der Männer. Generell haben Frauen bei jedem Verbrechen in Verbindung mit Mord dreimal so oft lediglich eine Bewährungs­strafe zu befürchten wie Männer. Kommen sie schließlich doch ins Gefängnis, dann durch­schnittlich für sechs Jahre im Vergleich zu 16,5 Jahren bei männlichen Tätern.[4] In Spanien dürfen Männer für Gewalt in der Ehe härter bestraft werden als Frauen. Nach einem Urteil des spanischen Verfassungs­gerichts verstößt dieses Prinzip nicht gegen den Grundsatz der Gleich­berechtigung.[9] Auch in Großbritannien werden bei Ermordung des Ehepartners viermal so viele Frauen wie Männer freigesprochen, und die verurteilten Frauen kommen fünfmal so häufig wie Männer auf Bewährung davon. Trotz dieser Befunde wird von feministischen Kreisen hartnäckig das Gerücht verbreitet, dass „patriarchale“ Gerichte Frauen benachteiligen würden.[4] Feministischer Humor sagt dazu:

„Was ist ein Mann im Knast? Artgerechte Haltung!“ [10]

In Deutschland hat EMMA-Herausgeberin Alice Schwarzer öffentlich verkündet, dass sie mehrere Männer geohrfeigt habe, von denen sie wusste, dass sie nicht zurückschlagen würden. Sie hat auch die Selbstjustiz einer Frau bejubelt, die ihrem Mann im Schlaf den Penis abgeschnitten hatte. „Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr“, schrieb sie, „Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!“ [11] Sie bekam statt einer Strafanzeige wegen Gewalt­verherr­lichung zweimal das Bundes­verdienst­kreuz verliehen und darf regelmäßig in Talkshows auftreten.

„Männliche Schutzreflexe und feministisches Rechts­verständnis schaffen ein Sonderrecht für Frauen.“

zurückFeministisches Rechtsverständnis

Dass diese Verirrungen im Rechts­gefühl keine Ausnahme sind, zeigt folgender Fall aus England: In London hat die Inderin Kiranjit Ahluwalia ihren Mann nach jahrelanger häuslicher Gewalt im Schlaf mit Napalm überschüttet und angezündet. Eine Frauen­organisation half ihr dabei, sich als Ikone gegen häusliche Gewalt zu stilisieren. Die lebenslange Haftstrafe wurde 1992 aufgehoben und die Frau des Premier­ministers Blair überreichte ihr 2001 einen Preis bei der ersten Preisverleihung für asiatische Frauen.[12] Es ist indes unvorstellbar, dass ein Mann mit 3 Jahren und 5 Monaten Haft für einen vergleichbaren Mord an eine Frau davonkommt. Ein von langer Hand geplanter (Napalm­herstellung) und heimtückischer (im Schlaf angezündet) Mord kann als „Akt der Selbst­verteidigung“ durchgehen, wenn die Täterin eine Frau und das Opfer ein Mann ist. Im vorstehenden Beispiel wird die Mörderin sogar noch zum Vorbild für den „Kampf asiatischer Frauen gegen häusliche Gewalt“ erhoben, das „andere dazu zu ermutigt, nicht länger zu schweigen“.

In Sittensen (bei Hamburg) hatte die Freundin einer jungen Frau ein Verhältnis mit einem wohlhabenden Rentner. Sie war mehrfach in seinem Haus zu Besuch. Dabei machte sie Fotos und durchstöberte Konto­auszüge. Sie hatte auch die Idee zu dem Überfall und führte die jugendlichen Räuber zu dem Grundstück. Einen der Räuber erschoss der alte Mann, der zudem gehbehindert ist, in Notwehr. Die anderen vier wurden wegen räuberischer Erpressung und Körper­verletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die 21 Jahre alte Anstifterin hingegen erhielt nur eine Bewährungs­strafe. „Moralisch ursächlich für den Tod ist nicht der Nebenkläger, sondern die männlichen Angeklagten“, betonte der Richter.[13]

Frauen lassen Straftaten von Männern begehen und sind „moralisch nicht verantwortlich“.

Wer davon ausgeht, in einem Rechtsstaat zu leben, der nach dem Gleich­heits­prinzip sowohl für Männer als auch für Frauen gilt, ist über diese Rechtspraxis möglicherweise verwundert. Nadine Lantzsch ist die Erklärung zu verdanken, dass das „Rechts­staat­lich­keits­prinzip von weißen europäischen Männern in mächtigen Positionen erfunden“ wurde. Antje Schrupp klärt darüber auf, dass es eine „Unver­ein­barkeit zwischen Frauen und dem Prinzip des Rechtsstaats“ gibt.[14]

„Ganz objektiv ist das Prinzip der Rechts­staat­lichkeit eines, das vor allem dazu erfunden wurde, um Konflikte unter Männern zu regeln. […] Würde es nur Frauen geben, bräuchten wir keine Justiz.“ [15]

Für die „Lebenspraxis von Frauen“ soll die „Männerjustiz“ nicht zuständig sein, weshalb Antje Schrupp ein „Bekenntnis zum Rechtsstaat“ ablehnt. Unverblümter kann man kaum ausdrücken, dass nach feministischem Rechts­verständnis die Straf­gerichts­bar­keit ausschließlich dafür da ist, Männer zu verurteilen.[16]

Unter diesem Gedanken­horizont liest sich das Straf­gesetz­buch ganz anders:

§ 26 StGB
Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat. [17]

Da steht ganz klar „Anstifter“ und nicht Anstifterin. Damit erklärt sich dann auch, warum die 21 Jahre alte Anstifterin in dem oben vorgestellten Beispiel nur eine Bewährungs­strafe erhielt: Frauen werden vom § 26 StGB gar nicht angesprochen.

zurückFrauen und Unterhaltspflichtverletzung

Die Verzerrungen, die sich bei der Leistung von Unter­halts­zahlungen ergeben, können vor diesem Hintergrund nicht überraschen. öffentlich werden dabei Frauen nur als berechtigte Empfängerinnen von Unterhalt dargestellt, während Männer als Raben­väter diffamiert werden, die ihrer Unter­halts­pflicht nicht nachkämen. Tatsächlich leisten nach Angaben des Kinder­schutz­bund etwa 9 von 10 unterhalts­pflichtigen Männern Unterhalt, aber von 10 unterhalts­pflichtigen Frauen leisten nur 4 Unterhalt.[18] Zu der Frage, wie diese Tatsache rechts­tatsächlich behandelt wird, berichtet Brigitte Zypries, dass am 31. März 2008 in Deutschland zwei Frauen und 273 Männer wegen Verletzung der Unter­halts­pflicht eine Freiheitsstrafe verbüßen.[19]

zurückFrauen und Kindstötung

Mordende Mütter werden von der Justiz mit Samt­hand­schuhen angefasst und zu lächerlichen Bewährungs­strafen verurteilt. Wegen der Tötung ihres Neugeborenen ist eine zur Tatzeit 17 Jahre alte Frau aus Lüneburg zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die junge Frau, die ihren Säugling im Januar 2008 in ihrer Wohnung erstickt hatte, begründete ihre Tat damit, sie sei „mit der Situation überfordert“ gewesen.

Es ist die Frage aufzuwerfen, wie wohl ein männlicher Mörder für die gleiche Tat bestraft worden wäre. Tatsächlich gibt es sogar einen Extra­para­graphen in Österreich (§ 79 StGB [20]), in dem ausdrücklich geregelt ist, dass Frauen besonders milde zu bestrafen sind, wenn sie ihr (nicht­eheliches) Kind töten – natürlich wegen der „psychischen Zwangslage der Mutter“. In Deutschland wurde der Paragraph mit der privilegierten Tötung des nicht­ehelichen Kindes durch die Mutter 1998 aufgehoben. (§ 217 StGB [21]) Das ändert nichts daran, dass es keine entsprechenden Sonder­para­graphen für Väter gab oder gibt. Man bekommt eine Vorstellung davon, weshalb mehr Männer als Frauen in den Haftanstalten einsitzen.[22]

Die nächsten Beispiele handeln von dem Strafmaß bei Tötung von jeweils zwei Kindern. Eine Studentin nahm ihren Zwillingen das Leben, weil sie sich mutmaßlich ihre Lebens­planung nicht durch die Kinder habe verderben wollen. Auch die Richter wollten der Täterin nicht „jede Zukunfts­chance verbauen“. Das Urteil lautet auf „Totschlag in einem minder­schweren Fall“, das Strafmaß beträgt drei Jahre und zwei Monate. Da die sieben­monatige Unter­suchungs­haft angerechnet wird, kann die Kinds­mörderin die restliche Freiheits­strafe im offenen Vollzug verbüßen.[23]

In einem anderen Fall wurden ein knapp zweijähriger Sohn und eine fünfjährige Stieftochter im Schlaf erstochen. Der Bundes­gerichts­hof hob die Verurteilung wegen Totschlags mit der Begründung teilweise auf, dass die Tötung eines schlafenden Kindes heimtückisch und damit Mord statt Totschlag sein kann.
Wie kommt es zu diesen extrem gegensätzlichen Urteilen? Die Lösung des Rätsels ist einfach: natürlich war es in diesem Fall der Vater und nicht die Mutter. Die Mutter hätte sich in einem psychischen Ausnahme­zustand befunden, denn eine gesunde Mutter tötet schließlich ihre Kinder nicht.
Der Vater wurde vom Mühlhäuser Landgericht wegen zweifachen Totschlags zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Gegen den Richter­spruch hatten die Ehefrau des Angeklagten und ein überlebendes Kind Revision eingelegt.[24]
Ein Déjà-vu-Erlebnis, denn auch bei den Beispielen mit der „gesteigerten Erwerbs­obliegenheit“ fallen die Urteile je nach Geschlecht des/der Angeklagten sehr unterschiedlich aus.

Richter Josef Bauer vom Landgericht Chemnitz erkannte sehr wohl, dass eine 19jährige Mutter ihr Baby aus egoistischen Motiven hinterhältig ermordet hat. Trotzdem äußerte er bei der Urteils­begründung die Meinung, dass die Baby­mörderin „in dem Sinn keine Kriminelle“ sei.[25]

In der Schweiz hat eine Italienerin ihren Ehemann erschlagen, mimt danach auf Opfer und kommt damit durch. Gemäß Anlageschrift schlug sie den 38jährigen Schweizer mindestens zehnmal mit dem Bügel­eisen auf den Kopf. Das Gericht, bestehend aus drei Frauen, sorgte zusammen mit der Staats­anwältin und der Verteidigerin dafür, dass die Totschlägerin keinen Tag hinter Gitter muss. Der Urteils­spruch lautet auf zwei­und­zwanzig Monate mit Bewährung.[26]

zurückHIV und ungeschützter Sex

Ein HIV-infizierter Mann schlief ohne Kondom mit seinen Freundinnen. Die „Opfer“ hatten sich nicht mit dem Erreger der Immun­schwäche­krankheit AIDS angesteckt. Der 41-Jährige wurde wegen versuchter gefährlicher Körper­verletzung und sexuellen Missbrauchs zu acht Jahren Haft verurteilt.[27]

Die Sängerin Nadja Benaissa ist mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ für die HIV-Infektion ihres Exfreundes verantwortlich. Beide hätten einen sehr seltenen Virus-Typ, der erstmals in Westafrika nachgewiesen worden sei. Auch der Subtyp des AIDS-Erregers stimme bei der Angeklagten und dem 34jährigen Künstler­betreuer überein. Dieser hatte 2007 von seiner Infektion erfahren und Benaissa 2008 angezeigt und damit das Verfahren ins Rollen gebracht. Außerdem hatte sie mit zwei weiteren Männern ungeschützt Sex und ihnen ihre Infektion verschwiegen. Das Amtsgericht Darmstadt kam zu der Überzeugung, dass sie das männliche Opfer „bewusst und fahrlässig“ mit dem Virus ansteckte.

Die HIV-infizierte Frau, die nachweislich ihren Sexpartner mit AIDS infiziert hat, kommt um eine Gefängnis­strafe herum. Sie muss lediglich 300 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Aids-Hilfe-Einrichtung leisten. Das Urteil legt der Sängerin auf, sich umgehend einer psycho­logischen Behandlung „zur Aufarbeitung ihrer Vergangenheit“ zu unterziehen. Während der Urteils­begründung begann die 28-Jährige zu weinen.[28]

zurückHaftaufschub für Frauen

In Samara muss eine vierfache Mutter ihre dreijährige Haftstrafe wegen Betrugs erst in zwölf Jahren antreten. In Irkutsk hat ein Gericht die Tochter eines hochrangigen Beamten zu drei Jahren Haft verurteilt und die Verbüßung der Strafe wegen eines neugeborenen Kindes bis 2024, also bis zum 14. Geburtstag des Kindes, ausgesetzt.[29]

Wenn eine Frau mal nicht an einer Anklage vorbeikommt, das Verfahren gegen sie nicht eingestellt wird, die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird oder Haftaufschub gewährt wird, dann gibt es immer noch einen besonderen Frauen-Knast.

zurückBesserstellung von Frauen vor Gericht

Das renommierte juristische Magazin „Los Angeles Daily Journal“ veröffentlichte am 1. August 2001 einen Artikel des Rechts­anwaltes Marc Angelucci, in dem dieser anhand verschiedener Studien zusammenstellt, welchen Einfluss die Geschlechts­zugehörigkeit auf das Urteil in einem Gerichts­prozess hat. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das Geschlecht im Justiz­system eine weit diskriminierende Rolle spielt als etwa die Rasse:

  1. Wenn bei einem Mord der Täter männlich statt weiblich ist, steigt für ihn die Wahr­schein­lich­keit der Todesstrafe um mehr als das Zwanzigfache.
  2. Bei exakt demselben Verbrechen steigert eine männliche Täterschaft die Wahrscheinlichkeit auf eine Haftstrafe um 165 Prozent. Wenn ein Schwarzer der Täter ist, steigert das die Wahr­schein­lich­keit einer Haftstrafe um 19 Prozent.
  3. Ist das Mordopfer weiblich, verlängert das die Haftzeit des Täters um 40,6 Prozent. Ist das Opfer weiß statt schwarz, verlängert das die Haftzeit des Täters um 26,8 Prozent.
  4. Die lange Zeit vertretene feministische Theorie, dass vor allem Frauen im Rechts­system zu kurz kommen, erscheint bei näherer Über­prüfung nicht nur unhaltbar, sondern nachgerade albern. Wenn für dasselbe Verbrechen Männer ins Gefängnis wandern und Frauen auf Bewährung freikommen, reagieren darauf Frauen­rechtler­innen mit der Klage, dass die Frauen diskriminiert würden, weil sie längere Bewährungs­fristen erhielten. Dringend notwendige Task Forces oder Kommissionen, welche die juristische Benachteiligung von Männern untersuchten, gibt es bislang jedoch nicht.[30]

Richter in Spanien dürfen Männer für Häusliche Gewalt härter bestrafen als Frauen. Nach dem spanischen Gesetz können Männer bei gewaltsamen Angriffen auf ihre Ehefrau oder Partnerin mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Wenn dagegen eine Frau die Angreiferin ist, beträgt die Höchststrafe nur drei Jahre. Das Verfassungs­gericht billigte diese ungleiche Regelung, weil die Gewalttaten von Männern schlimmere Folgen hätten. Männer­gewalt in einer Partnerschaft gehe immer mit dem „machismo“ einher, betonten die Richter. Sie sei der Ausdruck einer Dominanz des Mannes über die Frau und besonders verwerflich, weil die Frau sich in einer schwächeren Position befinde. Der Gesetzgeber habe diesen Artikel eingeführt, um solche Art der Gewalt zu bekämpfen.[9]

zurückBei Frauen wird weniger häufig Anklage erhoben und häufiger Verfahren eingestellt

Warum eine Mutter, die bei einem Familiendrama ihre Kinder erstach, dennoch auf freiem Fuß blieb.

Die Mutter, die ihre beiden Kinder kurz vor Weihnachten 2003 in Geesthacht erstochen hat, wurde nicht bestraft. Das Verfahren wegen Totschlags wurde von der Lübecker Staats­anwalt­schaft eingestellt. Der Ober­staats­anwalt befand, dass die Rechtslage nicht zulasse, dass diese Frau ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Klinik komme.

Die 32-Jährige hatte am 10. Dezember 2003 in der Wohnung ihrer Mutter ein Blutbad angerichtet. Mit einem Tranchier­messer metzelte sie ihre Tochter (15 Monate) und ihren Sohn (sechs Jahre) nieder. Danach rammte sie sich selbst mehrfach das Messer in die Brust. Die Frau überlebte und lag mehrere Tage im Koma.

Die Frau, die mit Mann und Kindern bei Lübeck lebte, war nach einem Ehekrach zu ihrer Mutter geflüchtet. Grund des Streits war das ständige Misstrauen der Frau. Die Eifersucht hatte nach Einschätzung von Gutachtern „krankhafte Züge“. Psychologen hielten es für möglich, dass die Frau im Rachewahn zum Messer griff, um ihren Mann bis an sein Lebensende zu bestrafen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass bei der Frau zur Tatzeit eine schwere Persönlich­keits­störung vorlag. Das Straf­gesetz­buch lässt der Staats­anwalt­schaft hier keine Wahl: „Ohne Schuld handelt, wer … wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusst­seins­störung … unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ In solchen Fällen sei ein Täter „schuld­un­fähig“, muss also weder Straf­prozess noch Gefängnis fürchten. So kranken Tätern droht dafür eine Unter­bringung in einer geschlossenen Anstalt.

Einen solchen „Wegschluss“ hatte die Staats­anwalt­schaft verworfen, weil die wichtigste Vor­aus­setzung dafür fehle: Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifer­suchts­krankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wieder­holungs­gefahr. Damit war der Fall für die Staats­anwalt­schaft abgeschlossen.[31]

In dem vorstehenden Fall wurde so ziemlich alles aufgeboten, um die Frau vor Anklage, Strafe, Gefängnis­strafe oder Unter­bringung in einer geschlossenen Anstalt zu schützen. Eine gängige Begründung ist, die Mutter sei doch schon genug gestraft durch den Verlust ihrer Kinder.

An diesem Beispiel wird verschiedenes deutlich:

  1. Zunächst einmal entsteht der Eindruck, dass Kinder der Besitz der Mutter sind, den sie unter Umständen auch straffrei umbringen kann. Es besteht ein Déjà-vu zum Begründen von Unter­halts­ansprüchen und beim Kampf ums Kind. Der in diesem Zusammenhang von Rechts­anwälten gegebener Rat lautet: „Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“
  2. Dieser Eindruck verfestigt sich, wenn man bedenkt, dass ja auch der Vater seine Kinder verloren hat. Die Begründung, die Mutter sei doch schon genug durch den Verlust ihrer Kinder gestraft, ist absurd. Bedeutet das doch, dass die Täterin und der unbeteiligte Vater dieselbe Strafe erhielten. Dieses Argument, dass auf eine Bestrafung gleichermaßen einer Täterin und eines Unbeteiligten hinauslaufen würde, spottet jeder Rechts­staat­lich­keit. Es sei denn … In einer Betrachtungsweise, welche die Kinder exklusiv der Mutter als Besitz zurechnet und den Vater außer der Zeugung und den Unter­halts­zu­wendungen keinerlei tiefere Bedeutung beimisst, sieht das natürlich ganz anders aus. Unter diesen Voraus­setzungen leidet die sorgende Mutter natürlich unverhältnismäßig mehr als der Vater, der sich ja eh nie wirklich um die Kinder gekümmert hat.
  3. Derselbe Einwand, der Vater wäre ja schon genug gestraft durch den Verlust seiner Kinder, würde einen Mann nicht vor Strafe schützen, wenn er seine Kinder getötet haben würde. Davon ist tatsächlich kein einziger Fall bekannt geworden. Das ist auch verständlich, denn welcher Staats­anwalt würde schon eine Demonstration vom örtlichen Frauenhaus vor seinem Fenster haben wollen?

Die Funktionsweise der HelferInnen­industrie, die so bereitwillig sich schützend vor die Mutter stellt und aus einer Tätern de facto ein Opfer macht, ist kritisch zu hinterfragen.

Wenn eine Frau ihre beiden Kinder ersticht, wie kommt dann ein Gutachter, der die Frau zum Tatzeitpunkt gar nicht kennengelernt hat, dazu zu behauptet, die Frau hätte „zur Tatzeit eine schwere Persönlich­keits­störung“ gehabt? Woher will der Gutachter das wissen, wenn er zum Tatzeit­punkt gar nicht zugegen war? Das Gutachten dürfte schwerlich nach wissen­schaftlich belastbaren Kriterien erstellt worden sein. Es hat eher den Anschein, dass die ideologische Über­zeugung von der naturguten Mutter, die ihren Kindern nie etwas antun würde, maßgeblich geprägt. Wie wäre wohl das Gutachten ausgefallen, wenn dem Gutachter das Geschlecht der Täterin verschwiegen oder als der Vater als Täter angeben worden wäre. Es sieht ganz so aus, als wäre das Geschlecht der Täterin von größerer Bedeutung als die objektiven Gesamt­umstände.

Die Gutachter­meinung „Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit.“ und „Es gibt keine Wieder­holungs­gefahr.“ ist wirklich absurd. Eine Frau, die ihre beiden Kinder absticht und die ihre Persönlich­keits­struktur beibehält, ist immer in Gefahr der Wieder­holungstat. Bekanntlich geht das bei einer Frau recht leicht, sie muss nur schwanger werden und dann das nächste Kind abstechen. Was sind das für Gutachter, die einen solch einfachen Zusammenhang nicht erkennen können oder wollen? Davon, dass die Mutter gleich nach der Tat sterilisiert worden und so eine Wieder­holungs­gefahr an den eigenen Kindern ausgeschlossen sei, war aus den Berichten nicht zu entnehmen.

Jeder andere, der weniger Tötungs­absicht als diese Mutter hatte, würde des Mordes angeklagt oder zumindest wegen fahrlässiger Tötung:

Beim Eishallen­einsturz in Bad Reichenhall waren 15 Menschen ums Leben gekommen. Im Strafprozess wurden zwei Jahre nach dem Dacheinsturz zwei Architekten und zwei Bauingenieure wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.[32]

Wenn sogar „zwei Architekten und zwei Bauingenieure“ angeklagt werden können, die im Gegensatz zu der Mutter mit Sicherheit nicht die Absicht hatten, andere Menschen zu töten, dann fragt man sich, warum das nicht auch bei der tötenden Mutter der Fall ist. Wenigstens eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung wäre zu erheben, hat es doch die Mutter mit Sicherheit unterlassen, sich rechtzeitig professionelle Hilfe bei der Bewältigung ihrer Lebens­probleme zu holen, durch die der Tötung der zwei Kinder hätte verhindert werden können.

Aber das hieße ja, eine Frau als verantwortlich anzusehen und gerade das ist gesell­schaft­lich bis hin in die männlich dominierten Staats­anwalt­schaften noch lange keine Selbst­ver­ständ­lichkeit. Dort geht man häufig noch immer unaus­gesprochen davon aus, dass Frauen eigentlich doch nicht so recht bei Verstand wären, von daher wären sie – so wie Kinder – logischerweise auch nicht strafmündig.

Vielleicht hat man bei der zuständigen Staats­anwalt­schaft auch gedacht, die Mutter wäre schon genug damit gestraft, dass sie ihre eigenen Kinder abgestochen hat. Wenn dem so wäre, müsste man nach dem allgemeinen Gleich­behandlungs­grundsatz auch tötende Väter nach vollzogener Tat in die Freiheit entlassen. Uns ist aber kein einziger Fall bekannt, wo dies einmal geschehen ist, denn welcher Staats­anwalt will schon eine Demonstration vom örtlichen Frauenhaus vor seinem Fenster haben.[33]



  1. Gender differences in criminal sentencing: do effects vary across violent, property, and drug offenses?, Social Science Quarterly, 1. Juni 2006
  2. Spouse Murder Defendants in Large Urban Counties, U.S. Department of Justice – Office of Justice Programs-Bureau of Justice Statistics, September 1995 (10 Jahre weniger für weibliche Mörder)



[1] Ulrich Vultejus, Richter a.D., in: „Zeitschrift für Rechtspflege“, Ausgabe 3/08 vom 11. April 2008
vgl. auch Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt., Hamburger Abendblatt am 3. September 2004
Michael Klonovsky: Gesellschaft: Das geschwächte Geschlecht, Focus am 4. Oktober 2008, Seite 126f.,
Gesellschaft: Das geschwächte Geschlecht, Gesellschaft: Das geschwächte Geschlecht
[2] Judges ordered to show more mercy on women criminals when deciding sentences, Daily Mail am 11. September 2010
[3] ”Sexy substitute“ gets no jail time. Judge admits if case involved male teacher with female student, prison would be likely., WorldNetDaily am 19. September 2006, Grand jury declines to indict female teacher. Former Miss Texas contestant charged for sexual relations with student, 18, WorldNetDaily am 22. September 2006
[4] Arne Hoffmann: „Sind Frauen die besseren Menschen? Plädoyer für einen selbstbewussten Mann.“, Schwarzkopf & Schwarzkopf 2001, ISBN 3-89602-382-9 a) S. 157f. b) S. 160 c) S. 161
[5] Dieser Zirkelschluss gehört allerdings zum rhetorischen Repertoire des Feminismus: „Von allen Inhaftierten in Deutschland sind lediglich 5 Prozent Frauen, bei den rechtskräftig Verurteilten sind es 16 Prozent. Was die schweren oder ‚gemeingefährlichen‘ Verbrechen angeht, so betrifft das Rechtssystem also praktisch ausschließlich Männer. Man könnte es auch zugespitzt so sagen: Würde es nur Frauen geben, bräuchten wir keine Justiz., „Einige Gedanken zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit“ von Antje Schrupp
[6] „Zurückgelassen. Kinder chinesischer Strafgefangener.“, Phoenix am 28. Mai 2011 um 19:15 Uhr
[7] Frau bot ihr Baby für 40.000 Euro zum Verkauf an, T-Online am 28. Mai 2011
[8] Tobias Schmidt: Ex-Frau des Kinderschänders: Dutroux-Komplizin aus der Haft ins Kloster, Hamburger Abendblatt am 1. August 2012; Dutroux’ Ex-Frau Michelle Martin findet Unterschlupf im Kloster, Domradio am 31. Juli 2012
[9] a b Spanien: Härtere Strafen für Männer verfassungsgemäß, derStandard am 17. August 2010; Antifeminismus-Blog: Kommentar dazu; WGvdL-Forum: SIE ihn rauswerfen – und profitiert vom spanischen Gewalt­schutz­gesetz, 2. Februar 2011
[10] EMMA Mai/Juni 1997, S. 11
[11] EMMA Nr. 2/1994, S. 34f; gemeint ist die US-Amerikanerin Lorena Bobbitt
[12] YouTube: Domestic Violence – The Battered Woman – Part 2 of 2; Killer given domestic violence award, BBC-News am 12. November 2001; Femokratie-Blog: Indische Frau für den Mord an ihrem Ehemann mit Preis geehrt
[13] Räuber erschossen: Ermittlungen gegen 77-Jährigen eingestellt, Die Welt am 28. Juli 2011
[14] Medienelite: Temporär hassen und langfristig dagegen sein, Nadine Lantzsch am 6. Juli 2011
[15] Einige Gedanken zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, Antje Schrupp am 15. Juli 2011
[16] Feministinnen haben ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat, AFW am 17. Juli 2011
[17] Juristischer Informationsdienst: § 26 StGB; lexetius.com: § 26 StGB
[18] laut Proksch-Studie, zitiert in: „Abschlussbericht Kindeswohl“ PDF-Dokument, Kinder­schutz­bund, Aktuell 3/03, Seite 19;
Unterhalt-Zahlungsmoral
[19] abgeordnetenwatch.de: Brigitte Zypries am 20. Juli 2009
[20] § 79 StGB Tötung eines Kindes bei der Geburt
[21] Juristischer Informationsdienst: § 217 StGB; lexetius.com: § 217 StGB
[22] Zwei Jahre auf Bewährung im Prozess wegen Kinds­tötung, e110 am 26. Februar 2010;
Antifeminismus-Blog: Kindesmörderin kommt davon – wie üblich
[23] Frau wegen Tötung von Zwillingen zu mehrjähriger Haft verurteilt, Tagesspiegel am 25. November 2009
[24] BGH-Urteil: Tötung von schlafendem Kind kann heimtückisch sein, Spiegel am 10. März 2006
[25] Babymörderin ist „in dem Sinne“ keine Kriminelle, FemokratieNews am 9. Juli 2011
[26] 22 Monate bedingt für Bügeleisen-Mörderin, Berner Zeitung am 2. September 2010; Totschlag mit Bügeleisen: Ehefrau muss nicht ins Gefängnis, Berner Zeitung am 6. September 2010
[27] Ungeschützter Sex: Acht Jahre Haft für HIV-Infizierten, Spiegel Online am 22. Juli 2009
[28] Urteil im HIV-Prozess: Zwei Jahre auf Bewährung für Nadja Benaissa, Spiegel Online am 26. August 2010; Urteil in Darmstadt: Nadja Benaissa bleibt auf freiem Fuß, Süddeutsche Zeitung am 26. August 2010
[29] Mutter von vier Kindern bekommt zwölf Jahre Haftaufschub, Russland-Aktuell am 3. September 2010
[30] Juristische Studien belegen Besserbehandlung von Frauen vor Gericht, Los Angeles Daily Journal
[31] Doppelmord bleibt ungestraft, Abendblatt am 3. September 2004; Väternotruf: Narrenfreiheit
[32] Strafprozess um Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall hat begonnen, Schwäbische Zeitung am 28. Januar 2008
[33] Väternotruf: Narrenfreiheit