Informationsstelle
für verheiratete
Männer und Frauen

Die Familie und ihre Zerstörer

Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte

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1.1.3. Die Verwandtschaft

Nach Familie und Ehe ist als Nächstes der Begriff Verwandtschaft zu klären.

Ein Verwandt­schafts­verhältnis kann auf dreierlei Weise begründet werden:

  1. durch Abstammung:
    Eltern-Kind, Großeltern-Enkel, Onkel/Tante-Neffe/Nichte
  2. durch Heirat, siehe auch Verschwägerung:
    Ehemann/Ehefrau, Schwager/Schwägerin, Schwiegereltern-Schwiegersohn/-tochter
  3. durch Adoption:
    Adoptiveltern-Adoptivkind, Halbgeschwister


Die Ausnahme ist die Elternschaft mit einem angenommenen Kind (Adoption), das zwar nicht biologisch, aber rechtlich und faktisch dem leiblichen Kind gleichgestellt ist. In der Regel ist Verwandtschaft eine Sache von Abstammung (Geburt von Nachkommen) und Heirat.

Ein Anachronismus hingegen ist, dass in Deutschland der mit der Mutter verheiratete Mann als Vater gilt, solange die Vaterschaft nicht erfolgreich angefochten wurde (§§ 1592 ff. BGB). Das führt zu dem Problem der Kuckucks­kinder, wobei die Kindesmutter über eine Personen­stands­fälschung in krimineller Weise eine rechtliche Verwandtschaft zu dem Scheinvater herstellt. In einer feministischen Gesellschafts­ordnung gilt das allerdings als ein Kavaliersdelikt[1], so wie es im 19. Jahrhundert nicht als ehrenrührig angesehen wurde, ein Mädchen zu schwängern, das nicht „von Stande“ war.

Verwandtschaft entsteht also in der Regel durch Nachwuchs (Reproduktion) und durch Heirat (Eheschließung). Gerade dieser zweite Weg der Herstellung von Verwandtschaft wird heutzutage vernachlässigt bzw. unterschätzt. Ursache für diese Fehlentwicklung ist das Ideal der Liebesheirat, entstanden aus der beginnenden Romantik, verbunden mit dem Hedonismus unserer Zeit.

Verwandtschaft als soziales Netzwerk

Es ist sicherlich denkbar, eine Affäre basierend auf Liebe einzugehen und diese auch wieder zu beenden, wenn die Zuneigung fort ist. Verwandtschaft lässt sich aber (vor dem Hintergrund hoher Scheidungs­raten gesprochen) nicht so einfach einschalten und dann wieder abschalten, weil es sich dabei um sehr wichtige Sozial­beziehungen geht. Verwandtschaft spielt aber in der aktuellen Familien­politik keine größere Rolle mehr, mehr noch, von immer mehr Politikern wird die Flickwerk-Familie als „modernes Familienmodell“ gepriesen. Mit dem Begriff „Lebens­abschnitts­partner“ wird bewusst von der Vorstellung einer dauerhaften Partnerschaft Abstand genommen. Seltsamerweise liegt der Fokus dabei immer auf der Zweierbeziehung. Genau genommen zieht aber der Begriff „Lebens­abschnitts­partner­schaft“ unweigerlich die Begriffe „Lebens­abschnitts­vater­schaft“ und „Lebens­abschnitts­ver­wandt­schaft“ nach sich. Folgende verwandt­schaft­lichen Fragen sind dabei zu klären:

Wie ist es mit Vaterschaft und Vater-Kind-Beziehung bestellt, wenn eine Mutter den biologischen Kindesvater vor der Geburt verlässt, einen Mann heiratet, der zum Kind eine Vater-Kind-Beziehung aufbaut, diesen Ehemann aber wiederum verlässt und mit dem Kind zu einem weiteren Lebens­abschnitts­partner zieht. Welcher Mann hat dann rechtlich das Sorgerecht? Welcher Mann muss unterhalts­rechtlich für das Kind aufkommen? Oder kann die Frau ein ganzes Rudel an Zahleseln versammeln? Und wie sieht die Angelegenheit aus der Sicht des Kindes aus? Hat es nun einen Vater oder gar drei oder etwa gar keinen?!??

Je mehr Kinder von verschiedenen Männern eine Frau hat, je häufiger der „Lebens­abschnitts­partner“ gewechselt wird, desto komplizierter und unentwirrbarer wird das Lebens­modell, das dabei entsteht. Tendentiell lässt sich wohl sagen, dass mit jedem Partnerwechsel die Verbindlichkeit nachlässt, weil die Ver­antwortlich­keiten immer schwieriger zu klären sind. Das wird letztlich dazu führen, dass ein Familien­richter die Ver­antwortlich­keiten festlegt, was staatliche Willkür im privat-sozialen Bereich bedeutet. Ein Lebensentwurf in Freiheit und Selbst­bestimmung sieht anders aus.

Weil Verwandtschaft als soziales Netzwerk von höchster Wichtigkeit war, wurde der Verbindung zweier Familien durch Heirat große Bedeutung beigemessen und entsprechend ließ man bei der Partnerwahl große Sorgfalt walten. Das Mittel der Wahl war die arrangierte Ehe. Aus Scheidungen folgt eben nicht nur der Zerbruch von Zweier­beziehungen, sondern auch die Destabili­sierung von Verwandt­schafts­beziehungen. Und ohne einen stabilen Sozialstaat (mit gut ausgebauter HelferInnen­industrie) als Absicherungs­system wären heute „modernen“ Lebens­entwürfe überhaupt nicht denkbar. Das wahllose Heiraten aus Neigung verbunden mit hohen Scheidungs­raten ist überhaupt nur denkbar, wenn die Allgemeinheit das individuelle Lebens­risiko absichert.

Manche Zeitgenossen sind sogar stolz darauf, auch ohne Trauschein glücklich zu sein. Dabei schwingt eine leichte Verachtung in der Stimme mit, als wenn der Trauschein so etwas wie eine Krücke sei, die sie nicht nötig hätten. Sie glauben, es gäbe keinen Unterschied zu einem Paar, das sich für eine Hochzeit entscheidet – bis auf den Trauring. Für sie ist eine Hochzeit keine Garantie für die Beständigkeit einer Liebe. Lebens­abschnitts­partner seien auch ohne Trauschein glücklich.

„Immer mehr Paare sind ohne Trauschein glücklich und entscheiden sich bewusst gegen eine Eheschließung. Die wilde Ehe ohne Trauschein hat sich längst gesell­schaft­lich etabliert und wird von immer mehr Paaren der klassischen Eheschließung vorgezogen. Die nicht eheliche Lebens­gemein­schaft ist längst keine Ehe auf Probe mehr, sondern vielmehr eine moderne Lebens­einstellung. Viele Paare, die nicht verheiratet sind, leben nach dem klassischen Eheleute-Prinzip mit gleichen Rechten und Pflichten zusammen, haben eine gemeinsame Wohnung und sogar Kinder – nur keinen Ring am Finger.“ [2]

Das ist ein moderner Irrtum. Nur durch eine Eheschließung entsteht zwischen zwei Familien Verwandtschaft, werden ihre Eltern zu seinen Schwieger­eltern und seine Eltern zu ihren Schwieger­eltern, werden Bruder und Schwester zu Schwägerin und Schwager. Eine Liebschaft oder Affäre hingegen braucht diese Legitimation nicht. Partner ohne Trauschein machen eigentlich nur eines deutlich, dass sie auf Verwandt­schafts­verhältnisse verzichten, weil sie sich selbst genug sind und ihr Konzept des Zusammen­lebens dem einer jederzeit und formlos beendbaren Liebschaft entspricht. Der Gesetzgeber hat aber längst dafür gesorgt, dass im Fall einer Trennung für ihn Unter­halts­pflichten und für sie Unter­halts­ansprüche wie in einer Ehe entstehen.

Heirat und Verwandtschaft

Der Satz „Bis dass der Tod Euch scheidet“ wird bedeutungslos, wenn die Ziele der Ehe von vornherein niedrig angesetzt sind. Der Wert der Ehe besteht nicht in der Eheschließung als formaler Akt, nicht in dem vorüber­gehenden Glanz der Verliebtheit und des Liebes­rausches, sondern darin, dass sie den Menschen in seiner Entwicklung durch Kinder und Krisen fördert. Ehefrau und Mann sind dazu aufgerufen, in der Ehe auch die dunklen Seiten ihrer Seele zu beleuchten, diese zu bearbeiten, zu fördern oder zu beherrschen.

Nicht nur die Liebe und der Sex, der Wunsch nach Kindern sind die treibenden Kräfte, sondern auch Hass gestaltet die Ehe. Erst das Streiten sorgt dafür, dass eine Ehe lebendig bleibt. In der Liebe und im Streit überwinden die Eheleute ihre Probleme, indem sie tiefere Schichten ihrer Seele erarbeiten. Wie Dante in der „Göttlichen Komödie“ die Hölle durchschreitet, anschließend die neun Läuterungs­berge besteigt, um zur umfassenden Liebe zu gelangen, so ist auch die Ehe ein mühsames Durchleben und Heben auf höhere Entwicklungs­stufen.[3]

Heirat und Familien­gründung sind wichtige Bestandteile der Persön­lich­keits­entwick­lung eines Menschen. Die vielen Scheidungen, aber auch das späte Heiraten, tragen gewiss zur Infantilisierung der Gesellschaft bei. Nichts trägt mehr für die persönliche Reifung bei, als die Verantwortung für den Nachwuchs. Kinder sind ein wichtiges Korrektiv, sie erden uns gewissermaßen immer wieder. Kinder lernen nicht nur von ihren Eltern, sondern Eltern lernen auch viel bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder über sich selbst, und reifen dabei.

Darüber hinaus leben Verheiratete länger, weil die Nähe, die Liebe und das Vertrauen gut tun. Und den Kindern bietet die Ehe Geborgenheit und alle Chancen zu einem zufriedenen Leben.[4] Diese Chancen sollten genutzt werden.

Eine 26jährige Mutter einer kleinen Tochter sagt über die Heirat:

„Heiraten war noch nie ein Thema für meinen Freund und mich. Ich habe dafür keine Erklärung. Wir sind seit sieben Jahren zusammen. Ich habe mir noch nie darüber Gedanken gemacht, ob ich irgendwann mal heiraten möchte. Mein Freund auch nicht. Es gibt heutzutage so viele Partner, die nur so zusammenleben. Es spricht nichts gegen Heirat. Wir haben uns gerade ein Haus gekauft. Wir haben so viele andere Sachen im Kopf. Heirat ist für mich nur ein Zeichen nach außen, für die anderen vielleicht. Für mich bedeutet es nichts. Es ist ein Zeichen der Bindung, dass man zusammen­gehört. Ich wüsste nicht, was für eine Heirat sprechen sollte. Heirat bedeutet, dass man sein Leben zusammen verbringen möchte, dass man zusammen alt werden möchte. Wir sind zusammen, deswegen müssen wir doch nicht heiraten. Ich weiß nicht, warum so viele Menschen nicht mehr heiraten. Darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht. Ich weiß nicht, warum der Mensch die Heirat eingeführt hat.“ [5]

Es ist ein Zeichen dieses infantilen Verhaltens, sich über ein so wichtiges Thema wie Heirat „keine Gedanken gemacht“ zu haben. Neben Geburt und Tod ist die Heirat das wichtigste Ereignis im Leben eines Menschen, noch vor der Berufswahl. Denn die Verwandtschaft, die man anheiratet, ist schicksals­bestimmender als ein Beruf, den man noch mehrmals wechseln kann. „Wir sind zusammen, deswegen müssen wir doch nicht heiraten.“ Dieses fehlende Verständnis über das Wesen der Heirat ist inzwischen weit verbreitet. Heirat begründet nicht ein „Zusammensein“ von Mann und Frau, sondern eine Verwandtschaft zwischen Familien. Zusammensein kann man auch als Skatfreunde, Fußball­freunde, Freunde des Flamenco oder der Komischen Oper und auch als Liebespaar. Eine Liebschaft gründet auf Liebe, deswegen ist die Liebes­beziehung auch beendet, wenn die Liebe verloren gegangen ist. Eine Ehe hingegen gründet auf einem Verwandt­schafts­verhältnis. Da geht es um mehr als ein Mann und eine Frau. Ohne Heirat sind seine Eltern nicht ihre Schwieger­eltern und ihre Eltern nicht seine Schwieger­eltern und Geschwister werden nicht Schwager und Schwägerin. Ehe und Familie sind größere Konzepte menschlichen Zusammen­lebens als nur das „Zusammensein“ zweier Menschen.

Mit der Ehe durch den Bund der ehelichen Liebe werden nicht nur offiziell alle Verpflichtungen übernommen, die sich aus dieser festen Bindung ergeben. Aus dieser offiziellen Pflicht­übernahme erwächst auch ein Gut sowohl für die Ehepartner und deren Kinder in ihrer affektiven Entwicklung und ihrer Bindung als auch für die übrigen Familien­mitglieder. Die auf der Ehe gründende Familie ist deshalb ein Grundwert für die ganze Gesellschaft, deren Fundamente auf den Werten beruhen, die sich in den familiären Beziehungen verwirklichen und die durch den festen Ehebund sicher gestellt sind.

In der Neigung, nicht heiraten zu wollen, zeigt sich die Aufweichung und der Verlust von Bräuchen, die seit Jahrtausenden unser Leben in der Gemeinschaft geordnet und sinnvoll gestaltet haben. Nachlässig sprechen Menschen von „meiner Frau“ oder „meinem Mann“, obwohl sie nicht verheiratet sind. Menschen sagen „Heiraten? Es geht auch ohne!“ oder „Es lassen sich zu viele scheiden. Dann lieber gar nicht.“ Es ist die Frage zu stellen, ob es sinnvoll ist, so zerfallend, unstrukturiert und vorbildlos sein Leben zu gestalten. Flöttmann meint dazu als Seelenarzt: „Der Mensch will nicht allein leben, er will nicht unfruchtbar bleiben, er will heiraten, Kinder kriegen, Familie haben und für andere sorgen.“ Was aber hindert ihn dann? Warum tut er es nicht? Für Flöttmann ist die Antwort klar: „Weil der Mensch infantil ist. Die innere Unselbst­ständigkeit, die mangelnde Ablösung von allgewaltigen, ver­nach­lässigenden und verwöhnenden Eltern, die falschen Idole in den Medien haben den im Menschen innewohnenden Sog des Infantilen auf einen Götzenaltar gehoben, fröhlich umgaukelnd.“ [6]

Aufheben von Verwandtschaft

Ein Verwandt­schafts­verhältnis kann auf zweierlei Weise gelöst werden:

  1. Das Eheverhältnis durch Scheidung.
  2. Das Eltern-Kind-Verhältnis durch Freigabe zur Adoption.

Daraus ergibt sich, dass eine Scheidung in aller Regel nur Sinn macht, wenn noch kein Kind vorhanden ist und sich Verwandt­schafts­verhältnisse noch nicht über viele Jahre verfestigt haben.

Denn über Reproduktion entsteht ein Verwandt­schafts­verhältnis, das nicht auflösbar ist, weil die Eltern über das gemeinsame Kind auf ewig miteinander verbunden bleiben. Wenn jetzt aber der Staat willkürlich einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuspricht und dem anderen das Sorgerecht entweder verwehrt oder entzieht, dann greift er massiv die Verwandt­schafts­verhältnisse seiner Bürger ein und bricht damit die Verfassung, wonach Ehe und Familie den Schutz der staatlichen Gemeinschaft genießen. Der Artikel 6 GG wird schamlos unterlaufen, weil Politiker den Begriff Familie neu definieren: „Familie ist da, wo Kinder sind!“ Damit ist der entsorgte Vater außen vor und die allein­erziehende Mutter erhält plötzlich den exklusiven Status „Familie“. Im Abschnitt „Kampf ums Kind“ wird dargelegt, wie eine Mutter das Kind in ihren Besitz bringt. Darüber hinaus wird der Begriff Kindeswohl für die instrumentalisiert. Ausgerechnet das Kind, das am wenigsten Interesse an dieser staatlich organisierten Verwandt­schafts­zerstörung hat, dient den Familien­zerstörern als Rechtfertigung. Es muss erlaubt sein, dies als pervertierte Familien­politik zu bezeichnen.

Es wird somit auch klar, dass die Modelle Allein­erziehende und Flickwerk-Familie, die den Bürgern von staatlichen und medialen Propaganda­quellen als „alternative Lebens­modelle“ schmackhaft gemacht werden, kein Ersatz für das klassische Familien- und Verwandt­schafts­konzept darstellen und letztlich nur in die Abhängigkeit vom Staat führen. Wenn jemand zwei-, drei- oder viermal geschieden und wieder­verheiratet ist, wer kann dann noch bestimmen, welche Verwandt­schafts­verhältnisse noch „gültig“ sind und weiter gepflegt werden müssen? Die durch Scheidung und Wieder­heirat durch­einander gewirbelten Verwandt­schafts­verhältnisse sind kaum beherrschbar. Letztlich verfügt wieder der Staat über den Bürger, was einer Entmündigung gleichkommt, und entzieht vornehmlich Vätern die Kinder, verwehrt Großeltern das Umgangsrecht mit ihren Enkeln und legt das alleinige Verfügungsrecht über das Kind in die Hand der allein­erziehenden Mutter (oder auch in die Hand des Jugendamtes, also gleich direkt in staatliche Hände). Das alleinige Verfügungsrecht der Allein­erziehenden über das Kind legt eine exklusive Macht­vollkommen­heit in die Hand der Frau, was für das Kind nicht gut sein kann, frei nach dem Sinnspruch „Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut!“ Heute haben Kinder keine Gewissheit darüber, wieviele „Lebens­abschnitts­väter“ sie von der Mutter im Laufe ihres Lebens vorgesetzt bekommen. Nach neuesten familien­politischen Entwicklungen soll es auch möglich sein, einem Kind eine zweite Frau als „Lebens­abschnitts­vater“ aufzunötigen. Geschwister wissen nicht, wieviele Schwager und Schwägerinnen ihnen der Bruder oder die Schwester noch „bescheren“ wird und Eltern wissen nicht, wieviele Schwiegersöhne und -töchter ihnen noch bevorstehen.

Das Konzept von der Flickwerk-Familie und den Lebens­abschnitts­partner­schaften führt letztlich nur dazu, dass Ehe und Verwandtschaft immer weniger ernst genommen werden. Die Folge ist eine Ent­solidari­sierung der Gesellschaft und eine Vereinzelung der Menschen. Damit hätten die dann Familien­zerstörern ihr Werk vollendet und die Zeit der Schönen neuen Welt bricht an. Die Gleich­wertig­keit der Lebensformen ist also nichts weiter als ein Volks­verdummungs­märchen.

Verwandtschaft versus Staat

In der Folge wird immer mehr Verwandtschaft durch staatliche Institutionen ersetzt. Der Staat tritt in direkter Konkurrenz zur Familie. Am deutlichsten ist das erkennbar durch die Abschaffung des Familienoberhaupts, jetzt ist der Familienrichter der Letztentscheider. Früher wurden Kleinkinder durch Jugendliche und Heranwachsende aus dem Verwandt­schafts­kreis betreut, heute muss es ein Kindergarten sein. Im Problemfall kümmert sich das Jugendamt statt Großeltern, Patenonkel und Patentante um die Kinder. Im Konfliktfall ist der Staat allerdings nicht in der Lage, auch nur die Rechte und Anliegen der Väter angemessen zu berücksichtigen. Der Rest der Verwandtschaft, Großeltern, Tanten, Onkel, Schwager und Cousinen werden überhaupt erst gar nicht berücksichtigt, als wäre sie gar nicht vorhanden. Sie wird einfach beiseite gewischt. Auch das in der Verwandtschaft liegende Konflikt­lösungs­potential wird nicht genutzt, sondern komplett auf Strukturen des Staates und der HelferInnen­industrie verlagert.

Familienbildung versus Rudelbildung

Noch ein letztes klärendes Wort zu all den Euphemismen wie „Patchwork family“ und „Lebens­partner­schaft“: Wenn eine Frau vier Kinder mit fünf Männern hat oder ein Mann vier Kinder mit fünf Frauen hat, dann ist das keine Familie, sondern ein Rudel.

Die (klassische) Familie ist genau betrachtet ohne überzeugende Alternative:

„Heutzutage für die bürgerliche Familie einzutreten, ist an sich ziemlich gewagt, für einen Akademiker ist es fast schon intellektueller Selbstmord. Der Angriff auf die bürgerliche Familie, vor allem aus der Intelligenz­schicht, ist so heftig und erfolgt auf so breiter Front, dass man kaum noch etwas zu ihrer Verteidigung zu sagen wagt. Betrachtet man die Entwicklung aber längerfristig […], kommt man schließlich doch dahin, dass alle anderen Wege nicht viel besser sind. Im Gegenteil: die verschieden Befreiungen – des Mannes, des Kindes, der Frau, der Sexualität – haben weder dem Individuum noch dem sozialen Ganzen geholfen.“ [7]

Nun ja, dieses Buchprojekt versucht trotz dieses Wagnisses etwas den Familien­zerstörern entgegen zu setzen. Kein anderes Lebensmodell kann Autonomie, Selbstbestimmung und Freiheit besser bewahren als das altbewährte Familien-Modell.





[1] Der Begriff „Kavaliersdelikt“ ist in diesem Zusammenhang nicht „politisch korrekt“, weil der Kavalier („Beschützer der Damen“) ein Mann ist. Das Problem ist nur, einen weiblichen Gegenbegriff dafür zu finden.
[2] Lebens­gemein­schaft: Es geht auch ohne Trauschein, Wallstreet-Online am 18. Februar 2010
[3] „Mangelnde Reifung als Problem der Gesellschaft“, in: „Steuerrecht des Lebens“, Seite 31
[4] Holger Bertrand Flöttmann: „Steuerrecht des Lebens“, Novum-Verlag 2006, ISBN 3-902514-53-1, Seite 50
[5] Holger Bertrand Flöttmann: „Steuerrecht des Lebens“, Seite 49
[6] Holger Bertrand Flöttmann: „Steuerrecht des Lebens“, Seite 87
[7] „Zur Familie gibt es keine Alternative“ – Brigitte Berger im Interview mit Rüdiger Runge, in: Psychologie heute – Heft 7/1984, S. 7