Menschen haben immer zu Formen des Zusammenlebens gefunden und dies wird auch in Zukunft so sein, auch wenn die Familie als Form des Zusammenlebens in die Krise geraten ist. Das Leben lässt sich nicht so einfach verwalten, denn das Leben ist immer stärker als (rechtliche) Gesetze. Gesetze sind wie Deiche, welche die Flut bändigen sollen. Aber wenn der Deich ein Staudamm ist, dann wird das Leben mit aller Macht darüber hinwegschwemmen und seinen eigenen Weg suchen.
Dieses Kapitel beschreibt die Verrechtlichung der Beziehungen durch die Einmischung des Staates, für die Anwendung des Familienrechts auf Nichtfamilien siehe Kapitel 2.9..
Die vielfältige Bedrohungslage der Familie wurde bereits in den Kapiteln Familienrecht und Familienzerstörer dargelegt. Wer sich für die schwierige Situation der Familie interessiert, sieht die Familie einem verwirrenden Netz von Anfeindungen ausgesetzt. Das Kernproblem scheint die Verrechtlichung der Familie zu sein, auf die Karl Albrecht Schachtschneider in seinem Aufsatz Rechtsproblem Familie hinweist und die zu einer Verstaatlichung der Familienverhältnisse führt. Diese Verrechtlichung und Verstaatlichung scheint für die Auflösung der familiären Strukturen maßgeblich verantwortlich zu sein.
Durch die fortgesetzte Einmischung des Staates wird der Intimbereich der Familie immer kleiner, familiäre Beziehungen werden durch einzelne Rechtsverhältnisse aufgelöst. Der Weg der 1968er-Bewegung, durch Auflösung bürgerlicher Familienverhältnisse zu mehr individueller Freiheit gelangen zu wollen, erweist sich als fataler Irrtum. Gerade dadurch, dass der Staat immer tiefer in die Familie eingreift und so die intimsten Lebensbereiche seiner Bürger reglementiert und kontrolliert, gehen individuelle Autonomie und Freiheit verloren.[1]
Der staatliche Schutz von Ehe und Familie ist eine Chimäre
Der deutsche Staat schützt die Familie nicht so, wie es die Autoren des Grundgesetzes mit dem Schutz durch die staatliche Gemeinschaft in Artikel 6 formuliert haben. Im Gegenteil: Statt die Familie zu schützen, hat sich der Staat die Definitionsgewalt darüber angeeignet, was er unter dem Begriff „Familie“ verstanden wissen will. Und das, was der Staat (in seinen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und der Rechtspraxis) dann unter Familie versteht, schützt er dann bzw. fördert es. Der Ausspruch „Familie ist da, wo Kinder sind“ [2] ist nur ein oberflächlicher Ausdruck dessen, was der Staat seinen Bürgern zumutet. Der Staat in Gestalt seiner Politiker und handelnden Organe belügt seine Bürger und führt sie in die Irre.
„Eigentlich geht es nur um eins: Geld abgreifen“
Das Ganze fängt damit an, dass kein Bürger mit Heiratsabsichten wirklich weiß, was für einen Vertrag er mit einer Eheschließung eigentlich eingeht und in welcher Tragweite er sich damit selbst entmündigt und in die Willkür der Staatsgewalt begibt. Welcher Bürger ist sich vor der Scheidung denn wirklich im Klaren über die „Vertragsklauseln“, die sich in etwa 1000 sich oft ändernde Paragraphen des BGB und anderer Vorschriften über Ehe und deren Ende sowie etwa 15000 Gerichtsurteile für alle möglichen Ehe-/Trennungsdetails niederschlagen, geschweige denn über die Konsequenzen und Implikationen derselben? Denn seit 1968er, Feministinnen und Konstruktivisten die Schalthebel der Macht übernommen haben, ist im Familienrecht nichts mehr so wie es scheint. Die Lebenswirklichkeit wurde weitgehend um- und neu definiert.
Im Prinzip müsste ein Heiratswilliger Jura studiert haben, um sich der Herausforderung – das Familienrecht für seine persönliche Lebenssituation auszudeuten – stellen zu können. Doch selbst das würde ihm nichts helfen, weil der Staat die Spielregeln ständig ändert (das Parlament über die Gesetzgebung und die Justiz über die Rechtsprechung). Das bedeutet im Klartext, was heute noch vom Risiko vertretbar erscheint, kann mit der nächsten Gesetzesänderung oder BGH-Urteil in ein unkalkulierbares Risiko umschlagen. Für den Mann, wohlgemerkt, dem Zahlesel der Nation. Frauen können sich derzeit darauf verlassen, dass sie für immer weniger Pflichten immer weitreichendere Rechte (meist Barunterhalt) bekommen. Überspitzt könnte man sagen, das Familienrecht verkommt dazu eine Versorgungsmaschine für Frauen mit Unterhaltsmaximierungsprinzip zu sein. Andere Partner sind die Schwiegereltern, deren neue Schwiegerkinder in einigen Konstellationen ihnen gegenüber unterhaltspflichtig werden.[3]
Desweiteren wird mit irreführenden Begriffen Inhalte verschleiert. Genderismus und Gleichstellungspolitik verschleiern, dass sich dahinter Frauenbevorzugung und ein gesellschaftlicher Verteilungskampf zugunsten von Frauen verbirgt. Der Begriff Lebenspartnerschaftsgesetz verschleiert, dass per Gesetzgebung der Familienbegriff neu definiert wird. Im Sozialrecht verschleiert der Begriff Bedarfsgemeinschaft, dass der Staat willkürlich Menschen zu einer familiären Wirtschaftsgemeinschaft erklärt. Der Staat spricht dabei von „eheähnlicher“ Gemeinschaften, um mit einer juristischen Spitzfindigkeit das „Zwangsheiratsverbot“ zu umgehen, denn nach § 1312 BGB haben beide Partner vor einem Standesbeamten persönlich zu erscheinen und die Einwilligung in die Ehe einzeln zu bekunden. Auch ist gemäß 240 Absatz 4 Satz 1 Strafgesetzbuch (StGB) ein schwerer Fall der Nötigung gegeben, wenn jemand eine andere Person zur Eingehung der Ehe nötigt.
Der deutsche Staat macht ein großes Bohai um angebliche oder tatsächliche Zwangsheiraten unter türkischstämmigen Migranten.[3] Das hält ihn allerdings nicht davon ab, formal unverheirateten Bürger ungefragt (also zwangsweise) eheliche Pflichten aufzubürden.
§ 7 Absatz 3a SGB II
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben.
Der § 7 Absatz 3a SGB II spielt auf § 1353 Absatz 1 BGB an:
§ 1353 BGB Eheliche Lebensgemeinschaft
Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
Hinter der Vermutung im Sozialgesetzbuch (SGB) steht also die Unterstellung des Staates, dass Bürger in einer ehelichen Einstehens- und Lebensgemeinschaft leben. Die Eheschließung verkommt dabei zu einem Verwaltungsakt. Erstens verstößt hier der Staat gegen das Bürgerrecht, nicht zu einer Ehe gezwungen zu werden. Zweitens ist es bigott, dass der Staat seinen Bürgern (seien sie nun türkischer Abstammung oder nicht) etwas vorwirft, was er selbst praktiziert. Drittens, und das ist jetzt das entscheidende, maßt sich der Staat an darüber bestimmen zu wollen, wie Familien die Eheanbahnung ihrer Kinder organisieren. Statt also, wie im Grundgesetz festgelegt, die Familie zu schützen, greift der Staat massiv in die Autonomie der Familie ein. Was als Zwangsheirat diffamiert wird, ist beim näheren Hinsehen in aller Regel ja eine arrangierte Ehe. Der dahinter stehende Gedanke der Vernunftehe hat ja, mit der Absicht stabile Familienverhältnisse zu schaffen, an sich nichts Anrüchiges an sich. Im Gegenteil, eine kluge und nüchterne Wahl des Ehepartners ist durchaus ein geeignetes Mittel für eine stabile Beziehung und damit eine sinnvolle präventive Maßnahme für den Schutz der Familie. Tatsächlich ist die arrangierte Ehe in vielen Teilen der Welt immer noch die Norm.[4]
„Die Familie soll als Ordnungsmacht ausgeschaltet werden.“
Allein, im Westen gilt diese Familienpolitik offenbar nicht mehr als „politisch korrekt“. Der Staat greift massiv in die Familienstrukturen ein unter dem Vorwand, die Rechte des Individuums schützen[5] und die Gleichberechtigung der Frau herbeiführen[6] zu wollen. Durch den Nebel der Staatspropaganda geblickt ist aber zu erkennen, dass es um die Ausschaltung der Institution Familie als Konkurrenz zum Staat geht. Der Anspruch des Staates geht dahin, die Untertanen oder Bürger einzeln an sich zu binden[7], zu homogenisieren und dabei die Ordnungsmacht auch in der Familie allein für sich zu beanspruchen. Damit beseitigt der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung und entwickelt sich zum totalen Staat.[8] Die Familie war und ist Konkurrent im Anspruch an Loyalität und Gehorsam. Das will der moderne westliche Staat nicht hinnehmen. Das diese Entwicklung zu einem Verlust von Autonomie, Freiheit und Selbstverwaltung führt, ist offensichtlich. Die von westlichen Staaten Propagierung individueller Freiheit führt aus der familiären Bindung in die Abhängigkeit vom Staat (vgl. Sozialpolitik).
Orwellsche Sprachverwirrung über den Bedeutungsinhalt von Ehe und Familie
Im Ergebnis kann Familie alles oder nichts sein, so wie es dem Gesetzgeber oder der Rechtsprechung gerade gefällt. Wird jedoch der Begriff „Familie“ situativ mit beliebigen Inhalten willkürlich gefüllt, dann ist in der Konsequenz völlig unklar, was Familie eigentlich ausmacht. Damit nähert sich die Gesellschaft einer orwellschen Sprachlosigkeit, in der Neusprech jede inhaltlich sinnvolle Verständigung verunmöglicht, weil die Begriffe ihres natürlichen Sinngehaltes entleert sind. So wie der Naturwissenschaftler bei der Untersuchung der Rille einer altmodischen Langspielplatte die Musik nicht mehr findet, so geht den Juristen im Familienrecht die Familie abhanden.
Man kann es auch anders ausdrücken: Mit der Überführung von Familienbindungen in Rechtsbeziehungen geht der Gesellschaft die Familie verloren. Im ersten Kapitel wurde bereits ausgeführt, dass sich die Familie als private Institution durch die Abwesenheit des Staates charakterisiert und der familiäre Zusammenhalt durch Bindung und Ethik und nicht durch Gesetz und Strafbefehl gewährleistet wird. Die Verrechtlichung der Familie, die Überführung von familiären Bindungen in Rechtsverhältnisse führt zu einem Verlust von familiärer Autonomie und persönlicher Freiheit und zu einer Zunahme staatlicher Einmischung in private Sphären bis hin zu totalitären Strukturen.
Der Staat ersetzt zunehmend die Familie
Die Familienpolitik, die Gesetzgebung und die Rechtsprechung haben in den letzten Jahrzehnten de facto einige Familienfunktionen per Gesetz zu staatsbürgerlichen Pflichten der Bürger gemacht und den Rest der Institution Familie praktisch geschleift. Mit der Abschaffung des Hausvorstandes wurde der Familie praktisch der Kopf abgeschlagen, angeblich weil es mit der Gleichstellung der Frau nicht vereinbar war. Doch wenn das aus geschlechtspolitischen Gründen nicht haltbar ist, warum darf dann in Person Angela Merkels eine Frau allein einen ganzen Staat regieren? Die Abschaffung des Hausvorstandes in der Familie kommt in Deutschland der Abschaffung des Kanzlers oder in anderen Ländern des Premiers oder Präsidenten gleich. Das Ehegattensplitting im Steuerrecht abschaffen würde das Ehe der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft bedeuten. Mit der Änderung des Strafgesetzes über „Vergewaltigung in der Ehe“ bestreitet der Staat, dass die Ehe eine Intimgemeinschaft ist. Bei jedem Geschlechtsakt in der Ehe sitzt jetzt der Staatsanwalt mit auf der Bettkante. Die intime Beziehung eines Ehemannes zu seiner Ehefrau wurde damit auf eine Stufe mit der Beziehung eines Freiers zur Prostituierten gestellt. Mit dem Wohnungszuweisungsgesetz wurde die Oberhoheit der ehelichen Wohnung auf staatliche Organe übertragen. Mit dem Scheidungsgesetz von 1976 wurde die Charakterisierung der Ehe als lebenslange Gemeinschaft aufgehoben. Genau genommen entfiel damit die Geschäftsgrundlage für das Anerkennen von Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich und Übertragung von Rentenansprüchen. Aber so konsequent wollte der Staat nicht sein, der Mann hat zwar nichts mehr zu sagen, aber alles zu finanzieren. Denn das ist das Letzte, was dem Mann aus der Institution Familie noch verblieben ist: Die Pflicht zum Unterhalt. Vorteile oder gar Rechte leiten sich davon für ihn aber nicht ab. Der Mann hat Zahlungen ohne jede Gegenleistung zu leisten. Bei der Frau verbleibt das Recht auf Versorgung, Pflichten muss sie dafür aber nicht übernehmen.
Die Institution Familie, die laut Grundgesetz geschützt werden soll, ist inzwischen zu einer Fiktion geworden. In der Rechtswirklichkeit werden verheiratete, geschiedene und unverheiratete Frauen längst gleichbehandelt. Wenn aber alles gleichbehandelt wird, ist der Begriff Familie entbehrlich. Praktisch haben die schwanger gewordene Prostituierte und eine Besenkammer-Affäre dieselben Ansprüche an einen Mann wie die Ehefrau. Das ist der Triumph der Gleichheitsagenten. Nicht laut gesagt wird dabei, dass Ehefrauen auf die Stufe von Prostituierten und Affären gestellt werden. Das allerdings Väter unehelicher Kinder in ihren Vaterrechten nicht gleichgestellt werden, ist nur folgerichtig in einer frauenzentrierten Rechtsordnung, in der Richter offen zugeben bei der Strafzumessung einen „Frauenrabatt“ für gerechtfertigt halten, „weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken“. Für eine offene und für alle verständliche Abschaffung der Familie setzt sich allerdings niemand ein, weil der Widerstand aus der Bevölkerung (noch) zu stark und die Bewältigung verfassungsrechtlicher Grundsätze zu schwierig wäre. Andererseits beschränkt sich die Verteidigung der Familie bei Politikern aller Parteien auf rhetorische Sprechblasen. Offenbar muss eine Fiktion aufrechterhalten werden, denn mit dem offiziellen Wegfall der Familie würde sämtlichen Unterhaltsansprüchen von verheirateten, geschiedenen und unverheirateten Frauen der Boden entzogen werden. Auf welche nacheheliche Solidarität und Versorgungspflicht des Mannes wollte der Staat sich stützen, wenn die Ehe offiziell abgeschafft wäre? Das geht natürlich nicht, denn die Tendenz geht schon lange zum Unterhaltsmaximierungsprinzip. Da ist für die HelferInnenindustrie in Form von Anwälten viel zu verdienen, die Juristenkollegen im Parlament werden ihre freischaffenden Rechtsanwälte schon nicht hängen lassen. Und so wird der Versorgungsschutz für die verlassene Ehefrau von damals auf die weggelaufene Geschiedene von heute und weiter auf Affären und gleichgeschlechtliche Partner ausgeweitet. Wohin dieser Unterhalts- und Versorgungswahn noch führen soll, hat sich wohl kaum ein Verantwortlicher ernsthaft gestellt. Unterhaltsansprüche aller Art, Versorgungsausgleich von Sachwerten und Rentenansprüchen sind schon bei einer Trennung kompliziert. Bei ständig sich verändernden Patchwork-Verhältnissen und einer Vielzahl von Trennungen von Beziehungen mit und ohne Nachwuchs dürfte schnell die von der Justiz beherrschbare Komplexität übersteigen. Das unabwendbare Ergebnis dieser Entwicklung wird den vollständigen Verlust von Rechtssicherheit sein. Man erinnere sich, die Institution Familie hatte die Aufgabe, ihren Mitgliedern Sicherheit zu geben und nicht in Rechtsunsicherheit zu führen.
Schon heute sind die heutigen Familiengesetze und die dazugehörige Rechtsprechung für den Eheschließenden nicht zu überblicken. Das Risiko, das ein Mann mit einer Eheschließung eingeht, ist kaum mehr zu kalkulieren. Da während einer Ehe weitere Gesetzesänderungen und neue Grundsatzurteile dazukommen und auch für bestehende Ehen wirksam werden, werden Ehe und Familie für Männer zu einem untragbaren Risiko. Kein Mann sollte mehr heiraten, es sei denn, er hat soviel Geld, dass das damit verbundene Risiko für ihn keine Rolle spielt oder er als Hartz4-Empfänger eh nichts zu verlieren hat.
Auch wenn kein verschwörerisches System vermutet werden kann, so hat der Wahnsinn doch Methode. Jedem nüchtern denkenden Menschen müsste eigentlich klar sein, dass staatliche Strukturen niemals die Familie ersetzen werden können. Das Problem ist, wer sich mit den ideologischen Familiengegnern anlegen will, der verdienenden HelferInnenindustrie und feministischen Lobbyistinnen.
Manch oberflächlich denkender Mensch könnte einwenden, dass nicht alle Frauen gleich seien und nicht alle Ehen geschieden würden. Mit eben diesem Denkansatz könnte man auch Sprengstoff, Schusswaffen und Panzerfäuste in jedem Gemischtwarenladen verkaufen, in der naiven Hoffnung, dass schon niemand damit Unfug anstellen würde. Genauso wenig kann man davon ausgehen, dass Frauen die ihnen vom Gesetz und Rechtsprechung offenstehenden Möglichkeiten nicht für sich nutzen würden. Es einem Mann nicht zuzumuten, dass er unter dem Damoklesschwert eine Familie gründet, wo er nicht weiß, ob ihm morgen noch das Recht zugestanden wird, seine Kinder zu sehen und zu erziehen. Es ist heute in Deutschland leider so, dass es riskanter ist eine Familie zu gründen als mit der Mafia Geschäfte zu machen. Die Mafia hat zumindest noch einen Ehrbegriff, etwas, was Gesetzgeber und Rechtsprechung nicht kennen.[9]
Regenbogenfamilie
Unter dem Begriff Regenbogenfamilie verstehen Schwulen- und Lesbenbewegung das Zusammenleben eines homosexuellen Paares mit Kindern. Insofern stellt die Regenbogenfamilie „nur“ eine Spezialform der Flickwerk-Familie dar. Das Modell Lebensabschnittspartnerschaft wird also um die Option der gleichgeschlechtlichen Orientierung erweitert. Ihre Vertreter muten Kindern nicht nur wechselnde „Lebensabschnittsväter“ zu, sondern auch eine zweite Mutter als „Ersatz“ für einen Vater als männliche Bezugsperson. Verfechter eines Adoptionsrechts für homosexuelle Paare versteigen sich allerdings zu Aussagen wie „Die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sind flexibler, partnerschaftlicher, demokratischer.“ und „Als Eltern schneiden homosexuelle Paare in mancherlei Hinsicht besser ab als heterosexuelle.“ [10]
Problemfelder der Flickwerkfamilie
Früher war die Ehe als lebenslange Lebensgemeinschaft die Regel und die Scheidung die Ausnahme. Heute, so scheint es, soll die Flickwerk-Familie zur Regel erhoben und die lebenslange Ehegemeinschaft zur Ausnahme werden. Der Focus schreibt in einem Artikel über Patchwork-Familien etwas flapsig in einer Bildunterschrift „Den Ehepartner kann man sich aussuchen – die Verwandtschaft gibt’s gratis dazu“, um schon im Text selbst diese naive Sicht der Dinge zu widerlegen. Stiefgeschwister sind untereinander weder verwandt noch verschwägert.[11] Möglicherweise hatte man früher die Dinge ein wenig tiefer bedacht, als man nichtehelichen Kindern einen anderen Status zuwies. Denn praktisch ist es nicht möglich, Kinder, die unterschiedlichen Lebenszusammenhängen entstammen, wirklich gleichzustellen.
Thema Erbrecht:
Angenommen, der Mann hat zwei Töchter mit in die Flickwerkehe gebracht, die Frau einen Sohn. Wenn der Mann vor der Frau stirbt (und kein Testament existiert), erbt die Ehefrau zur Hälfte, die Töchter des Mannes das Restvermögen. Der Stiefsohn geht leer aus, weil er mit seinem Ziehvater nicht verwandt ist. Stirbt später die Ehefrau, erbt der leibliche Sohn das gesamte Vermögen der Mutter plus den Erbteil des Mannes. Die beiden Stieftöchter erben von der Frau nichts. Stirbt jedoch die Frau zuerst, erbt der Stiefsohn vom Mann nichts. Die gesetzliche Erbfolge bevorzugt in der Patchwork-Familie klar die Kinder des länger Lebenden.[12]
Dies konterkariert den Grundsatz, wonach uneheliche Kinder gegenüber ehelichen Kindern gleichgestellt werden sollen, wie es auch in Artikel 6 Absatz 5 GG formuliert ist. Hier müssten die Gleichstellungsapologeten sich mal erklären, wie sie das regeln wollen. Stellte man die Stiefkinder in einer Flickwerkfamilie im Erbrecht gleich, dann müsste die Mutter nur oft genug heiraten, um ihren Kindern das Erbrecht am Vermögen vieler Männer zu sichern. Wie das wiederum gelöst werden könnte, bleibt offen.
Interessant wird es auch, wenn erbberechtigte Kinder noch minderjährig sind. Die Exfrau bekäme dann über das Sorgerecht der noch nicht volljährigen Kinder aus erster Ehe Zugriff auf den Nachlass des Mannes – trotz Scheidung. Wird dabei das Wohnhaus vererbt und sollte es dann zum „Wohl der Kinder“ verkauft und zu Geld gemacht werden, müsste der Rest der Flickwerkfamilie ausziehen.[12]
Thema Unterhalt:
Das Kind eines gutverdienenden Arztes bekommt mehr Kindesunterhalt als das Kind eines brotlosen Künstlers. Der empörte Einwurf, Kinder könnten ja nichts für die Lebensentscheidungen ihrer Eltern, rechtfertigt nicht, dass ein Mann außer für sein eigenes Kind noch für das Kind eines anderen Lebensabschnittsgefährten seiner Exfrau aufkommen soll. Streng genommen müsste die Mutter für das Kind des gutverdienenden Vaters Designerklamotten kaufen und das Kind des Vaters, der vielleicht nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen kann, müsste sie bei der Tafel einkleiden lassen. So funktioniert das natürlich nicht.
Der leibliche Vater des oben genannten Sohnes zahlt Kindesunterhalt. Dieser Unterhalt steht nur diesem Kind zu, eigentlich. Doch wer garantiert, dass die Mutter mit diesem Kindesunterhalt nicht auch den Urlaub der Stieftöchter mitfinanziert? Zahlt der Exmann Betreuungsunterhalt, weil die Frau mit ihrem Lebensabschnittslebensgefährten nicht verheiratet ist, dann finanziert er damit die Betreuung der beiden Stieftöchter mit. Das deutsche Unterhaltsrecht gibt der Kindesbesitzerin die volle Freiheit dafür. Die Mutter darf das Geld auch abheben und am nächsten Kiosk vertrinken oder das Motorrad ihres neuen Freundes finanzieren, während das Kind wegen fehlender Beiträge vom Kindergarten verwiesen wird.[13]
Ein unterhaltspflichtiger Vater zahlt also nur formal Kindesunterhalt exklusiv für das eigene Kind und Betreuungsunterhalt exklusiv für die Betreuung seines Kindes. Praktisch fließt sein Geld in die Gemeinschaftskasse einer Bedarfsgemeinschaft über deren Verwendung er keinerlei Einfluss hat. Ob seine Finanzkraft seinem Kind tatsächlich zugute kommt oder zweckentfremdet wird, entzieht sich seiner Kenntnis. Weitreichende Auskunftspflichten gibt es eben nur für die Erwirtschaftung der Unterhaltsleistung, nicht für ihre Ver(sch)wendung.[14]
Die Flickwerk-Familie ist also mitnichten das bessere Familienmodell. Es ist vielmehr ein Geschäftsmodell dafür, sich seine Kinder von Expartnern fremdfinanzieren zu lassen. Dabei werden die Leistungsträger nach dem Unterhaltsmaximierungsprinzip abgezockt und in letzter Konsequenz ist die Flickwerk-Familie ein sozialistisches Modell, in dem die Einnahmen zwangskollektiviert werden und der Staat die Kontrolle über die Verteilung übernimmt.
Es ist leicht erkennbar, dass dieses Lebensmodell nur für drei Personengruppen taugt:
Kinderbesitzerinnen (Wie eine Mutter das Kind in ihren Besitz bringt, wird im Abschnitt „Kampf ums Kind“ dargelegt.)
Reiche Männer, die so reich sind, dass sie alle Probleme mit Geld lösen können und denen ein paar Hunderttausend Euro mehr oder weniger nichts ausmacht.
Arme Männer, die Sozialleistungen beziehen oder so arm dran sind, dass es nicht mehr drauf ankommt.
Thema Kinder:
Die stärksten Bindungen an die Eltern haben Kinder in klassischen Familien, die schwächsten in Stieffamilien. Dort gibt mehr als jeder fünfte Jugendliche an, eine schwache Beziehung zu mindestens einem Elternteil zu haben (in traditionellen Familien sind es lediglich knapp 6 Prozent).
Eine Mutter beschreibt ihre Probleme mit der Flickwerk-Familie so: „Ich bin recht verzweifelt, dass ich mich hier an euch wende. Auch ich lebe in einer Patchwork-Familie. Mein Mann und ich lieben uns sehr, gehen sehr harmonisch miteinander um, haben ein liebevolles und respektvolles Klima miteinander. Gehabt. Leider. Vor etwa drei Monaten zog der 13jährige Sohn meines Mannes bei uns ein …“ Damit begannen die Probleme: Streit zwischen den Kindern aus verschiedenen Ehen, mangelnde Autorität der Stiefmutter, Entfremdung vom Partner usw.[15]
Der Kriminologe Marcelo Aebi aus Lausanne hat etwa im Jahr 2003 aufgedeckt, dass rund 40 Prozent der Jugendlichen aus traditionellen Familien schon mindestens einmal gegen das Gesetz verstoßen haben, bei Kindern aus Ein-Eltern-Familien waren es 48 Prozent, bei Patchwork-Kindern 58 Prozent. Als Erklärung dafür wird angegeben: „Die stärksten Bindungen an die Eltern haben Kinder in klassischen Familien, die schwächsten in Stieffamilien.“ Und wenn Kinder nicht gut mit ihren Eltern auskämen, begünstige das das Abgleiten in die Kriminalität. Die Evolutionspsychologen Martin Daly und Margo Wilson haben in Kanada herausgefunden, dass 32 Prozent der Kinder, die bei mindestens einem Stiefelternteil leben, Opfer einer Misshandlung werden, dagegen nur 3 Prozent jener Kinder, die bei ihren leiblichen Eltern leben.[16]
Das Elend der Flickwerk-Familie
Einerseits wird die Flickwerk-Familie noch von der Politik als eine neue Form der Familie gefeiert, worin die klassische Familie nur noch ein Sonderfall darstellt, andererseits wird schon mit Ernüchterung das Elend der Realität wahrgenommen. JugendamtmitarbeiterInnen berichten: „Die Familien heute sind kaputter als früher. Die psychischen Erkrankungen in Familien haben zugenommen. Davon betroffen sind häufig alleinerziehende Mütter. Familien – insbesondere Patchwork-Familien – sind nicht mehr so belastbar. Die Entscheidung wird häufiger gegen das Kind und für einen neuen Partner getroffen.“ [17]
Die „moderne“ Familienpolitik generiert also sehenden Auges kaputte Familien, kaputte Menschen und letztlich ein kaputtes Land. Das ist das Ergebnis, wenn die Ideologie mehr zählt als die Realität. Melanie Mühl hat sich mit der mutigen Streitschrift „Die Patchwork-Lüge“ dem Schönreden der Flickwerkfamilie entgegengestellt. Das ist selten geworden in einer veröffentlichten Meinung, wo „andere“ Lebensentwürfe alles, die Familie hingegen nichts bedeutet. Melanie Mühl berichtet aus neun Jahren ernüchternder Erfahrung im Patchwork-Leben:
„Das klingt tatsächlich niedlicher, als es ist. Es ist ein Leben auf einem ständig schwankenden Kontinent, zusammengesetzt aus tektonischen Platten, die sich dauernd verschieben, die sich reiben, auseinandertreiben, sich verändern. Weil sich die Menschen, die diese Platten in einer gemischten Familie sind, ständig verändern. Und wenn sich wer, wenn sich was verändert, tut es weh. Wir versuchen, damit zu leben, den Schaden für jeden Beteiligten so klein zu halten wie möglich. Es gelingt uns mal besser, mal schlechter. Helfen kann uns keiner.“ [18]
„Die Beschäftigung der Frau in der Fabrik löst die Familie notwendig gänzlich auf, und diese Auflösung hat in dem heutigen Zustande der Gesellschaft, der auf der Familie beruht, die demoralisierendsten Folgen, sowohl für die Eheleute wie für die Kinder. Eine Mutter, die nicht Zeit hat, sich um ihr Kind zu bekümmern, ihm während der ersten Jahre die gewöhnlichsten Liebesdienste zu erweisen, eine Mutter, die ihr Kind kaum zu sehen bekommt, kann diesem Kinde keine Mutter sein, sie muss notwendig gleichgültig dagegen werden, es ohne Liebe, ohne Fürsorge behandeln wie ein ganz fremdes Kind, und Kinder, die in solchen Verhältnissen aufgewachsen, sind später für die Familie gänzlich verdorben, können nie in der Familie, die sie selber stiften, sich heimisch fühlen, weil sie nur ein isoliertes Leben kennengelernt haben und müssen deshalb zur ohnehin schon allgemeinen Untergrabung der Familie bei den Arbeitern beitragen.“ [19a]
Die ehemalige Sowjetunion war nahezu zusammengebrochen, als Michael Gorbatschow das Ruder übernahm. Dieser weitsichtige Politiker erkannte schnell, worin der Fehler lag. Angesichts verfallener Familienstrukturen und etwa 40 Millionen Alkoholikern schrieb Gorbatschow in seinem Buch „Perestroika – die zweite russische Revolution“:
„Wir haben erkannt, dass viele unserer Probleme im Verhalten vieler Kinder und Jugendlicher – in unserer Moral, der Kultur und der Produktion – zum Teil durch die Lockerung familiärer Bindungen und die Vernachlässigung der familiären Verantwortung verursacht werden. Dies ist ein paradoxes Ergebnis unseres ernsthaften und politisch gerechtfertigten Wunsches, die Frau dem Mann in allen Bereichen gleichzustellen. Mit der Perestroika haben wir angefangen, auch diesen FEHLER zu überwinden. Aus diesem Grund führen wir jetzt in der Presse, in öffentlichen Organisationen, bei der Arbeit und zu Hause hitzige Debatten über die Frage, was zu tun ist, um den Frauen zu ermöglichen, zu ihrer eigentlichen weiblichen Lebensaufgabe zurückzukehren.“ [19b]
Die Illusion der Homo-Ehe
Mit großem propagandistischen Aufwand wird die Illusion erzeugt, Schwule und Lesben seien für die Kindererziehung genauso geeignet wie heterosexuelle Eltern und eine Lebensgemeinschaft von Homosexuellen sei einer Ehe gleichwertig und von daher auch rechtlich gleichzustellen. Fast könnte man den Eindruck gewinnen, zwei Lesben seien für Kinder besser als Mutter und Vater. Die Lebenswirklichkeit entzaubert diese Illusion doch sehr schnell.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe führt in einem Rechtsstreit von zwei gewalttätigen Lesben um das Umgangsrecht:
„Dagegen führte die Antragstellerin aus, die Regelung des Umgangs habe nicht gemäß § 1685 BGB, sondern gemäß § 1684 BGB zu erfolgen. Denn die Antragstellerin sei für das Kind Y. Elternteil im Sinne dieser Vorschrift. Y. sei in eine Lebenspartnerschaft hinein geboren worden. Y. sei daher Kind der Lebenspartnerinnen, also auch der Antragstellerin. In § 1684 BGB könne es nicht darauf ankommen, ob die Eltern des Kindes gleichen oder verschiedenen Geschlechts seien. Wären die beteiligten Lebenspartnerinnen bei der Geburt nicht verpartnert, sondern verheiratet gewesen, wäre die Antragstellerin automatisch rechtlich Elternteil von Y. geworden. Dies müsse auch im Fall der Lebenspartnerschaft gelten. Der biologische Vater spiele im Leben Y.s keine Rolle. Y. habe stattdessen eine Mami und eine Mama. Als solche seien die Beteiligten eine Familie gewesen. Diese gelebte Familie stehe gem. Art. 6 GG unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.“ [20]
In der aktuellen Rechtslage ist es nicht ausgeschlossen, dass der biologische Vater des Kindes noch für die Folgen des fehlgeschlagenen Experiments homosexueller Lebensweisen finanziell aufkommen muss, auch wenn er für das Leben des Kindes „keine Rolle“ spielt. Besonders wenn Mami und Mama Sozialhilfebezieherinnen sind, braucht der Staat ja wieder einen solventen Zahlesel. Kinder sind hierbei nur Mittel zum Zweck bei ideologisch motivierten Gesellschaftsexperimenten.
Viele lesbische Paare mit Kinderwunsch suchen einen Samenspender per Zeitungsanzeige, im Internet oder in Samenbanken. Ein Lehrer aus der Pfalz wurde mit einem lesbischen Paar handelseinig und es wurde vertraglich vereinbart, dass er seinen Samen unentgeltlich spendet und ihm dafür keine finanziellen Nachteile entstehen. 2007 wurde David geboren. Doch dann wurde der Samenspender von den lesbischen Frauen auf Kindesunterhalt verklagt. Der Vertrag, der mit den Frauen geschlossen wurde, gilt nach Familienrecht nicht. Das Kindeswohl wird als Argument angeführt, weshalb Samenspender, auch nachträglich und entgegen anderslautender Verträge, unterhaltspflichtig und die Kinder entsprechend erbberechtigt.[21]
In Schweden spendete ein Mann einer lesbischen Freundin und deren Partnerin seinen Samen, weil sie unbedingt Kinder wollte. Als die vor dem Standesamt registrierte Beziehung zwischen den homosexuellen Frauen in die Brüche ging, klagte die Mutter auf Unterhalt für ihre drei Kinder. Als Zahlungspflichtigen machte der Richter den biologischen Vater aus. Für Eigenverantwortung lesbischer Frauen fand der Richter in seinen Gesetzbüchern keinen Anhaltspunkt.[22]
Das wirft einige interessante Fragen auf:
Das Kindeswohl: Es ist inzwischen üblich geworden, wenn es gilt Perversionen des Familienrechts zu rechtfertigen, den unbestimmten Rechtsbegriff Kindeswohl ins Feld zu führen. Jeder Mensch seit Entstehung seiner Art hat ohne jede Ausnahme eine biologische Mutter und einen biologischen Vater. Es werden seit einiger Zeit immer wieder Auftragsgutachten ins Feld geführt, die belegen sollen, dass gleichgeschlechtliche Partner ebenso wie heterosexuelle Ehepartner für die Kinderaufzucht geeignet zu sein. Es wird so getan, als wenn gleichgeschlechtliche Eltern für Kinder eine Bereicherung wären, anstatt darin eine Aufweichung des Begriffs Kindeswohls zu sehen, dass im Recht des Kindes auf Vater und Mutter besteht.
Die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft mit der Familie: Homosexuelle Lobby-Gruppen arbeiten vehement auf die Gleichstellung der so genannten Homoehe mit der Ehe hin. Das würde aber nach § 1353 eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft bedeuten. Dazu gehört auch die volle Verantwortung für gemeinsame Kinder. Dazu passt allerdings nicht, wie am Beispiel gezeigt, dass der männliche Samenspender für die finanzielle Verantwortung lesbischer Mütter einstehen sollen. Bei einem heterosexuellen Paar, das verheiratet ist, wäre der Ehemann der Mutter rechtlich betrachtet der Vater eines Kuckuckskindes. Er wäre damit auch dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Um aus der Unterhaltspflicht herauszukommen müsste er zunächst die Vaterschaft anfechten. Das geht in Deutschland aber nur innerhalb von zwei Jahren ab dem Zweifel, dass es nicht sein Kind ist. Danach würde der biologische Vater keinen Kindesunterhalt zahlen, weil der Ehemann unterhaltspflichtig ist. In dem vorgestellten Fall wäre die Frist verstrichen, weil das Kind schon 2007 geboren wurde und der lesbischen Lebenspartnerin der Mutter ja von Anfang an klar war, dass sie als Erzeugerin nicht in Betracht kommt. Weil ja nun homosexuelle Ehepaare angeblich genauso behandelt werden wollen wie heterosexuelle, müsste die Situation hier eigentlich genauso klar sein: Auch für lesbische Paare müsste § 1592 Abs. 1 gelten, wonach der rechtliche Vater des Kindes derjenige ist, der mit der Mutter verheiratet ist. Damit müsste die Lesbe, die das Kind nicht ausgetragen hat, als unterhaltspflichtig eingestuft werden und der Samenspender müsste aus dem Schneider sein. Das Beispiel ist also ein guter Beleg dafür, wie wenig belastbar die Forderung nach Gleichstellung von Homoehe mit der Ehe tatsächlich ist.
Die Emanzipation der Frau: Die Forderung nach der Emanzipation der Frau ist offenbar genauso wenig belastbar. In den 1950er Jahren wurde der männliche Haushaltsvorstand abgeschafft mit der Begründung, das wäre nicht vereinbar mit der Gleichberechtigung der Frau. In dem Fall des lesbischen Paares mit dem Kind wird nun klar, dass die Frauen entweder nicht fähig oder nicht willens sind, die Verantwortung als Haushaltsvorstand zu übernehmen. Im Zweifelsfall wird dann doch wieder ein männlicher Ernährer gesucht. Die lesbischen Frauen hatten mit dem männlichen Samenspender einen eindeutigen Vertrag geschlossen, der rechtskräftig sein müsste, wenn die Frauen als rechtsfähig und mündig gelten würden. Das ist offenbar nicht der Fall. Der Spiegel bezeichnet die Tatsache, dass ein Mann mit seinem Samen den Babywunsch eines lesbischen Paares erfüllte und dann dafür auch noch Unterhalt soll, euphemistische eine Gesetzes„lücke“ die der Mutter zugute komme.[23] Das trifft aber offensichtlich nicht den Kern der Dinge. Es handelt sich wohl weniger um eine unabsichtliche Gesetzeslücke als vielmehr darum, dass der Staat Frauen als verantwortlich handelnde Subjekte nicht sonderlich ernst nimmt und recht froh ist, wenn die Frau nun wieder von einem leistungsfähigen Mann versorgt wird.[24]
Es gibt nun Volksverführer, die Menschen, welche die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe ablehnen, der Homophobie zu bezichtigen und über Antidiskriminierungsgesetze auf eine Stufe mit Rassisten zu stellen. Es könnte sein, dass Homo-Lobby arbeitet nicht gegen die Diskriminierung der Homosexuellen arbeitet, sondern an der Umerziehung eines ganzen Volkes mit dem Ziel der Familienzerstörung.[25] Um der Diffamierung durch die Familienzerstörer zu entgehen, ist es hilfreich die Argumente aus der Lebenswirklichkeit der Schwulen und Lesben selbst zu entnehmen.
Und noch etwas wird am konkreten Beispiel klar: Was der Staat in dieser Konstellation als schützenswert im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG ansieht, ist vollkommen unklar und wie der Familienrichter entscheidet, ist absolut willkürlich. Es wird seine Entscheidung aber als „im Sinne des Kindeswohls“ hinstellen, obwohl das Kindeswohl zu keinem Zeitpunkt eine Rolle gespielt hat.
An dieser Stelle muss auch die Praxis des Staates hinterfragt werden, Heranwachsenden in staatlichen Schulen Heterosexualität nur als eine Form menschlicher Sexualität ist und die Ehe nur als eine Lebensform unter anderen darzustellen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert in einer „Handreichung für den Unterricht“, dass der Tatsache „in jeder Klasse sitzen ein bis zwei lesbische Schülerinnen oder schwule Schüler“ in der alltäglichen Unterrichtspraxis Rechnung getragen werden soll. Damit könne dem „heimlichen Lehrplan“, der die Heterosexualität zur nicht hinterfragbaren Norm mache, entgegengewirkt werden. In Schulbüchern, Unterrichtsmaterialien, Lektüren, Aufgabenstellungen, etc. kämen Lesben und Schwule in ihrem Alltag nicht vor. Der Kritik von „feministischen Schulforscherinnen“ (sic!) am „heimlichen Lehrplan der Unterordnung von Frauen in unserem Schulwesen“ (sic!) habe zwischenzeitlich dazu geführt, dass traditionelle Frauen- und Männerbilder sowie Geschlechterrollenklischees beispielsweise in Schulbüchern allmählich abgebaut werden. Ein weiterer Schritt müsse es sein, „ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Heterosexualität nur eine Form menschlicher Sexualität ist und die Ehe eine Lebensform unter anderen darstellt“. Kinder sollen ihre Väter nicht vermissen dürfen, deshalb sollen „im Lesebuch der Grundschule Kinder Alleinerziehender ihre Familienform genauso wiederfinden wie Kinder, die mit ihren Eltern leben oder eben mit zwei Müttern“. Insbesondere der Deutschunterricht böte viele Gelegenheiten, „andere Lebensweisen sichtbar zu machen“. Auf diese Weise würde die „Sozialisation der Kinder und Jugendlichen hinsichtlich der freien Entfaltung ihrer Identität unterstützt“ und nicht etwa untergraben. Sprache und Literatur sind nicht irgendwelche, sondern prägende Sozialisationsinstanzen: Die Texte der Lese- und Sprachbücher werden oft mehrfach gelesen, prägen sich darüber ein, ohne dass die Mädchen und Jungen eine notwendige Distanz gewinnen können. Hier sollen nach dem Willen der Familienzerstörer verhindert werden, dass „traditionelle geschlechtsspezifische Identifikationsangebote verfestigt werden“. „Die Sensibilität der Unterrichtenden bei der Textauswahl oder im Umgang mit Texten entscheidet in hohem Maß darüber, welche Angebote den Kindern und Jugendlichen gemacht werden. An diesen Texten reflektieren sie eigenes und fremdes Verhalten, gesellschaftliche Normen und Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf die eigenen Lebensperspektiven und finden Orientierung.“[26] Mit anderen Worten: In staatlichen Schulen sollen Lehrer sicherstellen, dass die Identifikation mit Ehe und Familie abgebaut wird und die Orientierung Heranwachsender unter staatlicher Regie in Desorientierung verwandelt werden soll.
Natürlich ist eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft mit Kindern, die auf Kosten dritter parasitär lebt, ebenfalls ein möglicher Lebensentwurf. So dann man das natürlich auch sehen. Ob die Illusion der Homo-Ehe – als gleichwertigen und belastbaren Lebensentwurf vorgestellt – aber wirklich der Orientierung unser Kinder dienlich ist, soll dahingestellt sein.
Patchwork-"Familie" begünstigt Mißbrauch, News4Press.com am 8. April 2010 (Der „sozialen“ Vater Woody Allen ging eine sexuelle Beziehung zu seiner Adoptivtochter Soon Yi ein. Schwarzer: „Allen und Farrow konnten es sich moralisch wie materiell leisten, unverheiratet zu sein und in zwei Wohnungen zu leben, diesseits und jenseits des Central Parks. Ihr Lebensmodell war zum Vorbild für das fortschrittliche Amerika geworden. Ihr Scheitern muss eine Warnung für alle sein.“ Zeitschrift Emma Nr.10/1992 schrieb Schwarzer in ihrem Editorial erstaunlichen Klartext und räumte offen ein, daß Fakten und Hintergründe in Sachen Patchwork sie zum „Umdenken gezwungen“ haben, auch hinsichtlich des vielgerühmten „neuen Vaters“ und der „freien Beziehungen“: „Was haben wir dafür gekämpft, daß Gefühle nicht nur zählen, wenn sie staatlich besiegelt sind – und als Familie nicht nur gilt, was durch Blutsbande verknüpft ist.“)
[2]Leitbilder, Idealvorstellungen und Ideologie: „Familie ist da, wo Kinder sind“, WDR am 9. Mai 2006 Auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO): „Familie ist da, wo Kinder sind“ Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.: Position zur Familien- und Kinderpolitik Schwarzkopf & Schwarzkopf-Verlag: „Alles, was Familie ist“ (Ein traditioneller Familienbegriff scheint angesichts der bunten Lebenswirklichkeit überholt: In Wahl-, Patchwork- und Regenbogenfamilien, Dreierbeziehungen und Wohn- oder Hausgemeinschaften sind Menschen ebenso wie in „normalen Familien“ dazu bereit, füreinander einzustehen. Das Buch „Alles, was Familie ist“ wagt eine komplette Neudefinition des Familienbegriffs und stellt Modelle einer modernen Lebensweisenpolitik zur Diskussion.)
[14] In der Flickwerk-Konstellation schlägt das im Unterhaltsrecht immer noch gültige Ernährermodell voll durch: Der eine Elternteil sorgt für den Barunterhalt und der andere Elternteil, bei dem der Sprössling lebt, kommt dieser Verpflichtung durch Betreuen, Kümmern und Erziehen nach. Diese Aufteilung gilt zumindest bis zur Volljährigkeit des Kindes. Der Haken an dieser Konstruktion ist allerdings, dass in der bürgerlichen Hausfrauenehe der versorgende Ehemann die Hausarbeit und Erziehungsleistung der Ehefrau durchaus kennt und gegebenenfalls darauf Einfluss nehmen kann. Bei Kindes- und Betreuungsunterhalt hingegen zahlt der Vater ins Blaue hinein. Der Gesetzgeber geht dabei von der rousseauhaft-naturguten Frau aus, die natürlich niemals auf den Gedanken käme, das Geld anders als für das Wohl des gemeinsamen Kindes zu verwenden.
[15] Philipp Gut: Patchwork-Familien: Aschenputtel der Gegenwart, Weltwoche 13/2009 (Jugendliche aus Patchwork-Familien werden eher kriminell als Kinder, die in traditionellen Familien aufwachsen. Das belegt eine breit angelegte Studie der Universität Lausanne.)
[26] „Schwule und lesbische Lebensweisen – Ein Thema für die Schule“ Eine Handreichung für den Unterricht, herausgegeben von der GEW Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, S. 11
Wikipedia: „Die eheähnliche Gemeinschaft ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der meist im Zusammenhang mit der Zuerkennung öffentlicher Leistungen für Bedürftige benutzt wird. Es ist die verrechtlichte Form des Begriffs Wilde Ehe oder „Ehe ohne Trauschein“ und beschreibt das Zusammenleben von Menschen nach Art von Eheleuten, ohne dass diese jedoch formal verheiratet sind.“
Wikipedia: „Der unbestimmte Rechtsbegriff bezeichnet ein Merkmal innerhalb einer gesetzlichen Bestimmung, einer behördlichen Entscheidung oder einer sonstigen Rechtsquelle, das aus sprachlicher Sicht für sich betrachtet keinen eindeutigen Inhalt zu haben scheint, das gewissermaßen „unscharf“ ist. Erst durch Auslegung gewinnt der unbestimmte Rechtsbegriff an Schärfe. Die Auslegung schließt dabei stets eine Bewertung aller Umstände des Einzelfalls ein, in dem der Begriff konkret angewandt werden soll. […] Hintergrund: In Deutschland und auch in vielen anderen Staaten gab und gibt es eine Reihe von Sozialleistungen des Staates, die bedarfsabhängig gewährt werden. Wer seinen Lebensunterhalt selbst gewährleisten kann, soll keine Unterstützung bekommen, und nur wer unverschuldet in Not geraten ist, der soll Hilfe durch den Staat erhalten. Dieses Verursacherprinzip soll Kosten und Missbrauch von Sozialleistungen dämpfen.“
4.2.1. Flickwerk-Familie
Menschen haben immer zu Formen des Zusammenlebens gefunden und dies wird auch in Zukunft so sein, auch wenn die Familie als Form des Zusammenlebens in die Krise geraten ist. Das Leben lässt sich nicht so einfach verwalten, denn das Leben ist immer stärker als (rechtliche) Gesetze. Gesetze sind wie Deiche, welche die Flut bändigen sollen. Aber wenn der Deich ein Staudamm ist, dann wird das Leben mit aller Macht darüber hinwegschwemmen und seinen eigenen Weg suchen.
Dieses Kapitel beschreibt die Verrechtlichung der Beziehungen durch die Einmischung des Staates, für die Anwendung des Familienrechts auf Nichtfamilien siehe Kapitel 2.9..
Die vielfältige Bedrohungslage der Familie wurde bereits in den Kapiteln Familienrecht und Familienzerstörer dargelegt. Wer sich für die schwierige Situation der Familie interessiert, sieht die Familie einem verwirrenden Netz von Anfeindungen ausgesetzt. Das Kernproblem scheint die Verrechtlichung der Familie zu sein, auf die Karl Albrecht Schachtschneider in seinem Aufsatz Rechtsproblem Familie hinweist und die zu einer Verstaatlichung der Familienverhältnisse führt. Diese Verrechtlichung und Verstaatlichung scheint für die Auflösung der familiären Strukturen maßgeblich verantwortlich zu sein.
Durch die fortgesetzte Einmischung des Staates wird der Intimbereich der Familie immer kleiner, familiäre Beziehungen werden durch einzelne Rechtsverhältnisse aufgelöst. Der Weg der 1968er-Bewegung, durch Auflösung bürgerlicher Familienverhältnisse zu mehr individueller Freiheit gelangen zu wollen, erweist sich als fataler Irrtum. Gerade dadurch, dass der Staat immer tiefer in die Familie eingreift und so die intimsten Lebensbereiche seiner Bürger reglementiert und kontrolliert, gehen individuelle Autonomie und Freiheit verloren.[1]
Der staatliche Schutz von Ehe und Familie ist eine Chimäre
Der deutsche Staat schützt die Familie nicht so, wie es die Autoren des Grundgesetzes mit dem Schutz durch die staatliche Gemeinschaft in Artikel 6 formuliert haben. Im Gegenteil: Statt die Familie zu schützen, hat sich der Staat die Definitionsgewalt darüber angeeignet, was er unter dem Begriff „Familie“ verstanden wissen will. Und das, was der Staat (in seinen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und der Rechtspraxis) dann unter Familie versteht, schützt er dann bzw. fördert es. Der Ausspruch „Familie ist da, wo Kinder sind“ [2] ist nur ein oberflächlicher Ausdruck dessen, was der Staat seinen Bürgern zumutet. Der Staat in Gestalt seiner Politiker und handelnden Organe belügt seine Bürger und führt sie in die Irre.
Das Ganze fängt damit an, dass kein Bürger mit Heiratsabsichten wirklich weiß, was für einen Vertrag er mit einer Eheschließung eigentlich eingeht und in welcher Tragweite er sich damit selbst entmündigt und in die Willkür der Staatsgewalt begibt. Welcher Bürger ist sich vor der Scheidung denn wirklich im Klaren über die „Vertragsklauseln“, die sich in etwa 1000 sich oft ändernde Paragraphen des BGB und anderer Vorschriften über Ehe und deren Ende sowie etwa 15000 Gerichtsurteile für alle möglichen Ehe-/Trennungsdetails niederschlagen, geschweige denn über die Konsequenzen und Implikationen derselben? Denn seit 1968er, Feministinnen und Konstruktivisten die Schalthebel der Macht übernommen haben, ist im Familienrecht nichts mehr so wie es scheint. Die Lebenswirklichkeit wurde weitgehend um- und neu definiert.
Im Prinzip müsste ein Heiratswilliger Jura studiert haben, um sich der Herausforderung – das Familienrecht für seine persönliche Lebenssituation auszudeuten – stellen zu können. Doch selbst das würde ihm nichts helfen, weil der Staat die Spielregeln ständig ändert (das Parlament über die Gesetzgebung und die Justiz über die Rechtsprechung). Das bedeutet im Klartext, was heute noch vom Risiko vertretbar erscheint, kann mit der nächsten Gesetzesänderung oder BGH-Urteil in ein unkalkulierbares Risiko umschlagen. Für den Mann, wohlgemerkt, dem Zahlesel der Nation. Frauen können sich derzeit darauf verlassen, dass sie für immer weniger Pflichten immer weitreichendere Rechte (meist Barunterhalt) bekommen. Überspitzt könnte man sagen, das Familienrecht verkommt dazu eine Versorgungsmaschine für Frauen mit Unterhaltsmaximierungsprinzip zu sein. Andere Partner sind die Schwiegereltern, deren neue Schwiegerkinder in einigen Konstellationen ihnen gegenüber unterhaltspflichtig werden.[3]
Desweiteren wird mit irreführenden Begriffen Inhalte verschleiert. Genderismus und Gleichstellungspolitik verschleiern, dass sich dahinter Frauenbevorzugung und ein gesellschaftlicher Verteilungskampf zugunsten von Frauen verbirgt. Der Begriff Lebenspartnerschaftsgesetz verschleiert, dass per Gesetzgebung der Familienbegriff neu definiert wird. Im Sozialrecht verschleiert der Begriff Bedarfsgemeinschaft, dass der Staat willkürlich Menschen zu einer familiären Wirtschaftsgemeinschaft erklärt. Der Staat spricht dabei von „eheähnlicher“ Gemeinschaften, um mit einer juristischen Spitzfindigkeit das „Zwangsheiratsverbot“ zu umgehen, denn nach § 1312 BGB haben beide Partner vor einem Standesbeamten persönlich zu erscheinen und die Einwilligung in die Ehe einzeln zu bekunden. Auch ist gemäß 240 Absatz 4 Satz 1 Strafgesetzbuch (StGB) ein schwerer Fall der Nötigung gegeben, wenn jemand eine andere Person zur Eingehung der Ehe nötigt.
Der deutsche Staat macht ein großes Bohai um angebliche oder tatsächliche Zwangsheiraten unter türkischstämmigen Migranten.[3] Das hält ihn allerdings nicht davon ab, formal unverheirateten Bürger ungefragt (also zwangsweise) eheliche Pflichten aufzubürden.
§ 7 Absatz 3a SGB II
Der § 7 Absatz 3a SGB II spielt auf § 1353 Absatz 1 BGB an:
§ 1353 BGB
Eheliche Lebensgemeinschaft
Hinter der Vermutung im Sozialgesetzbuch (SGB) steht also die Unterstellung des Staates, dass Bürger in einer ehelichen Einstehens- und Lebensgemeinschaft leben. Die Eheschließung verkommt dabei zu einem Verwaltungsakt. Erstens verstößt hier der Staat gegen das Bürgerrecht, nicht zu einer Ehe gezwungen zu werden. Zweitens ist es bigott, dass der Staat seinen Bürgern (seien sie nun türkischer Abstammung oder nicht) etwas vorwirft, was er selbst praktiziert. Drittens, und das ist jetzt das entscheidende, maßt sich der Staat an darüber bestimmen zu wollen, wie Familien die Eheanbahnung ihrer Kinder organisieren. Statt also, wie im Grundgesetz festgelegt, die Familie zu schützen, greift der Staat massiv in die Autonomie der Familie ein. Was als Zwangsheirat diffamiert wird, ist beim näheren Hinsehen in aller Regel ja eine arrangierte Ehe. Der dahinter stehende Gedanke der Vernunftehe hat ja, mit der Absicht stabile Familienverhältnisse zu schaffen, an sich nichts Anrüchiges an sich. Im Gegenteil, eine kluge und nüchterne Wahl des Ehepartners ist durchaus ein geeignetes Mittel für eine stabile Beziehung und damit eine sinnvolle präventive Maßnahme für den Schutz der Familie. Tatsächlich ist die arrangierte Ehe in vielen Teilen der Welt immer noch die Norm.[4]
Allein, im Westen gilt diese Familienpolitik offenbar nicht mehr als „politisch korrekt“. Der Staat greift massiv in die Familienstrukturen ein unter dem Vorwand, die Rechte des Individuums schützen[5] und die Gleichberechtigung der Frau herbeiführen[6] zu wollen. Durch den Nebel der Staatspropaganda geblickt ist aber zu erkennen, dass es um die Ausschaltung der Institution Familie als Konkurrenz zum Staat geht. Der Anspruch des Staates geht dahin, die Untertanen oder Bürger einzeln an sich zu binden[7], zu homogenisieren und dabei die Ordnungsmacht auch in der Familie allein für sich zu beanspruchen. Damit beseitigt der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung und entwickelt sich zum totalen Staat.[8] Die Familie war und ist Konkurrent im Anspruch an Loyalität und Gehorsam. Das will der moderne westliche Staat nicht hinnehmen. Das diese Entwicklung zu einem Verlust von Autonomie, Freiheit und Selbstverwaltung führt, ist offensichtlich. Die von westlichen Staaten Propagierung individueller Freiheit führt aus der familiären Bindung in die Abhängigkeit vom Staat (vgl. Sozialpolitik).
Orwellsche Sprachverwirrung über den Bedeutungsinhalt von Ehe und Familie
Im Ergebnis kann Familie alles oder nichts sein, so wie es dem Gesetzgeber oder der Rechtsprechung gerade gefällt. Wird jedoch der Begriff „Familie“ situativ mit beliebigen Inhalten willkürlich gefüllt, dann ist in der Konsequenz völlig unklar, was Familie eigentlich ausmacht. Damit nähert sich die Gesellschaft einer orwellschen Sprachlosigkeit, in der Neusprech jede inhaltlich sinnvolle Verständigung verunmöglicht, weil die Begriffe ihres natürlichen Sinngehaltes entleert sind. So wie der Naturwissenschaftler bei der Untersuchung der Rille einer altmodischen Langspielplatte die Musik nicht mehr findet, so geht den Juristen im Familienrecht die Familie abhanden.
Man kann es auch anders ausdrücken: Mit der Überführung von Familienbindungen in Rechtsbeziehungen geht der Gesellschaft die Familie verloren. Im ersten Kapitel wurde bereits ausgeführt, dass sich die Familie als private Institution durch die Abwesenheit des Staates charakterisiert und der familiäre Zusammenhalt durch Bindung und Ethik und nicht durch Gesetz und Strafbefehl gewährleistet wird. Die Verrechtlichung der Familie, die Überführung von familiären Bindungen in Rechtsverhältnisse führt zu einem Verlust von familiärer Autonomie und persönlicher Freiheit und zu einer Zunahme staatlicher Einmischung in private Sphären bis hin zu totalitären Strukturen.
Der Staat ersetzt zunehmend die Familie
Die Familienpolitik, die Gesetzgebung und die Rechtsprechung haben in den letzten Jahrzehnten de facto einige Familienfunktionen per Gesetz zu staatsbürgerlichen Pflichten der Bürger gemacht und den Rest der Institution Familie praktisch geschleift. Mit der Abschaffung des Hausvorstandes wurde der Familie praktisch der Kopf abgeschlagen, angeblich weil es mit der Gleichstellung der Frau nicht vereinbar war. Doch wenn das aus geschlechtspolitischen Gründen nicht haltbar ist, warum darf dann in Person Angela Merkels eine Frau allein einen ganzen Staat regieren? Die Abschaffung des Hausvorstandes in der Familie kommt in Deutschland der Abschaffung des Kanzlers oder in anderen Ländern des Premiers oder Präsidenten gleich. Das Ehegattensplitting im Steuerrecht abschaffen würde das Ehe der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft bedeuten. Mit der Änderung des Strafgesetzes über „Vergewaltigung in der Ehe“ bestreitet der Staat, dass die Ehe eine Intimgemeinschaft ist. Bei jedem Geschlechtsakt in der Ehe sitzt jetzt der Staatsanwalt mit auf der Bettkante. Die intime Beziehung eines Ehemannes zu seiner Ehefrau wurde damit auf eine Stufe mit der Beziehung eines Freiers zur Prostituierten gestellt. Mit dem Wohnungszuweisungsgesetz wurde die Oberhoheit der ehelichen Wohnung auf staatliche Organe übertragen. Mit dem Scheidungsgesetz von 1976 wurde die Charakterisierung der Ehe als lebenslange Gemeinschaft aufgehoben. Genau genommen entfiel damit die Geschäftsgrundlage für das Anerkennen von Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich und Übertragung von Rentenansprüchen. Aber so konsequent wollte der Staat nicht sein, der Mann hat zwar nichts mehr zu sagen, aber alles zu finanzieren. Denn das ist das Letzte, was dem Mann aus der Institution Familie noch verblieben ist: Die Pflicht zum Unterhalt. Vorteile oder gar Rechte leiten sich davon für ihn aber nicht ab. Der Mann hat Zahlungen ohne jede Gegenleistung zu leisten. Bei der Frau verbleibt das Recht auf Versorgung, Pflichten muss sie dafür aber nicht übernehmen.
Die Institution Familie, die laut Grundgesetz geschützt werden soll, ist inzwischen zu einer Fiktion geworden. In der Rechtswirklichkeit werden verheiratete, geschiedene und unverheiratete Frauen längst gleichbehandelt. Wenn aber alles gleichbehandelt wird, ist der Begriff Familie entbehrlich. Praktisch haben die schwanger gewordene Prostituierte und eine Besenkammer-Affäre dieselben Ansprüche an einen Mann wie die Ehefrau. Das ist der Triumph der Gleichheitsagenten. Nicht laut gesagt wird dabei, dass Ehefrauen auf die Stufe von Prostituierten und Affären gestellt werden. Das allerdings Väter unehelicher Kinder in ihren Vaterrechten nicht gleichgestellt werden, ist nur folgerichtig in einer frauenzentrierten Rechtsordnung, in der Richter offen zugeben bei der Strafzumessung einen „Frauenrabatt“ für gerechtfertigt halten, „weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken“. Für eine offene und für alle verständliche Abschaffung der Familie setzt sich allerdings niemand ein, weil der Widerstand aus der Bevölkerung (noch) zu stark und die Bewältigung verfassungsrechtlicher Grundsätze zu schwierig wäre. Andererseits beschränkt sich die Verteidigung der Familie bei Politikern aller Parteien auf rhetorische Sprechblasen. Offenbar muss eine Fiktion aufrechterhalten werden, denn mit dem offiziellen Wegfall der Familie würde sämtlichen Unterhaltsansprüchen von verheirateten, geschiedenen und unverheirateten Frauen der Boden entzogen werden. Auf welche nacheheliche Solidarität und Versorgungspflicht des Mannes wollte der Staat sich stützen, wenn die Ehe offiziell abgeschafft wäre? Das geht natürlich nicht, denn die Tendenz geht schon lange zum Unterhaltsmaximierungsprinzip. Da ist für die HelferInnenindustrie in Form von Anwälten viel zu verdienen, die Juristenkollegen im Parlament werden ihre freischaffenden Rechtsanwälte schon nicht hängen lassen. Und so wird der Versorgungsschutz für die verlassene Ehefrau von damals auf die weggelaufene Geschiedene von heute und weiter auf Affären und gleichgeschlechtliche Partner ausgeweitet. Wohin dieser Unterhalts- und Versorgungswahn noch führen soll, hat sich wohl kaum ein Verantwortlicher ernsthaft gestellt. Unterhaltsansprüche aller Art, Versorgungsausgleich von Sachwerten und Rentenansprüchen sind schon bei einer Trennung kompliziert. Bei ständig sich verändernden Patchwork-Verhältnissen und einer Vielzahl von Trennungen von Beziehungen mit und ohne Nachwuchs dürfte schnell die von der Justiz beherrschbare Komplexität übersteigen. Das unabwendbare Ergebnis dieser Entwicklung wird den vollständigen Verlust von Rechtssicherheit sein. Man erinnere sich, die Institution Familie hatte die Aufgabe, ihren Mitgliedern Sicherheit zu geben und nicht in Rechtsunsicherheit zu führen.
Schon heute sind die heutigen Familiengesetze und die dazugehörige Rechtsprechung für den Eheschließenden nicht zu überblicken. Das Risiko, das ein Mann mit einer Eheschließung eingeht, ist kaum mehr zu kalkulieren. Da während einer Ehe weitere Gesetzesänderungen und neue Grundsatzurteile dazukommen und auch für bestehende Ehen wirksam werden, werden Ehe und Familie für Männer zu einem untragbaren Risiko. Kein Mann sollte mehr heiraten, es sei denn, er hat soviel Geld, dass das damit verbundene Risiko für ihn keine Rolle spielt oder er als Hartz4-Empfänger eh nichts zu verlieren hat.
Auch wenn kein verschwörerisches System vermutet werden kann, so hat der Wahnsinn doch Methode. Jedem nüchtern denkenden Menschen müsste eigentlich klar sein, dass staatliche Strukturen niemals die Familie ersetzen werden können. Das Problem ist, wer sich mit den ideologischen Familiengegnern anlegen will, der verdienenden HelferInnenindustrie und feministischen Lobbyistinnen.
Manch oberflächlich denkender Mensch könnte einwenden, dass nicht alle Frauen gleich seien und nicht alle Ehen geschieden würden. Mit eben diesem Denkansatz könnte man auch Sprengstoff, Schusswaffen und Panzerfäuste in jedem Gemischtwarenladen verkaufen, in der naiven Hoffnung, dass schon niemand damit Unfug anstellen würde. Genauso wenig kann man davon ausgehen, dass Frauen die ihnen vom Gesetz und Rechtsprechung offenstehenden Möglichkeiten nicht für sich nutzen würden. Es einem Mann nicht zuzumuten, dass er unter dem Damoklesschwert eine Familie gründet, wo er nicht weiß, ob ihm morgen noch das Recht zugestanden wird, seine Kinder zu sehen und zu erziehen. Es ist heute in Deutschland leider so, dass es riskanter ist eine Familie zu gründen als mit der Mafia Geschäfte zu machen. Die Mafia hat zumindest noch einen Ehrbegriff, etwas, was Gesetzgeber und Rechtsprechung nicht kennen.[9]
Regenbogenfamilie
Unter dem Begriff Regenbogenfamilie verstehen Schwulen- und Lesbenbewegung das Zusammenleben eines homosexuellen Paares mit Kindern. Insofern stellt die Regenbogenfamilie „nur“ eine Spezialform der Flickwerk-Familie dar. Das Modell Lebensabschnittspartnerschaft wird also um die Option der gleichgeschlechtlichen Orientierung erweitert. Ihre Vertreter muten Kindern nicht nur wechselnde „Lebensabschnittsväter“ zu, sondern auch eine zweite Mutter als „Ersatz“ für einen Vater als männliche Bezugsperson. Verfechter eines Adoptionsrechts für homosexuelle Paare versteigen sich allerdings zu Aussagen wie „Die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sind flexibler, partnerschaftlicher, demokratischer.“ und „Als Eltern schneiden homosexuelle Paare in mancherlei Hinsicht besser ab als heterosexuelle.“ [10]
Problemfelder der Flickwerkfamilie
Früher war die Ehe als lebenslange Lebensgemeinschaft die Regel und die Scheidung die Ausnahme. Heute, so scheint es, soll die Flickwerk-Familie zur Regel erhoben und die lebenslange Ehegemeinschaft zur Ausnahme werden. Der Focus schreibt in einem Artikel über Patchwork-Familien etwas flapsig in einer Bildunterschrift „Den Ehepartner kann man sich aussuchen – die Verwandtschaft gibt’s gratis dazu“, um schon im Text selbst diese naive Sicht der Dinge zu widerlegen. Stiefgeschwister sind untereinander weder verwandt noch verschwägert.[11] Möglicherweise hatte man früher die Dinge ein wenig tiefer bedacht, als man nichtehelichen Kindern einen anderen Status zuwies. Denn praktisch ist es nicht möglich, Kinder, die unterschiedlichen Lebenszusammenhängen entstammen, wirklich gleichzustellen.
Thema Erbrecht:
Angenommen, der Mann hat zwei Töchter mit in die Flickwerkehe gebracht, die Frau einen Sohn. Wenn der Mann vor der Frau stirbt (und kein Testament existiert), erbt die Ehefrau zur Hälfte, die Töchter des Mannes das Restvermögen. Der Stiefsohn geht leer aus, weil er mit seinem Ziehvater nicht verwandt ist. Stirbt später die Ehefrau, erbt der leibliche Sohn das gesamte Vermögen der Mutter plus den Erbteil des Mannes. Die beiden Stieftöchter erben von der Frau nichts. Stirbt jedoch die Frau zuerst, erbt der Stiefsohn vom Mann nichts. Die gesetzliche Erbfolge bevorzugt in der Patchwork-Familie klar die Kinder des länger Lebenden.[12]
Dies konterkariert den Grundsatz, wonach uneheliche Kinder gegenüber ehelichen Kindern gleichgestellt werden sollen, wie es auch in Artikel 6 Absatz 5 GG formuliert ist. Hier müssten die Gleichstellungsapologeten sich mal erklären, wie sie das regeln wollen. Stellte man die Stiefkinder in einer Flickwerkfamilie im Erbrecht gleich, dann müsste die Mutter nur oft genug heiraten, um ihren Kindern das Erbrecht am Vermögen vieler Männer zu sichern. Wie das wiederum gelöst werden könnte, bleibt offen.
Interessant wird es auch, wenn erbberechtigte Kinder noch minderjährig sind. Die Exfrau bekäme dann über das Sorgerecht der noch nicht volljährigen Kinder aus erster Ehe Zugriff auf den Nachlass des Mannes – trotz Scheidung. Wird dabei das Wohnhaus vererbt und sollte es dann zum „Wohl der Kinder“ verkauft und zu Geld gemacht werden, müsste der Rest der Flickwerkfamilie ausziehen.[12]
Thema Unterhalt:
Das Kind eines gutverdienenden Arztes bekommt mehr Kindesunterhalt als das Kind eines brotlosen Künstlers. Der empörte Einwurf, Kinder könnten ja nichts für die Lebensentscheidungen ihrer Eltern, rechtfertigt nicht, dass ein Mann außer für sein eigenes Kind noch für das Kind eines anderen Lebensabschnittsgefährten seiner Exfrau aufkommen soll. Streng genommen müsste die Mutter für das Kind des gutverdienenden Vaters Designerklamotten kaufen und das Kind des Vaters, der vielleicht nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen kann, müsste sie bei der Tafel einkleiden lassen. So funktioniert das natürlich nicht.
Der leibliche Vater des oben genannten Sohnes zahlt Kindesunterhalt. Dieser Unterhalt steht nur diesem Kind zu, eigentlich. Doch wer garantiert, dass die Mutter mit diesem Kindesunterhalt nicht auch den Urlaub der Stieftöchter mitfinanziert? Zahlt der Exmann Betreuungsunterhalt, weil die Frau mit ihrem Lebensabschnittslebensgefährten nicht verheiratet ist, dann finanziert er damit die Betreuung der beiden Stieftöchter mit. Das deutsche Unterhaltsrecht gibt der Kindesbesitzerin die volle Freiheit dafür. Die Mutter darf das Geld auch abheben und am nächsten Kiosk vertrinken oder das Motorrad ihres neuen Freundes finanzieren, während das Kind wegen fehlender Beiträge vom Kindergarten verwiesen wird.[13]
Ein unterhaltspflichtiger Vater zahlt also nur formal Kindesunterhalt exklusiv für das eigene Kind und Betreuungsunterhalt exklusiv für die Betreuung seines Kindes. Praktisch fließt sein Geld in die Gemeinschaftskasse einer Bedarfsgemeinschaft über deren Verwendung er keinerlei Einfluss hat. Ob seine Finanzkraft seinem Kind tatsächlich zugute kommt oder zweckentfremdet wird, entzieht sich seiner Kenntnis. Weitreichende Auskunftspflichten gibt es eben nur für die Erwirtschaftung der Unterhaltsleistung, nicht für ihre Ver(sch)wendung.[14]
Die Flickwerk-Familie ist also mitnichten das bessere Familienmodell. Es ist vielmehr ein Geschäftsmodell dafür, sich seine Kinder von Expartnern fremdfinanzieren zu lassen. Dabei werden die Leistungsträger nach dem Unterhaltsmaximierungsprinzip abgezockt und in letzter Konsequenz ist die Flickwerk-Familie ein sozialistisches Modell, in dem die Einnahmen zwangskollektiviert werden und der Staat die Kontrolle über die Verteilung übernimmt.
Es ist leicht erkennbar, dass dieses Lebensmodell nur für drei Personengruppen taugt:
Thema Kinder:
Die stärksten Bindungen an die Eltern haben Kinder in klassischen Familien, die schwächsten in Stieffamilien. Dort gibt mehr als jeder fünfte Jugendliche an, eine schwache Beziehung zu mindestens einem Elternteil zu haben (in traditionellen Familien sind es lediglich knapp 6 Prozent).
Eine Mutter beschreibt ihre Probleme mit der Flickwerk-Familie so: „Ich bin recht verzweifelt, dass ich mich hier an euch wende. Auch ich lebe in einer Patchwork-Familie. Mein Mann und ich lieben uns sehr, gehen sehr harmonisch miteinander um, haben ein liebevolles und respektvolles Klima miteinander. Gehabt. Leider. Vor etwa drei Monaten zog der 13jährige Sohn meines Mannes bei uns ein …“ Damit begannen die Probleme: Streit zwischen den Kindern aus verschiedenen Ehen, mangelnde Autorität der Stiefmutter, Entfremdung vom Partner usw.[15]
Der Kriminologe Marcelo Aebi aus Lausanne hat etwa im Jahr 2003 aufgedeckt, dass rund 40 Prozent der Jugendlichen aus traditionellen Familien schon mindestens einmal gegen das Gesetz verstoßen haben, bei Kindern aus Ein-Eltern-Familien waren es 48 Prozent, bei Patchwork-Kindern 58 Prozent. Als Erklärung dafür wird angegeben: „Die stärksten Bindungen an die Eltern haben Kinder in klassischen Familien, die schwächsten in Stieffamilien.“ Und wenn Kinder nicht gut mit ihren Eltern auskämen, begünstige das das Abgleiten in die Kriminalität. Die Evolutionspsychologen Martin Daly und Margo Wilson haben in Kanada herausgefunden, dass 32 Prozent der Kinder, die bei mindestens einem Stiefelternteil leben, Opfer einer Misshandlung werden, dagegen nur 3 Prozent jener Kinder, die bei ihren leiblichen Eltern leben.[16]
Das Elend der Flickwerk-Familie
Einerseits wird die Flickwerk-Familie noch von der Politik als eine neue Form der Familie gefeiert, worin die klassische Familie nur noch ein Sonderfall darstellt, andererseits wird schon mit Ernüchterung das Elend der Realität wahrgenommen. JugendamtmitarbeiterInnen berichten: „Die Familien heute sind kaputter als früher. Die psychischen Erkrankungen in Familien haben zugenommen. Davon betroffen sind häufig alleinerziehende Mütter. Familien – insbesondere Patchwork-Familien – sind nicht mehr so belastbar. Die Entscheidung wird häufiger gegen das Kind und für einen neuen Partner getroffen.“ [17]
Die „moderne“ Familienpolitik generiert also sehenden Auges kaputte Familien, kaputte Menschen und letztlich ein kaputtes Land. Das ist das Ergebnis, wenn die Ideologie mehr zählt als die Realität. Melanie Mühl hat sich mit der mutigen Streitschrift „Die Patchwork-Lüge“ dem Schönreden der Flickwerkfamilie entgegengestellt. Das ist selten geworden in einer veröffentlichten Meinung, wo „andere“ Lebensentwürfe alles, die Familie hingegen nichts bedeutet. Melanie Mühl berichtet aus neun Jahren ernüchternder Erfahrung im Patchwork-Leben:
Friedrich Engels schrieb:
Die ehemalige Sowjetunion war nahezu zusammengebrochen, als Michael Gorbatschow das Ruder übernahm. Dieser weitsichtige Politiker erkannte schnell, worin der Fehler lag. Angesichts verfallener Familienstrukturen und etwa 40 Millionen Alkoholikern schrieb Gorbatschow in seinem Buch „Perestroika – die zweite russische Revolution“:
Die Illusion der Homo-Ehe
Mit großem propagandistischen Aufwand wird die Illusion erzeugt, Schwule und Lesben seien für die Kindererziehung genauso geeignet wie heterosexuelle Eltern und eine Lebensgemeinschaft von Homosexuellen sei einer Ehe gleichwertig und von daher auch rechtlich gleichzustellen. Fast könnte man den Eindruck gewinnen, zwei Lesben seien für Kinder besser als Mutter und Vater. Die Lebenswirklichkeit entzaubert diese Illusion doch sehr schnell.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe führt in einem Rechtsstreit von zwei gewalttätigen Lesben um das Umgangsrecht:
In der aktuellen Rechtslage ist es nicht ausgeschlossen, dass der biologische Vater des Kindes noch für die Folgen des fehlgeschlagenen Experiments homosexueller Lebensweisen finanziell aufkommen muss, auch wenn er für das Leben des Kindes „keine Rolle“ spielt. Besonders wenn Mami und Mama Sozialhilfebezieherinnen sind, braucht der Staat ja wieder einen solventen Zahlesel. Kinder sind hierbei nur Mittel zum Zweck bei ideologisch motivierten Gesellschaftsexperimenten.
Viele lesbische Paare mit Kinderwunsch suchen einen Samenspender per Zeitungsanzeige, im Internet oder in Samenbanken. Ein Lehrer aus der Pfalz wurde mit einem lesbischen Paar handelseinig und es wurde vertraglich vereinbart, dass er seinen Samen unentgeltlich spendet und ihm dafür keine finanziellen Nachteile entstehen. 2007 wurde David geboren. Doch dann wurde der Samenspender von den lesbischen Frauen auf Kindesunterhalt verklagt. Der Vertrag, der mit den Frauen geschlossen wurde, gilt nach Familienrecht nicht. Das Kindeswohl wird als Argument angeführt, weshalb Samenspender, auch nachträglich und entgegen anderslautender Verträge, unterhaltspflichtig und die Kinder entsprechend erbberechtigt.[21]
In Schweden spendete ein Mann einer lesbischen Freundin und deren Partnerin seinen Samen, weil sie unbedingt Kinder wollte. Als die vor dem Standesamt registrierte Beziehung zwischen den homosexuellen Frauen in die Brüche ging, klagte die Mutter auf Unterhalt für ihre drei Kinder. Als Zahlungspflichtigen machte der Richter den biologischen Vater aus. Für Eigenverantwortung lesbischer Frauen fand der Richter in seinen Gesetzbüchern keinen Anhaltspunkt.[22]
Das wirft einige interessante Fragen auf:
Bei einem heterosexuellen Paar, das verheiratet ist, wäre der Ehemann der Mutter rechtlich betrachtet der Vater eines Kuckuckskindes. Er wäre damit auch dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Um aus der Unterhaltspflicht herauszukommen müsste er zunächst die Vaterschaft anfechten. Das geht in Deutschland aber nur innerhalb von zwei Jahren ab dem Zweifel, dass es nicht sein Kind ist. Danach würde der biologische Vater keinen Kindesunterhalt zahlen, weil der Ehemann unterhaltspflichtig ist. In dem vorgestellten Fall wäre die Frist verstrichen, weil das Kind schon 2007 geboren wurde und der lesbischen Lebenspartnerin der Mutter ja von Anfang an klar war, dass sie als Erzeugerin nicht in Betracht kommt. Weil ja nun homosexuelle Ehepaare angeblich genauso behandelt werden wollen wie heterosexuelle, müsste die Situation hier eigentlich genauso klar sein: Auch für lesbische Paare müsste § 1592 Abs. 1 gelten, wonach der rechtliche Vater des Kindes derjenige ist, der mit der Mutter verheiratet ist. Damit müsste die Lesbe, die das Kind nicht ausgetragen hat, als unterhaltspflichtig eingestuft werden und der Samenspender müsste aus dem Schneider sein. Das Beispiel ist also ein guter Beleg dafür, wie wenig belastbar die Forderung nach Gleichstellung von Homoehe mit der Ehe tatsächlich ist.
Die lesbischen Frauen hatten mit dem männlichen Samenspender einen eindeutigen Vertrag geschlossen, der rechtskräftig sein müsste, wenn die Frauen als rechtsfähig und mündig gelten würden. Das ist offenbar nicht der Fall. Der Spiegel bezeichnet die Tatsache, dass ein Mann mit seinem Samen den Babywunsch eines lesbischen Paares erfüllte und dann dafür auch noch Unterhalt soll, euphemistische eine Gesetzes„lücke“ die der Mutter zugute komme.[23] Das trifft aber offensichtlich nicht den Kern der Dinge. Es handelt sich wohl weniger um eine unabsichtliche Gesetzeslücke als vielmehr darum, dass der Staat Frauen als verantwortlich handelnde Subjekte nicht sonderlich ernst nimmt und recht froh ist, wenn die Frau nun wieder von einem leistungsfähigen Mann versorgt wird.[24]
Es gibt nun Volksverführer, die Menschen, welche die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe ablehnen, der Homophobie zu bezichtigen und über Antidiskriminierungsgesetze auf eine Stufe mit Rassisten zu stellen. Es könnte sein, dass Homo-Lobby arbeitet nicht gegen die Diskriminierung der Homosexuellen arbeitet, sondern an der Umerziehung eines ganzen Volkes mit dem Ziel der Familienzerstörung.[25] Um der Diffamierung durch die Familienzerstörer zu entgehen, ist es hilfreich die Argumente aus der Lebenswirklichkeit der Schwulen und Lesben selbst zu entnehmen.
Und noch etwas wird am konkreten Beispiel klar: Was der Staat in dieser Konstellation als schützenswert im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG ansieht, ist vollkommen unklar und wie der Familienrichter entscheidet, ist absolut willkürlich. Es wird seine Entscheidung aber als „im Sinne des Kindeswohls“ hinstellen, obwohl das Kindeswohl zu keinem Zeitpunkt eine Rolle gespielt hat.
An dieser Stelle muss auch die Praxis des Staates hinterfragt werden, Heranwachsenden in staatlichen Schulen Heterosexualität nur als eine Form menschlicher Sexualität ist und die Ehe nur als eine Lebensform unter anderen darzustellen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert in einer „Handreichung für den Unterricht“, dass der Tatsache „in jeder Klasse sitzen ein bis zwei lesbische Schülerinnen oder schwule Schüler“ in der alltäglichen Unterrichtspraxis Rechnung getragen werden soll. Damit könne dem „heimlichen Lehrplan“, der die Heterosexualität zur nicht hinterfragbaren Norm mache, entgegengewirkt werden. In Schulbüchern, Unterrichtsmaterialien, Lektüren, Aufgabenstellungen, etc. kämen Lesben und Schwule in ihrem Alltag nicht vor. Der Kritik von „feministischen Schulforscherinnen“ (sic!) am „heimlichen Lehrplan der Unterordnung von Frauen in unserem Schulwesen“ (sic!) habe zwischenzeitlich dazu geführt, dass traditionelle Frauen- und Männerbilder sowie Geschlechterrollenklischees beispielsweise in Schulbüchern allmählich abgebaut werden. Ein weiterer Schritt müsse es sein, „ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Heterosexualität nur eine Form menschlicher Sexualität ist und die Ehe eine Lebensform unter anderen darstellt“. Kinder sollen ihre Väter nicht vermissen dürfen, deshalb sollen „im Lesebuch der Grundschule Kinder Alleinerziehender ihre Familienform genauso wiederfinden wie Kinder, die mit ihren Eltern leben oder eben mit zwei Müttern“. Insbesondere der Deutschunterricht böte viele Gelegenheiten, „andere Lebensweisen sichtbar zu machen“. Auf diese Weise würde die „Sozialisation der Kinder und Jugendlichen hinsichtlich der freien Entfaltung ihrer Identität unterstützt“ und nicht etwa untergraben. Sprache und Literatur sind nicht irgendwelche, sondern prägende Sozialisationsinstanzen: Die Texte der Lese- und Sprachbücher werden oft mehrfach gelesen, prägen sich darüber ein, ohne dass die Mädchen und Jungen eine notwendige Distanz gewinnen können. Hier sollen nach dem Willen der Familienzerstörer verhindert werden, dass „traditionelle geschlechtsspezifische Identifikationsangebote verfestigt werden“. „Die Sensibilität der Unterrichtenden bei der Textauswahl oder im Umgang mit Texten entscheidet in hohem Maß darüber, welche Angebote den Kindern und Jugendlichen gemacht werden. An diesen Texten reflektieren sie eigenes und fremdes Verhalten, gesellschaftliche Normen und Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf die eigenen Lebensperspektiven und finden Orientierung.“[26] Mit anderen Worten: In staatlichen Schulen sollen Lehrer sicherstellen, dass die Identifikation mit Ehe und Familie abgebaut wird und die Orientierung Heranwachsender unter staatlicher Regie in Desorientierung verwandelt werden soll.
Natürlich ist eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft mit Kindern, die auf Kosten dritter parasitär lebt, ebenfalls ein möglicher Lebensentwurf. So dann man das natürlich auch sehen. Ob die Illusion der Homo-Ehe – als gleichwertigen und belastbaren Lebensentwurf vorgestellt – aber wirklich der Orientierung unser Kinder dienlich ist, soll dahingestellt sein.
Hypochondrie: Im Land der Vorsorger von Jens Jessen, Die Zeit am 28. Juli 2005 (Kopie)
Auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO): „Familie ist da, wo Kinder sind“
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.: Position zur Familien- und Kinderpolitik
Schwarzkopf & Schwarzkopf-Verlag: „Alles, was Familie ist“ (Ein traditioneller Familienbegriff scheint angesichts der bunten Lebenswirklichkeit überholt: In Wahl-, Patchwork- und Regenbogenfamilien, Dreierbeziehungen und Wohn- oder Hausgemeinschaften sind Menschen ebenso wie in „normalen Familien“ dazu bereit, füreinander einzustehen. Das Buch „Alles, was Familie ist“ wagt eine komplette Neudefinition des Familienbegriffs und stellt Modelle einer modernen Lebensweisenpolitik zur Diskussion.)
vergleiche auch Sonderfall Samenspende, WGvdL-Forum am 26. Februar 2011